Hitzefrei in Sachsen-Anhalt: Diese Regelungen gelten für Schulen

Hier gibt es einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen in Sachsen-Anhalt gelten.
Sebastian Kahnert/dpaIm Sommer in einem überhitzten Raum zu sitzen, ist nicht gerade angenehm. Gerade für Schüler*innen, die bei einer Temperatur zwischen 18 und 22 Grad am besten lernen, ist es an heißen Tagen besonders anstrengend im Klassenzimmer zu sitzen. Aus diesem Grund darf in den Schulen der meisten Bundesländer ab 25 Grad Hitzefrei gegeben werden.
Grundsätzlich entscheidet in den meisten Bundesländern die Schulleitung der Schule darüber, wann es ein Hitzefrei gibt. Außerdem erhalten meistens nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Wie sind in Sachsen-Anhalt die Bedingungen, um Hitzefrei geben zu dürfen?
Hitzefrei in Sachsen-Anhalt: Ab wann haben Schüler frei?
Die Regelungen in Sachsen-Anhalt sind spezifischer als die Bedingungen der meisten anderen Bundesländer für ein Hitzefrei. So muss in Sachsen-Anhalt die Raumtemperatur um 11 Uhr mindestens 26 Grad betragen. Wenn das der Fall ist, darf die Schulleitung in Städten wie Halle, Dessau oder Magdeburg den Unterricht nach der fünften Stunde beenden. Bei zusätzlich hoher Luftfeuchtigkeit oder anderen Ausnahmefällen darf der Unterricht sogar bereits nach der vierten Stunde beendet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Verkürzung der Unterrichtsstunden. Auch hier betreffen die Hitzefrei-Regelungen weitgehend nur die Grundschulkinder und Schüler*innen der Sekundarstufe I. In Ausnahmefällen ist es auch für die Oberstufe möglich, früher nach Hause zu gehen.
Welche Hitzefrei-Regelungen gelten in den anderen Bundesländern?
Diese Liste gibt einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen an Schulen in den anderen Bundesländern gelten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
