Hitzefrei in Hamburg
: Ab wie viel Grad haben Schüler frei?

In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, was Hitzefrei an Schulen betrifft. Welche Bedingungen müssen in Hamburg erfüllt sein, damit Hitzefrei gegeben werden kann?
Von
Theresa Thiem
Hamburg
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Zahlreiche Freibäder starten in die Saison, u.a. das Grugabad in: 01.05.2024, Nordrhein-Westfalen, Essen: Volles Schwimmbecken bei sommerlichen Temperaturen um 28 Grad. Tausende Menschen besuchen am sonnigen 01. Mai das Grugabad in Essen bei Temperaturen von 28 Grad. Zahlreiche Freibäder starten in die Saison. Foto: Christoph Reichwein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Statt in die Schule ins Freibad? Hier gibt es einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen im Bundesland Hamburg gelten.

Christoph Reichwein/dpa

In den meisten Bundesländern entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, wann es ein Hitzefrei gibt. In der Regel liegt die Marke dafür, dass Hitzefrei gegeben werden darf, bei mindestens 25 Grad Celsius, da sich die ideale Temperatur um zu Lernen zwischen 18 und 22 Grad bewegt. Außerdem erhalten in den meisten Bundesländern nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Welche Hitzefrei-Regelungen gelten in Hamburg?

Hitzefrei in Hamburg: Ab wie viel Grad schließen die Schulen?

Hamburg hat etwas andere Hitzefrei-Regelungen als die meisten anderen Bundesländer. So ist es hier nicht allein die Schulleitung, die über ein mögliches Hitzefrei entscheidet, sondern die Schulkonferenz, die Sonderregeln für heiße Tage beschließen muss. Die Möglichkeit Hitzefrei zu erhalten, beginnt in Hamburg bei einer Außentemperatur von über 27 Grad im Schatten. Ab 11.30 Uhr können dann die Klassen eins bis neun Hitzefrei bekommen.

Was gilt in den anderen Bundesländern?

Diese Liste gibt einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen an Schulen in den anderen Bundesländern gelten: Baden-Württemberg, Bayern, BerlinBrandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.