• Auf dem Corona-Gipfel am 10.02.2021 haben Bund und Länder über den Lockdown entschieden
  • Lockerungen sind vom Tisch, der Lockdown ist bis zum 07.03.2021 verlängert
  • In einer Beschlussvorlage war zuvor sogar der 14.03.2021 eingebracht worden
  • Nun gibt es neue Regeln zu Inzidenzen, Schulen, Kitas, Friseuren und Fitnessstudios
  • Die Beschlüsse in der Übersicht

Darum ging es beim Corona Gipfel am 10.02.2021

Um diese Themen ging es beim Corona-Gipfel zwischen Angela Merkel und den Ministerpräsidenten:
  • Schule: Öffnung von Grundschulen und Kitas
  • Lockdown: Verlängerung der Maßnahmen
  • Corona-Regeln: Mögliche Lockerungen
  • Körpernahe Dienstleistungen: Friseur und Fitnessstudio
  • Handel: Geschäfte, Einkaufen und Shopping
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen und Feiern
  • Inzidenz und Risikogebiete: Urlaub und Reisen
  • Coronavirus-Mutation: Ausbreitung und Impfung

Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel: Dieses Dokument haben Merkel und die Ministerpräsidenten diskutiert

Am frühen Mittwochmorgen wurde eine Beschlussvorlage bekannt, die das Bundeskanzleramt in das gemeinsame Gespräch von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten einbringen will. Unter anderem geht es darin um eine Verlängerung bis in den März hinein sowie um mögliche Lockerungen für Friseure. Das Dokument und seine Details findet ihr in diesem Artikel:

Geschäfte, Bars und Restaurants: Weitere Lockerungen erst ab einer Inzidenz von 35

Der Corona-Gipfel hat sich nach Angaben von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) darauf verständigt, dass erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitergehende Lockerungen des Lockdowns etwa im Handel oder für die Gastronomie beschlossen werden sollen. Über solche Lockerungen solle dann im März beraten werden, sagte Kretschmer am Mittwochabend in Dresden am Rande der Gespräche. Bisher galt als politisches Ziel für Lockerungen eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50.
Wie Kretschmer sagte, verständigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aber auch auf erste Lockerungen vor dem Erreichen des Werts von 35. Es seien „maßvolle Schritte“ im Bereich der Grundschulen und Kitas beschlossen worden, die von den Ländern zu regeln seien. Außerdem sollen Friseurläden in zweieinhalb Wochen wieder öffnen dürfen: „Am 1. März geht es mit den Friseuren wieder los“, sagte Kretschmer.

Fitnessstudios und Vereine müssen warten: Beschlüsse des Corona-Gipfels für den Sport

Der Corona-Stillstand für den Amateur- und Breitensport wird bis mindestens 7. März verlängert. Das ist das Ergebnis der Beratungen von Bund und Ländern am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Trotz der Appelle der Sportministerkonferenz für schrittweise Lockerungen sind vorerst keine Erleichterungen für den Sport vorgesehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begründete die Verlängerung der Beschränkungen unter anderem mit der Ausbreitung von ansteckenderen Varianten des Coronavirus.
Millionen Amateur- und Breitensportler müssen damit weiter im Corona-Lockdown auf ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb verzichten. Profisportler können unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygienekonzepten dagegen weiter Spiele und Wettbewerbe ausrichten.
Die Sportministerkonferenz hatte gefordert, den Sport in sämtlichen Erörterungen und Beschlussfassungen zu Lockerungen zu berücksichtigen. Sie befürworte ein stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Einklang mit den Zielen des Gesundheits- und Infektionsschutzes, hieß es vor den Beratungen von Bund und Ländern.
Weitere Öffnungsschritte sollen dem Beschluss zufolge aber erst bei einer Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche erfolgen. Für den Sport und andere Bereiche solle „eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien“ die weiteren Schritte bei möglichen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen erarbeiten, heißt es in dem Beschluss vom Mittwoch. Damit sollen „Planungsperspektiven“ geschaffen werden. Ziel sei eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“.

Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.03.2021 - Kanzleramt wollte offenbar bis 14.03.2021 verlängern

Der Lockdown wird, so berichtet Bild am Mittwochabend, bis zum Sonntag, 07.03.2021, verlängert. Mehrere Medien hatten über den Tag berichtet, dass der Lockdown sogar bis zum 14. März verlängert werden könnte. Im Laufe des Vormittags war dieser Termin dann aber wohl wieder ins Schwanken geraten. Ein möglicher Grund: Die anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März.

Corona-Gipfel: Friseure öffnen wohl am 1. März

Der Corona-Gipfel läuft seit 15 Uhr. Wie die Bild unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet, gibt es massive Kritik an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) – vor allem, weil die November-Hilfen nicht fließen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) soll zudem angeprangert haben, dass eine Bazooka versprochen worden sei. Aktuell sei es allerdings noch „eine Steinschleuder ohne Stein“.
Darüber hinaus hat man sich offenbar beim Thema Friseure geeinigt. Berichten zufolge hat sich Angela Merkel durchgesetzt – die Friseure öffnen am 1. März.
Einer Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt vor dem Corona-Gipfel zufolge könnte der Lockdown in Deutschland bis zum 14.03.2021 verlängert werden.
Einer Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt vor dem Corona-Gipfel zufolge könnte der Lockdown in Deutschland bis zum 14.03.2021 verlängert werden.
© Foto: DPA

Kitas und Schulen werden schrittweise geöffnet: Kanzlerin Merkel hätte sich Öffnung erst im März gewünscht

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hätte sich nach eigener Aussage eine Öffnung von Schulen und Kitas um den 1. März herum gewünscht. Das sagte sie nach Beratungen mit den Bundesländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Dabei war festgehalten worden, dass die Länder eigenständig über mögliche Öffnungen der Einrichtungen entscheiden. Sie habe bestimmte eigene Vorstellungen gehabt, sagte Merkel, aber im Föderalismus gebe es tief verankerte Länderzuständigkeiten und das seien Schule und Kita. „Und da ist es ganz einfach nicht möglich, dass ich als Bundeskanzlerin mich so durchsetzen kann, als hätte ich da ein Vetorecht.“ Deshalb habe man gesagt, die Kultushoheit zähle und die Länder würden das in eigener Verantwortung entscheiden.
Die meisten Kitas und Schulen in Deutschland sind seit Mitte Dezember geschlossen oder nur in stark eingeschränktem Betrieb. Für Abschlussklassen gibt es Ausnahmen und für Kita-Kinder und Grundschüler Betreuungsangebote, wenn Eltern keine anderen Möglichkeiten haben. Die Länder handhaben das unterschiedlich streng. In Niedersachsen findet seit Januar an Grundschulen auch bereits in eingeschränkter Form Unterricht statt. Sachsen hatte bereits am Dienstag beschlossen, in der kommenden Woche den Grundschul- und Kita-Betrieb wieder aufzunehmen.

Corona-Regeln: Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die nächtliche Ausgangssperre gekippt. Das bedeutet, dass man künftig auch wieder zwischen 20 Uhr und 5 Uhr raus darf. Aber warum und ab wann gilt das Urteil? Und zieht das Nachbarland Bayern mit? Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat sich für eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre im Freistaat ausgesprochen.

Treffen mit Freunden: Wie viele Leute darf ich treffen?

Die Corona-Regeln zur Kontaktbeschränkung sind klar: Nur eine Person aus einem anderen Haushalt darf man treffen. Ausnahmen gelten in manchen Ländern für die Kinderbetreuung. Dass diese strengen Regeln gelockert werden, scheint unwahrscheinlich. Aber sicher ist das nicht, zumal erst am Montag, 8.02. die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg nach einem Gerichtsurteil aufgehoben wird.
Ein Spaziergang zu zweit ist nach den Regeln erlaubt. Große Feiern und Treffen im Freundeskreis nicht. (Symbolbild)
Ein Spaziergang zu zweit ist nach den Regeln erlaubt. Große Feiern und Treffen im Freundeskreis nicht. (Symbolbild)
© Foto: DPA

Reisen, Masken, Homeoffice: Die weiteren Beschlüsse des Corona-Gipfels

  • Masken: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • Reisen: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • Homeoffice: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • Weitere Öffnungen: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln.
Wie diese beschlossenen Maßnahmen jetzt umgesetzt werden, ist Sache der Länder.

Beschlüsse des Corona-Gipfels: Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln?

Sind die Beschlüsse auf dem Corona-Gipfel gefasst, müssen sie noch in die Coronaverordnungen der Länder übersetzt werden. Die aktuellen Corona-Regeln gelten grundsätzlich vorerst bis zum 14. Februar. Es ist also wahrscheinlich, dass die eventuell beschlossenen neuen Regeln ab dem 15.02.2021 gelten oder die Gültigkeit der bestehenden Regeln verlängert wird.

Mutationen des Corona-Virus gefährden Lockdown-Lockerungen

Einem Ende des Lockdowns zum 14.02.2021 sowie Öffnungen oder Lockerungen der strengen Corona-Regeln stehen die Mutationen des Coronavirus im Weg. Die Mutanten aus England (B117) und aus Südafrika (B1351) sind gefährlich, weil sie sich rasend schnell ausbreiten, und weil der Astrazeneca-Impfstoff bei der Südafrika-Mutation schlechter wirkt. Dadurch könnten die Mutationen die Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland nach den zuletzt positiven Trends wieder stark steigen lassen.

Urlaub 2021: Was gilt bei Reisen und Ausflügen?

Nach mehr als drei Monaten Lockdown fällt den meisten die Deck auf den Kopf und der Sommerurlaub wird herbeigesehnt. Doch ist Reisen angesichts der neuen Coronavirus-Mutation überhaupt möglich? Wie ist der aktuelle Stand bei Reisewarnung und Risikogebieten? Welche Rolle spielen die Lockerungen im Bereich Urlaub und Reisen beim Treffen von Merkel und den Länderchefs?

Aktuelle Corona-Regeln: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Auf dem letzten Corona-Gipfel am 19.01. haben sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt. Das gilt seitdem in Deutschland - vorerst bis zum 14.02.2021:
  • Maskenpflicht: Tragen medizinischer Masken im ÖPNV, in Geschäften sowie beim Arzt
  • Arbeitgeber müssen Home-Office ermöglichen
  • Private Treffen
  • sind nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt.
  • Friseure müssen weiter geschlossen bleiben. Alle körpernahen Dienstleistungen sind verboten
  • Geschäfte sind geschlossen. Es gelten Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Optiker, Tankstellen.
  • Restaurants, Bars und Clubs bleiben bis mindestens 14.02.2021 geschlossen.
  • Es gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum
Die Beschlüsse des Gipfels werden von den Bundesländern verschieden umgesetzt. Insofern sind jeweils die Corona-Verordnungen der einzelnen Länder zu beachten.

Patientenschützer fordern genauere Kontrolle des Infektionsgeschehens

Patientenschützer fordern als Voraussetzung für die Lockerung von Corona-Beschränkungen eine stärkere einheitliche Kontrolle des Infektionsgeschehens. „Es kann nicht sein, dass die digitale Nachverfolgung des Virus von kommunalen Grenzen gebremst wird“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder müssten per Verordnung dafür sorgen, dass vor Ort bundesweit mit nur einem System gearbeitet werde. Laut Bundesgesundheitsministerium nutzen derzeit 151 von 376 Gesundheitsämtern die empfohlene Software „Sormas“, die das Nachverfolgen von Infektionsketten erleichtern soll.
Brysch forderte zudem systematischere Untersuchungen des genauen Virustyps, um neue Varianten zu ermitteln. „Bundesweit muss verbindlich geregelt werden, dass wenigstens in allen 12.000 Pflegeheimen und 2000 Krankenhäusern positive Tests grundsätzlich zu sequenzieren sind.“ Generell sollen solche Analysen ausgedehnt werden, Labore bekommen für die Übermittlung von Ergebnissen an das Robert Koch-Institut (RKI) auch eine besondere Vergütung.

Corona-Virus: Hilft die Herdenimmunität gegen die neuen Corona-Varianten?

Der Epidemiologe Rafael Mikolajczyk von der Uniklinik Halle betont auf dpa-Anfrage, dass auch 30 Prozent empfängliche Bürger viel seien, wenn eine neue Virusvariante so viel infektiöser ist, dass die Epidemie sich erneut ausbreiten könne. Der Anteil sei groß genug, um ein Gesundheitssystem zu überlasten. In Deutschland hätten vermutlich bisher weniger als 10 Prozent der Bevölkerung Corona gehabt - und selbst diese geringe Zahl habe schon beinahe eine Überlastung bewirkt, erläutert er. Offiziell erfasst sind in Deutschland nur rund 2,3 Millionen Fälle - etwa 2,8 Prozent der Bevölkerung. Zur Frage der Dunkelziffer läuft noch eine Studie am RKI.
„Von einer Herdenimmunität, die aufgrund durchgestandener Infektionen zustande kommt, sind wir noch sehr weit entfernt. Gerade mit den neuen Varianten ist es kein realistisches Szenario und auch mit der Impfung sind wir erst am Anfang“, meint Mikolajczyk. Er halte die Fortsetzung und möglicherweise eine Verschärfung der aktuellen Maßnahmen für notwendig: Damit es nicht zu einem exponentiellen Wachstum der Infektionen mit den neuen Varianten kommt, bevor ausreichend viele Menschen geimpft sind, um die Zahl der Todesfälle niedrig zu halten.