Hitzefrei in Brandenburg: Ab wann schließen die Schulen?

Hier gibt es einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen in Brandenburg gelten.
Sebastian Kahnert/dpaGrundsätzlich entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, wann es ein Hitzefrei gibt. In der Regel liegt die Marke dafür, dass Hitzefrei gegeben werden darf, bei mindestens 25 Grad Celsius. Außerdem erhalten in den meisten Bundesländern nur Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei.
Diese Regelungen gelten in Brandenburg:
In Brandenburg kann bei 25 Grad um 10 Uhr (draußen) oder bei 25 Grad um 11 Uhr (drinnen), Hitzefrei gegeben werden. Tritt dieser Fall ein, sollte der Unterricht in Städten wie Potsdam oder Cottbus spätestens um 12 Uhr beendet werden. Dies gilt dann allerdings nur für Grundschulen und Schüler*innen der Sekundarstufe I. Hierbei entscheidet die Schulleitung, ob tatsächlich Hitzefrei gegeben wird.
Welche Regelungen gelten in den anderen Bundesländern?
Diese Liste gibt einen Überblick darüber, welche Hitzefrei-Regelungen an Schulen in den anderen Bundesländern gelten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
