Hitzefrei in Sachsen: Ab wann gibt es an Schulen Hitzefrei?

Hier gibt es einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen in Sachsen gelten.
Sven Hoppe/dpaFür Schüler*innen gibt es kaum etwas Anstrengenderes, als bei Hitze in der Schule sein zu müssen. Kein Wunder, denn die ideale Temperatur um zu Lernen bewegt sich zwischen 18 und 22 Grad. Danach lässt die Konzentration nach.
Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, wann es ein Hitzefrei gibt. In der Regel liegt die Marke dafür, dass Hitzefrei gegeben werden darf, bei mindestens 25 Grad Celsius. Außerdem erhalten in den meisten Bundesländern nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Ist das in Sachsen auch der Fall?
Hitzefrei in Sachsen
In Sachsen gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen des Bildungsministeriums bezüglich hitzebedingten Unterrichtsverkürzungen. Deshalb trifft die Schulleitung in Städten wie Leipzig, Dresden oder Chemnitz diese Entscheidung allein.
Welche Hitzefrei-Regelungen gelten in den anderen Bundesländern?
Diese Liste gibt einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen an Schulen in den anderen Bundesländern gelten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
