Hitzefrei an Schulen
: Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern?

Die Regeln für Hitzefrei an Schulen unterscheiden sich je nach Bundesland. Hier gibt es einen Überblick darüber, was wo gilt.
Von
Theresa Thiem
Berlin
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Grüne: Schule besser auf Hitzeperioden einstellen: ARCHIV - 06.07.2022, NA, Dresden: Wer Hitzefrei hat, kann schnell nach Hause oder ins Freibad. (zu dpa: «Grüne: Schule besser auf Hitzeperioden einstellen») Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hier gibt es alle Infos zu den verschiedenen Hitzefrei-Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Sebastian Kahnert/dpa

Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, wann es ein Hitzefrei gibt. In der Regel liegt die Marke dafür, dass Hitzefrei gegeben werden darf, bei mindestens 25 Grad Celsius. Außerdem erhalten in den meisten Bundesländern nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei.

Ab wann gibt es Hitzefrei? Alle Bundesländer im Überblick:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Außentemperatur von mindestens 25 Grad um 11 Uhr das Kriterium für die Schulleitung, um Hitzefrei geben zu dürfen. In diesem Fall wird vom Kultusministerium in Baden-Württemberg für Städte wie Stuttgart, Mannheim oder Karlsruhe ein früheres Unterrichtsende empfohlen. Allerdings kann hierbei erst nach der vierten Unterrichtsstunde Hitzefrei gegeben werden. Je nach Voraussetzungen, wie beispielsweise die Dämmung und Klimatisierung der Schule und Innenräume, entscheidet jede Schulleitung für sich, ob Hitzefrei gegeben wird. Jedoch stimmen sich benachbarte Schulen meistens ab.

Bayern

In Bayern gibt das Bildungsministerium keine Empfehlung für Hitzefrei-Regelungen ab. Dementsprechend gibt es keine generelle Hitzefrei-Regelung ab einer bestimmten Temperatur für Städte wie München, Nürnberg oder Augsburg. Die Entscheidung dennoch Hitzefrei zu geben, liegt bei der Schulleitung, wenn diese es für richtig befindet, den Unterricht vorzeitig zu beenden.

Berlin

In Berlin gibt es kein klassisches Hitzefrei. Stattdessen ist es möglich, den Unterricht allgemein an die Witterung anzupassen. Das bedeutet, dass die Schulen bei großer Hitze die Unterrichtsstunden, so gut es ihnen möglich ist, verkürzen. Der Unterricht findet dann also wie gewohnt statt, nur in einer verkürzten Zeitspanne. Auf diese Weise können alle Fächer unterrichtet werden, obwohl der Schultag an sich kürzer ist als gewöhnlich. Wenn diese Strategie der Verkürzung aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, darf der Unterricht - allerdings nur bis zur zehnten Klasse - ausfallen. Hierbei entscheidet die Schulleitung. Es ist jedoch auch möglich, dass die Senatsverwaltung für ganz Berlin einen entsprechenden Beschluss fasst.

Brandenburg

In Brandenburg kann bei 25 Grad um 10 Uhr (draußen) oder bei 25 Grad um 11 Uhr (drinnen), Hitzefrei gegeben werden. Tritt dieser Fall ein, soll der Unterricht in Städten wie Potsdam oder Cottbus spätestens um 12 Uhr beendet werden. Dies gilt dann allerdings nur für Grundschulen und Schüler*innen der Sekundarstufe I. Hierbei entscheidet ebenfalls die Schulleitung, ob Hitzefrei gegeben wird.

Bremen

Bremen orientiert sich an heißen Tagen am Bildungsressort des Senats in Bremen. Der Unterricht kann früher beendet werden, wenn im Schulgebäude über 25 Grad gemessen werden. Ob Hitzefrei gegeben wird, entscheidet letztendlich dennoch die Schulleitung.

Hamburg

Hamburg hat von den anderen bisher genannten Bundesländern abweichende Regelungen. So ist es hier nicht allein die Schulleitung, die über ein mögliches Hitzefrei entscheidet, sondern die Schulkonferenz, die Sonderregeln für heiße Tage beschließen muss. Die Möglichkeit Hitzefrei zu erhalten, beginnt in Hamburg bei einer Außentemperatur von über 27 Grad im Schatten. Allerdings bekommen auch dann nur die Klassen eins bis neun, ab 11:30 Uhr, frei.

Hessen

In Hessen gibt es keine festgelegte Temperaturgrenze, ab welcher Hitzefrei gegeben werden kann. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad dürfen die Unterrichtstunden verkürzt werden oder der Unterricht allgemein nach der fünften Stunde beendet werden. Diese Orientierungsgrenze stammt von den technischen Regeln für Arbeitsstätten des Bundesarbeitsministeriums. Letztendlich entscheidet jedoch auch in Hessen die Schulleitung über ein potenzielles Hitzefrei in Städten wie Frankfurt am Main, Wiesbaden oder Kassel.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern gestattet Schulen in z. B. Schwerin oder Rostock, ab einer nicht mehr zumutbaren Temperatur, den Unterricht zu verkürzen. Dies soll durch eine Verkürzung der jeweiligen Stunden geschehen, sodass die Dauer des Schultages auf die ersten drei bzw. vier Schulstunden verkürzt wird. Ist dies jedoch nicht zu organisieren, kann auch der planmäßige Unterricht nach der dritten Stunde entfallen. Schüler*innen der Sekundarstufe II werden jedoch nur dann am Hitzefrei beteiligt, wenn ansonsten die Betreuung der jüngeren Schüler*innen beeinträchtigt werden würde.

Niedersachsen

In Niedersachsen und damit Städten wie Braunschweig oder Hannover kann die Schulleitung Hitzefrei geben, wenn der Unterricht nicht auf andere Weise fortgeführt werden kann. Nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I können Hitzefrei erhalten.

Nordrhein-Westfalen

Ab einer Raumtemperatur von über 27 Grad kann die Schulleitung in Nordrhein-Westfalen entscheiden, ob es Hitzefrei geben soll. Unter einer Temperatur von 25 Grad im Klassenzimmer darf der Unterricht in Nordrhein-Westfalen und Städten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund allerdings nicht verkürzt werden. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es tatsächlich weder Regelungen noch Empfehlungen des Bildungsministeriums. Dementsprechend liegt die Entscheidung eines Hitzefrei allein bei der Schulleitung.

Saarland

Im Saarland und zugehörigen Städten wie Saarbrücken wird ein mögliches Hitzefrei ebenfalls von der Schulleitung getroffen, da es weder Regelungen noch Empfehlungen gibt. Bei Klassenarbeiten und Klausuren muss nach eigenem Ermessen entschieden werden, ob diese stattfinden.

Sachsen

In Sachsen macht das Bildungsministerium auch keine Vorschriften oder Empfehlungen bezüglich hitzebedingten Unterrichtsverkürzungen. Die Schulleitung trifft in Städten wie Leipzig, Dresden oder Chemnitz die Entscheidung allein.

Sachsen-Anhalt

Für ein Hitzefrei in Sachsen-Anhalt muss die Raumtemperatur um 11 Uhr mindestens 26 Grad betragen. Wenn das der Fall ist, darf die Schulleitung in Städten wie Halle, Dessau oder Magdeburg den Unterricht nach der fünften Stunde beenden. Bei zusätzlich hoher Luftfeuchtigkeit oder anderen Ausnahmefällen darf der Unterricht sogar bereits nach der vierten Stunde beendet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Verkürzung der Unterrichtsstunden. In der Regel treten Hitzefrei-Regelungen nur bei Grundschulkindern und Schüler*innen der Sekundarstufe I ein. In Ausnahmefällen ist es auch für die Oberstufe möglich, früher nach Hause zu gehen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es die Regelung, dass bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer der Unterricht ausfallen darf, was in etwa einer Hitzefrei-Regelung gleichkommt. Die Entscheidung, wann Hitzefrei eintritt, trifft die Schulleitung.

Thüringen

In Thüringen gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen des Bildungsministeriums, wann ein Hitzefrei stattfinden sollte. In Städten wie Erfurt, Jena oder Gera entscheidet die Schulleitung, ob und wann die Schüler*innen Hitzefrei erhalten.

Quellen: