- Der Lockdown in Deutschland ist verlängert bis zum 07.03.2021
- Bereits zuvor war die nächtliche Ausgangssperre in BW gerichtlich aufgehoben worden
- Seit dem 11.02.2021 nun ist sie nicht mehr in Kraft
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.
Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.
Ausgangsbeschränkungen gelten in BW nur noch in Hotspot-Regionen
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten in Baden-Württemberg von Donnerstag an also nicht mehr landesweit, sondern nur noch in regionalen Corona-Hotspots. Ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gilt eine Sperre zwischen 21 und 5 Uhr, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart verkündete.
Die Gesundheitsämter vor Ort können also nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.
Corona-Zahlen BW: Noch mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise hat eine Inzidenz von 50 oder drüber
Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts beträfe das immer noch mehr als die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise. Darunter sind auch die Kreise Schwäbisch Hall und Biberach.
Auch die Ausgangsbeschränkungen am Tag werden aufgehoben - zwischen 5 und 20 Uhr sollte man bislang nur aus triftigem Grund die Wohnung verlassen - etwa um zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gehen. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweite Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr gekippt.
Neue Regeln zur Ausgangssperre: Gesundheitsministerium BW verschickt Erlass an Kommunen
Das Gesundheitsministerium in Stuttgart verschickte am späten Mittwochabend einen entsprechenden Erlass an die Kommunen. Städte müssen aber nicht nur Ausgangsbeschränkungen aussprechen, wenn der sogenannte Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten wurde.
Es müssen noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das zuständige Gesundheitsamt muss „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“ erkennen.
- Zudem muss ein „diffuses Infektionsgeschehen“ feststellbar sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht genau zugeordnet werden kann, etwa einem Ausbruch in einem Pflegeheim.
Die neuen Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.
Ausgangssperre in Baden-Württemberg: So viele Stadt- und Landkreise liegen bei der Inzidenz über 50
Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts haben von den 44 Stadt- und Landkreisen noch immer 26 eine Inzidenz von über 50. Das Ziel der Politik ist es, die Zahl der Neuinfektionen überall unter 50 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu drücken - nur dann seien die Gesundheitsämter in der Lage, alle Kontaktpersonen nachzuverfolgen.
Hintergrund für das Tempo der Landesregierung bei diesem Thema ist auch, dass man in den Corona-Hotspots über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen lassen möchte.
Ausgangssperre Baden-Württemberg Uhrzeit: Ab wann gilt Ausgangssperre in Hotspots?
In Hotpots mit einer Inzidenz über 50 gilt also immer noch eine nächtliche Ausgangssperre. Allerdings nicht wie bisher ab 20 Uhr, sondern von 21 Uhr bis 5 Uhr.
Kretschmann: Hatten Umstellung auf regionale Ausgangsbeschränkungen nach Inzidenz ohnehin vor
Zu der Umstellung auf eine regionale Lösung sagte Kretschmann: „Wir hatten das ohnehin vor.“ Er habe das am Sonntag mit dem Chef seiner Staatskanzlei besprochen. „Am Montag hätten wir das gemacht.“ Das Gericht sei dann der Regierung zuvorgekommen. „Das wär andersrum schöner gewesen, aber es ist nun mal so.“
Der Grünen-Politiker sieht trotz sinkender Infektionszahlen keinen Grund zur Entwarnung. Die neuen Mutationen des Virus verbreiteten sich schon stark, sagte Kretschmann. „Das bringt eine erhebliche Unsicherheit in die Planung rein.“
Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in BW als „nicht verhältnismäßig“
Warum wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bade-Württemberg vom Gericht aufgehoben? Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe.
Sie kämen also nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen - auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen - zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
Ausgangsbeschränkungen nur für Hotspot-Kreise
Nach dem Urteil will das Land nun also nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen. Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet bereits am Montag der dpa in Stuttgart. „Jetzt haben wir juristische Klarheit.“ 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100. „Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen.“ Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne.
Das Staatsministerium unterstrich, dass die nächtliche Ausgangssperre, die seit dem 12. Dezember 2020 in Kraft ist, sicherlich mit dazu beigetragen habe, dass die Zahl der Neuinfektionen in Baden-Württemberg stärker als in anderen Ländern gesunken sei.
Kretschmann warnt vor Rückschlägen durch Lockerungen
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich gegen Lockerungen der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen ausgesprochen. Die Infektionszahlen müssten weiter gesenkt werden, sagte er am Dienstag in der Regierungspressekonferenz in Stuttgart. Nur so könne man die schnelle Ausbreitung der ansteckenderen Virus-Mutationen verhindern. Zu frühe Öffnungen könnten zu dramatischen Rückschlägen führen, wie man auch an andere Ländern sehen könne, mahnte Kretschmann zur Vorsicht.
Ab Donnerstag, 11.02., soll es Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen geben, die über dem Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche liegen. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Vorlage in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen in Stuttgart.
Hintergrund für das Tempo ist auch, dass man über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen lassen möchte. Nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Montag liegen mittlerweile 18 der 44 Stadt- und Landkreise bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz unter 50.
Kritik der SPD: Einschränkung der Grundrechte jederzeit begründen
Die SPD-Fraktion rät der Landesregierung, Corona-Beschlüsse künftig besser zu prüfen. „Grundrechte sind keine Almosen. Wer sie einschränkt, muss zu jeder Zeit gerichtsfest begründen, warum er dies für unausweichlich hält“, sagte der Abgeordnete Boris Weirauch. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) beschädige zum wiederholten Male das Vertrauen in die Corona-Politik der grün-schwarzen Landesregierung. „Das ist Wasser auf den Mühlen der Populisten.“
Die FDP begrüßte die Gerichtsentscheidung. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte: „Man kann nicht als Landesregierung mit der Begründung eines Inzidenzwerts von 200 Ausgangssperren beschließen und diese bei einem Wert von 60 immer noch aufrechterhalten.“ Landeschef Michael Theurer sprach von einem guten Tag für Bürgerrechte. „Es ist traurig, dass die Landesregierung nicht aus eigenem Antrieb die Maßnahmen auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit statt Symbolkraft ausrichtet.“ Die AfD forderte, den Lockdown generell zu beenden.
Aufhebung der Ausgangssperre - Gefahr für sinkende Corona-Zahlen
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) bedauerte den Beschluss: „Vor dem Hintergrund der heruntergehenden Zahlen ist sowas immer zu befürchten gewesen.“ Das werde nicht dazu beitragen, dass die Zahlen weiter sinken.
Die Mannheimer Richter sehen die Landesregierung auch in der Pflicht, zu prüfen, ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kommen. Den gesetzlichen Anforderungen für nächtliche Ausgangsbeschränkungen habe das Land zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.
Gericht wertete Corona-Zahlen für Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre in BW
Das derzeitige Pandemiegeschehen stellt sich für die Mannheimer Richter im Vergleich zu Mitte Dezember und zum Stand vor zwei Wochen bei insgesamt fallenden Zahlen der Sieben-Tage-Inzidenzen regional erheblich differenzierter dar. 26 Kreise lägen nach Zahlen von Donnerstag im Bereich von 51 bis 100, neun Kreise im Bereich von 36 bis 50 und vier Kreise unter 35. Kreise mit vergleichsweise niedrigen Werten seien inzwischen nicht etwa bloße „Inseln“, sondern teils zusammenhängende Regionen.
Regierungssprecher Hoogvliet sagte: „Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen.“ Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam zu überlegen, wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne.
Gericht sieht keine Gefahr für expotentielles Wachstum der Corona-Zahlen
Das Gericht ließ das bisherige Argument des Landes nicht gelten, eine „verfrühte“ Aufhebung der Beschränkungen berge die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen. Dies sei zu pauschal und undifferenziert. Bürger, die in Kreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten wohnten, in denen beispielsweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen nochmals gezielt durch kommunale (Allgemein-)Verfügungen angeordnet werden könnten, dürften diese Kreise aufgrund der dann regionalen Regelung nicht verlassen.
Schon deshalb wäre bei etwaigen kommunalen Ausgangsbeschränkungen nicht mit massenhaften Ausweichtendenzen zu rechnen. Unklar war aus Sicht des Gerichts auch, wohin und mit welchem Zweck sich die Menschen nachts aus ihrem Wohnort fortbewegen sollten. Der Beschluss vom 5. Februar ist unanfechtbar (Az. 1 S 321/21).
Welche Bundesländer haben Ausgangssperre?
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben zahlreiche Länder nächtliche Ausgangssperren verhängt. In diesen Ländern gilt die Ausgangssperre landesweit:
- In Bayern gilt sie von 21 bis 5 Uhr
- In Sachsen zwischen 22 und 5 Uhr
- In Thüringen zwischen 22 und 5 Uhr
Mutationen des Corona-Virus gefährden Lockdown-Lockerungen
Einem Ende des Lockdowns zum 14.2.2021 sowie Öffnungen oder Lockerungen der strengen Corona-Regeln stehen die Mutationen des Coronavirus im Weg. Die Mutanten aus England (B117) und aus Südafrika (B1351) sind gefährlich, weil sie sich rasend schnell ausbreiten, und weil der Astrazeneca-Impfstoff bei der Südafrika-Mutation schlechter wirkt. Dadurch könnten die Mutationen die Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland nach den zuletzt positiven Trends wieder stark steigen lassen.