Hitzefrei in Bremen
: Ab welcher Temperatur haben Schüler frei?

Die Regelungen für Hitzefrei an Schulen variieren je nach Bundesland. Welche Bedingungen gelten in Bremen, um den Schüler*innen Hitzefrei geben zu können?
Von
Theresa Thiem
Bremen
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Ob Regen oder Sonne – wie das Wetter am Siebenschläfertag wird, soll nach alter Bauernregel den restlichen Verlauf des Sommerwetters vorhersagen.

ARCHIV - 24.06.2019, Bayern, Kempten: Eine Frau trinkt im Sonnenschein aus einer Flasche sprudelndes Mineralwasser. Draußen ist es richtig heiß - ein kaltes Getränk muss her. Aber ist das eigentlich eine gute Idee? (zu dpa: "Irrglaube und Wahrheit rund um die Sommerhitze") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hier gibt es einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen an Schulen im Bundesland Bremen gelten.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bei 30 Grad in der Schule? Für Schüler*innen gibt es kaum etwas Anstrengenderes. Kein Wunder, denn die ideale Temperatur um zu Lernen bewegt sich zwischen 18 und 22 Grad. Danach lässt die Konzentration nach. Aus diesem Grund darf in den Schulen in den meisten Bundesländern ab 25 Grad Hitzefrei gegeben werden. Ist das in Bremen auch der Fall?

Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, wann es ein Hitzefrei gibt. In der Regel liegt die Marke dafür, dass Hitzefrei gegeben werden darf, bei mindestens 25 Grad Celsius. Außerdem erhalten in den meisten Bundesländern nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei.

Hitzefrei in Bremen: Diese Regelungen gelten an Schulen

Das Bundesland Bremen orientiert sich an heißen Tagen am Bildungsressort des Senats in Bremen. Wenn im Schulgebäude über 25 Grad gemessen werden, besteht die Möglichkeit den Unterricht früher zu beenden. Ob tatsächlich Hitzefrei gegeben wird, entscheidet letztendlich dennoch die Schulleitung.

Welche Regelungen gibt es in den anderen Bundesländern?

Diese Liste gibt einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen an Schulen in den anderen Bundesländern gelten: Baden-Württemberg, Bayern, BerlinBrandenburgHamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.