Welche Quarantäne-Regeln gelten in Bayern jetzt?
- Und welche aktuellen Corona-Maßnahmen sind im Freistaat laut bayerischer Verordnung sonst noch gültig?
- Ministerpräsident Markus Söder verkündete Lockerungen der Corona-Regeln für Sport und Kultur
- Das gilt jetzt in Bayern – eine Übersicht der aktuellen Corona-Regeln Bayern:
Bund und Länder trafen sich am Montag (24.01.) zur jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz. Dort berieten Kanzler Olaf Scholz und die Länderchefs gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Das Ergebnis der MPK: Die Corona-Regeln werden weitestgehend beibehalten und verlängert - doch es gibt auch neue Maßnahmen. Mit den Ergebnissen war Bayerns Ministerpräsident Markus Söder jedoch unzufrieden. Nach Bund-Ländern-Treffen äußerte sich Söder: Es „war unbefriedigend, weil wir erneut nur vertagt haben“. Doch welche Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern?
Aktuelle Corona-Regeln in Bayern: 2G in der Gastronomie, 2G+ nicht nötig
Bayern verzichtet ungeachtet der rasant steigenden Zahl an Omikron-Infektionen und entgegen als fast allen anderen Bundesländern auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat gilt 2G in der Gastro: Es bleibt dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Corona-Test beziehungsweise ohne Booster-Impfung in Restaurants gehen dürfen - auch wenn Erst- und Zweitimpfung schon viele Monate her sind. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder mehrheitlich vereinbart hatten. Jedenfalls bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am 11.01. nach einer Kabinettssitzung in München.
Bayern weicht hier neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben - anders als in anderen Ländern - in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.
Booster-Impfung in Bayern: Ab wann gilt man als geboostert?
Wann gilt man in Bayern als geboostert? Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt auch im Freistaat die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Das hatte das bayerische Kabinett am Dienstag (11.01.22) ebenfalls beschlossen.
Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Testnachweises.
Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Testnachweises.
Lockerung der Corona-Regeln für Sport in Bayern: 2G+, FFP2-Maske und Alkoholverbot statt Geisterspielen
Das Ende der Geisterspiele im Sport und doppelt so viele Zuschauer in Theatern und Kinos: In der Fußball-Bundesliga und in allen anderen Profiligen darf in Bayern künftig wieder vor bis zu 10.000 Zuschauern gespielt werden. Neben dieser absoluten Obergrenze gilt für überregionale Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern grundsätzlich: Es dürfen maximal 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dabei gilt 2g+: Die Fans müssen also geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (oder geboostert) sein und eine FFP2-Maske tragen. Ebenso gilt ein Alkoholverbot.
Corona-Regeln für Kitas in Bayern: Testpflicht ab 10.01.2022 auch für Kinder
In Bayern tritt am 10.01.2022 eine Änderung für Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Kindertagespflegestellen in Kraft. Kinder ab einem Jahr dürfen nur dorthin, wenn sie in der Einrichtung an PCR-Pooltestungen teilnehmen, ihre Eltern dreimal wöchentlich einen negativen Corona-Test des Kindes nachweisen können.
Mehr Corona-Tests an Schulen und Kitas in Bayern
Seit Montag, den 10.01.2022 ist in den Kindertagesstätten und Schulen in Bayern das regelmäßige Testen auf das Coronavirus verpflichtend für alle Kinder, egal ob geimpft oder genesen – und auch für die ganz Kleinen ab einem Jahr.
Vor allem die Eltern von Krippen-, Kita- und Kindergartenkindern müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig nicht dreimal in der Woche einen negativen Test ihrer Kinder nachweisen, dürfen diese die Einrichtungen nicht betreten. Die Änderungen bei den Tests in den Schulen hingegen sind minimal. Alle Infos zur neuen Corona-Regeln zur Testnachweispflicht seit 10. Januar an Schule und Kita in Bayern in der Übersicht.
Aktuelle Quarantäne-Regeln in Bayern
In Deutschland gilt aktuell grundsätzlich: Bei engem Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person soll man für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Diese kann mit einem negativen Antigen-Schnelltest auf sieben Tage verkürzt werden, mit einem negativen PCR-Test auf fünf Tage. Die Entscheidung über die Quarantäne liegt beim zuständigen Gesundheitsamt. Zu unterscheiden ist davon die Isolierung: Wer infiziert ist, soll 14 Tage nach Symptombeginn in Isolierung - vollständig Geimpfte fünf Tage, wenn sie danach symptomfrei und negativ PCR-getestet sind.
Private Treffen und Feiern: Diese Kontaktbeschränkungen gelten in Bayern
Seit dem 28. Dezember 2021 gilt in Bayern die Regel, dass sich im Rahmen privater Zusammenkünfte nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen dürfen.
Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten strengere Kontaktregeln: Dann dürfen sich Angehörige eines Haushaltes mit höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Haushaltes treffen. Ausgenommen sind bei der Zählung Kinder unter 14 Jahren. Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.
Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten strengere Kontaktregeln: Dann dürfen sich Angehörige eines Haushaltes mit höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Haushaltes treffen. Ausgenommen sind bei der Zählung Kinder unter 14 Jahren. Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.
Personenobergrenze, Sperrstunde & Co. für Gastronomie in Bayern
Neben der 2G-Regel gilt aktuell sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen der Restaurants und Cafés in Bayern eine bestimmte Personenobergrenze: In der Gastronomie dürfen sich mehr als zehn Personen treffen, solange es sich nicht um eine geschlossene Gesellschaft handelt. Kinder unter 14 sind von der 2G-Regel ausgenommen. Außerdem gilt eine Sperrstunde von 22 Uhr bis 5 Uhr.
2G-Plus in Bayern: Keine Testpflicht nach Booster-Impfung
Wer in Bayern eine Booster-Impfung hat oder nach einer Infektion vollständig immunisiert ist, muss keinen zusätzlichen Corona-Test im Sinne der Zugangsregelung nach 2G+ machen. Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken ist ein zusätzlicher, negativer Test erforderlich.
Wo gilt 2G+ in Bayern?
In welchen Bereichen genau gilt in Bayern die Zugangsregel 2G plus? Hier eine Übersicht:
- Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten
- Sportstätten wie Fitnessstudios und Boulderhallen
- Sportveranstaltungen unter freiem Himmel außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung
- den Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten
- Freizeiteinrichtungen wie Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen und den touristischen Bahn- und Reisebusverkehr
Einkaufen in Bayern: Diese Geschäfte sind von der 2G-Regel ausgenommen
Auch im Einzelhandel in Bayern gilt die 2G-Regel. Geschäfte des täglichen Bedarfs bilden hier eine Ausnahme. Das sind:
- Lebensmittelhandel (Supermärkte)
- Getränkemärkte
- Drogerien
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Spielzeugläden
- Schuhgeschäfte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Optiker und Hörakustiker
- Tankstellen
- Zeitungskioske
- Post
- Buchhandlungen
- Blumenläden
- Tier- und Futtermittelmärkte
- Baumärkte
- Gartenmärkte
- Großhandel
Corona-Liveblog - die aktuelle Lage in Bayern und BW
Wie sehen die aktuellen Corona-Zahlen in Baden-Württemberg und Bayern aus? Welche Regeln gelten derzeit und was wird für die kommenden Tage und Wochen diskutiert? Alle Infos zur aktuellen Corona-Lage in Bayern gibt es in diesem Liveblog.
Bayern will Pool-Tests „so lange wie möglich“ halten
Ungeachtet erster Engpässe bei den Laborkapazitäten will Bayern sein System von Pool-Tests auf das Coronavirus bei Grund- und Förderschulkindern „so lange wie möglich“ aufrechterhalten. Das sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf eine entsprechende Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In den vergangenen Tagen hatten einzelne Eltern die Pool-Tests ihrer Kinder als „im Labor nicht auswertbar“ ohne Ergebnis zurückerhalten.