- In Bayern gibt es bereits seit Anfang September eine neue Corona-Verordnung
- Seit Ende der Sommerferien gelten auch für Schülerinnen und Schüler neue Regeln
- Was gilt im Restaurant, beim Friseur und im Fitnessstudio?
- Für kulturelle Veranstaltungen werden die Regeln im Freistaat gelockert
Weiterhin besteht Sorge um steigende Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter 2021. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht im Ende des Sommers vor allem ein erhöhtes Corona-Infektionsrisiko für alle Ungeimpften. „Jetzt ist höchste Zeit, sich impfen zu lassen, denn der Herbst ist Erkältungszeit und damit auch Nährboden für Corona“, erklärte er am Donnerstag in München.
Immer mehr Bundesländer teilen diese Sorge und schärfen ihre Corona-Maßnahmen für den weiteren Kampf gegen die Pandemie in der kalten Jahreszeit nach. Auch in Bayern gelten neue Regeln. Diese umfassen eine „Krankenhaus-Ampel“ als Indikator. 2G sei „theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen“, hatte Ministerpräsident Markus Söder gesagt.
Auch in den Schulen gelten neue Maßnahmen. Der Freistaat setzt auf Maskenpflicht und Coronatests an den Schulen, um eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Auch im bayerischen Kabinett stand der Schulstart am Dienstag, 14. September im Mittelpunkt. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Schülern, die älter als 12 Jahre sind, in den kommenden Wochen Impfangebote gemacht werden können und wie bei Jüngeren die Infektionsgefahr möglichst gering gehalten werden soll.
Die Delta-Variante des Virus hatte sich in den vergangenen Wochen insbesondere unter den jüngeren Menschen, die nicht geimpft sind, massiv verbreitet. In anderen Bundesländern waren nach dem dortigen Ferien-Ende auch immer wieder Schulen von Corona-Fällen betroffen.
Aiwanger zieht wegen der Corona-Regeln vor Gericht
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger will in der Frage der Lohnfortzahlung für Beschäftigte in Quarantäne vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Ich lasse das verfassungsrechtlich prüfen“, sagte Aiwanger der „Bild“-Zeitung. In einem Quarantäne-Fall sei ein Berufstätiger ja noch gar nicht infiziert. „Ich glaube nicht, dass das durchsetzbar ist“, sagte Aiwanger dem Blatt. „Meine Sorge ist, dass Leute zum Lügen gezwungen werden“, betonte Aiwanger. „Wenn sie ehrlich sind, bekommen sie kein Geld, wenn sie ein Rückenleiden erfinden schon“, nannte er ein Beispiel.
Rechtzeitig vor dem Ferienende in Bayern hatte die Gesundheitsministerkonferenz neue Quarantäne-Regeln für Schülerinnen und Schüler beschlossen: Hat einer oder eine von ihnen Corona, muss nicht mehr zwingend die ganze Klasse in Quarantäne. Was gilt für Geimpfte und Genesene?
Inzidenz und Hospitalisierung: Diese Regeln gelten zum Schulstart in Bayern
Seit Beginn des Schuljahres ist für den Ablauf des Unterrichts nicht mehr primär die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche maßgeblich, sondern die Auslastung der Krankenhäuser. Bei jüngeren Menschen sind die Krankheitsverläufe verglichen mit Älteren zwar meist weniger problematisch. Gleichwohl gibt es aber auch hier Risiken, auch hinsichtlich möglicher Langzeitfolgen.
Markus Söder verspricht: Die Schulen bleiben offen
Trotz der Dauersorgen vor Infektionen an den Schulen, gibt sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zuversichtlich: „Ich glaube insgesamt, dass wir ein sicheres Schuljahr erleben werden - trotz Corona“, sagte er am Dienstag vor Schülern eines Gymnasiums in München.
Bei seinem Besuch zusammen mit Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) räumte Söder aber erneut Nachholbedarf bei der Beschaffung von Luftreinigern für Klassenzimmer ein. Der Wunsch sei nach wie vor, viele Luftreiniger anzuschaffen. „Da gibt es tatsächlich noch bei einigen Nachholbedarf“, gestand Söder. Wie hoch der Bedarf aber konkret ist, konnte das Kultusministerium am Dienstag auch auf Nachfrage zunächst nicht beantworten.
Um weitere Schulschließungen zu vermeiden, wurde außerdem die Quarantäne-Regel neu angepasst: Bei einem Corona-Fall soll nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden. Stattdessen sollen die Kinder eine Woche lang täglich getestet werden. Enge Kontaktpersonen, die doch in Quarantäne mussten, können diese nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beenden.
Kitas in Bayern - Kinder testen sich mit einem „Lolli“ auf Corona
Bayern will die sogenannten Lollitests auch an den bayerischen Kitas einführen. „Wir wollen noch mehr Sicherheit in den Kitas“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag), „wir werden daher auf Wunsch der Eltern die Lollitests ermöglichen.“ Die Kommunen sollen demnach die Wahl haben, ob sie die Lollitests mit PCR-Standard einführen oder weiter auf freiwillige Selbsttests setzen. „Der Freistaat wird dafür die Kosten übernehmen“, erklärte Söder.
Bei den Lollitests lutscht jedes Kind an zwei Tupfern. Im Labor werden die Proben von allen gesammelt und als Pool untersucht. Diese Pool-PCR-Tests gelten als zuverlässiger als die Schnelltests.
Corona Schule: Lehrerverbände kritisieren Lolli-Tests
Unmittelbar nach Beginn des neuen Schuljahrs haben sich Lehrervertreter am Mittwoch zornig zu Wort gemeldet. Grund für den Unmut ist einmal mehr das Vorgehen des Kultusministeriums - speziell die Vorgaben zu den kurzfristig einzuführenden Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen sowie die Organisation von Impfangeboten.
„Das Schuljahr beginnt, wie das alte geendet hat: Hektik, Stress und großer Druck. Musste das so sein?“, so die Vorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, Simone Fleischmann, in München. Erst am Freitag habe das Ministerium die Schulen über die neuen PCR-Pooltests informiert, bemängelte auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Mit den kindgerechten Lolli-Tests zum Lutschen soll es bereits am nächsten Montag flächendeckend losgehen. „Das ist Wahnsinn“, so Landesvize Florian Kohl.
Binnen weniger Tage sollten die Eltern informiert, Einverständniserklärungen eingeholt, Elternabende abgehalten, Zugänge zu einer digitalen Schnittstelle erstellt und die Logistik geklärt sein. „Das ist schlicht unmöglich“, betonte Kohl. Fleischmann kritisierte zudem, dass die Schulleitungen obendrein noch Impfangebote direkt an den Schulen zu organisieren hätten. Die Verbände forderten, den Zeitdruck rauszunehmen und Schulen von nicht-pädagogischen Aufgaben zu entlasten.
Theater, Konzerte und Co. – Regeln für kulturelle Veranstaltungen gelockert
Für die Kulturbranche in Bayern gibt es in der Corona-Pandemie weitere Lockerungen. So dürfen kulturelle Einrichtungen nun selbst entscheiden, ob sie Gäste im Abstand von 1,5 Meter platzieren - dann ohne Maskenpflicht für die Besucher - oder ob auf Mindestabstände verzichtet wird - dann jedoch mit Maskenpflicht. Das geht aus dem neuen Rahmenkonzept hervor, dass das Kunstministerium am Sonntag vorstellte.
Bei kulturellen Veranstaltungen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel, Besucher müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Bei mehr als 1000 Besuchern gilt die Regel draußen und drinnen unabhängig davon, wie hoch die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen ist. Draußen gilt auch bei größeren Veranstaltungen nun keine Maskenpflicht mehr.
Mitwirkende müssen keine Maske tragen, wenn diese die künstlerische Darbietung behindert. Zudem kann aus künstlerischen Erwägungen auch auf den Mindestabstand bei den Mitwirkenden verzichtet werden. Kontakte werden zwar weiter erfasst, aber nicht mehr bezogen auf den Sitzplatz. Nun reichen die Kontaktdaten des Kartenkäufers aus.
Umfrage: Die Mehrheit befürwortet die 2G-Regel
Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland findet es richtig, wenn nur gegen das Coronavirus Geimpfte und davon Genesene (2G) ins Restaurant gehen oder Veranstaltungen besuchen dürfen. In einer Insa-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ äußerten sich 57 Prozent dahingehend. 33 Prozent halten es für falsch, wenn Gastronomie und Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen offen stehen. Von den Befürwortern wünschen sich 66 Prozent, dass 2G-Regeln verpflichtend eingeführt werden, 31 Prozent meinen, dass die Einführung jedem Gastronom oder Veranstalter überlassen werden sollte.
Restaurants und Cafés in Bayern: Was gilt für die Sperrstunde?
Zur Belebung der Innenstädte wäre nach Ansicht von Städtetagspräsident Markus Pannermayr (CSU) eine Verschiebung der Sperrstunde für die Außengastronomie nach hinten ein guter Ansatz. „Bis Mitternacht könnte ich mir gut vorstellen“, sagte er am Montag nach einem digitalen runden Tisch mit Vertretern der Staatsregierung, kommunalen Spitzenverbänden, zehn Oberbürgermeistern aus ganz Bayern, sowie den Kammern und Verbänden in München. Viele Innenstädte stünden vor großen Herausforderungen und bräuchten kreative Lösungen.
Friseur trotz Corona? Das gilt laut aktueller Verordnung in Bayern
Muss ich einen Corona-Test machen, bevor ich zum Friseur gehe? Gilt im Friseursalon Maskenpflicht und wenn ja, wann muss ich eine Maske tragen? Und wo gilt die 3G-Regel? Aktuelle Corona-Regeln - das gilt beim Friseur.
Corona-Regel für Fitnessstudios - die aktuellen Regeln
Geimpfte und Genesene haben in Fitnessstudios Vorteile gegenüber Ungeimpften. Es gilt flächendeckend die 3G-Regel, sie ist aber nicht komplett unabhängig von der Inzidenz.
Aiwanger: Antikörper-Tests sollten kostenlos sein
Bayerns stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat kostenlose Antikörpertests auf das Coronavirus gefordert. Diese kosteten höchstens 20 Euro, bei zugleich sehr großem Nutzen, sagte Aiwanger dem „Donaukurier“. Denn: „Viele wissen ja gar nicht, ob sie bereits infiziert waren. Andere wissen es; doch der Status als "genesen" endet nach nur sechs Monaten und dann muss ich wieder – bald selbst zu bezahlende – Tests machen oder mich impfen lassen. Dabei haben viele Genesene deutlich länger ausreichend Antikörper.“
Zudem könne man erkennen, ob eine Impfung gewirkt habe oder ob eine dritte Spritze sinnvoll sei, argumentierte Aiwanger. Renommierten Immunologen zufolge ist jedoch unklar, ab welchem konkreten Grenzwert die Menge der gemessenen Antikörperkonzentration im Blut ausreichend vor einer Infektion schützt.
Gesundheitsminister Holetschek: „Lassen Sie sich jetzt impfen.“
Das Ende des Sommers erhöht nach Ansicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) das Corona-Infektionsrisiko für alle Nicht-Geimpften. „Jetzt ist höchste Zeit, sich impfen zu lassen, denn der Herbst ist Erkältungszeit und damit auch Nährboden für Corona“, sagte er am Donnerstag in München. „Wir haben es selbst in der Hand, Verantwortung für uns selbst und für andere zu übernehmen und mit der Impfung einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen die Pandemie zu leisten.“, erklärte er. Nur mit der Impfung könne der Weg aus der Pandemie gelingen. „Nur mit der Impfung können wir unser Gesundheitswesen und alle dort Beschäftigen entlasten. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns: Lassen Sie sich jetzt impfen, Impfen ist der beste Schutz.“
Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte am 1. November
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte „Business Insider“ darüber berichtet.
Mehr als 80 Millionen Euro für Lohnfortzahlung in Bayern
Laut einer Umfrage wurden seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne gezahlt, in Bayern waren es 82,97 Millionen Euro. Berlin erklärte, an der bisherigen Praxis festhalten zu wollen, weil auch gegen Corona Geimpfte im Fall einer Infektion mit dem Virus in Quarantäne müssten. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte in der vergangenen Woche, dass es dennoch einen Unterschied zwischen der Quarantäne von Geimpften und Ungeimpften gebe. Bei Menschen, die sich trotz Impfung infiziert haben, gehe es um eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie bei anderen Erkrankungen auch, sagte er. Ungeimpfte müssen dagegen in der Regel auch in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten, selbst aber nicht krank sind. Hierbei greift derzeit noch die Lohnentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Geimpfte müssen dagegen nach einem Kontakt zu einem Corona-Infizierten den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nicht mehr zwangsläufig in Quarantäne.
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