Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen aktuell immer weiter in die Höhe. Vor diesem Hintergrund hatten verschiedene Medien schon Mitte der Woche vor der Ministerpräsidentenkonferenz berichtet, dass eine Aussetzung der eigentlich vereinbarten nächsten Öffnungsschritte des Stufenplans von Bund und Ländern beim nächsten Corona-Gipfel beschlossen werden könnte. Das von Markus Söder geführte Bayern strich daraufhin am Donnerstag alle geplanten Öffnungen etwa für Außengastronomie und Kulturbetriebe.

Diese Öffnungsstrategie hatten Bund und Länder beim letzten Corona-Gipfel verabredet. Beliebt sie bestehen? Wird sie geändert? Was sagen die Beschlussvorlagen dazu?
Diese Öffnungsstrategie hatten Bund und Länder beim letzten Corona-Gipfel verabredet. Beliebt sie bestehen? Wird sie geändert? Was sagen die Beschlussvorlagen dazu?
© Foto: Bundesministerium der Finanzen

Wie geht es vor, an und nach Ostern weiter: Alle Infos zum Corona-Gipfel

Was beschließen Angela Merkel und die Ministerpräsidenten auf dem Corona-Gipfel am 22. März? Alle Infos zu Beschlussvorlagen, Forderungen, neuen Regeln, Beschlüssen und Reaktionen gibt es hier in unserem Liveticker.

Ticker zu Lockdown und Regeln: Das diskutieren Merkel und die Ministerpräsidenten
Corona Gipfel 22.03.2021
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Ulm

Neue Version der Beschlussvorlage zum Bund-Länder-Treffen

Weitere Details sind aus einer neuen Version (Stand 22.03.2021, 14:55 Uhr) der Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel am 22.03.2021 öffentlich geworden. Folgende Infos zu den geplanten Beschlüssen gibt es aktuell:
  • Verlängerung des Lockdowns und der bestehenden Beschlüsse bis zum 18. April 2021
  • Konsequente Umsetzung der Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100
  • weitere Maßnahmen: Ausgangsbeschränkung und nächtliche Ausgangssperre standen zur Diskussion, das war aber Medien zufolge vom Tisch
  • Schließung, beziehungsweise keine Öffnung von Schule und Kita je nach Inzidenz - und abhängig von der Möglichkeit von zwei Corona-Tests pro Woche
  • kostenlose Corona-Tests für Beschäftigte von Unternehmen
  • Neue Regeln zu Reise und Urlaub - auch über Ostern
  • Öffnungen mit negativem Test und Kontaktnachverfolgung, wie im Tübinger Modellprojekt
  • Schnelltests flächendeckend ausbreiten
  • Kostenübernahme von Selbsttests unter Aufsicht steht zur Diskussion
  • Neue Funktionen der Corona-Warn-App CWA
  • Wirtschaftliche Unterstützung von Krankenhäusern durch den Bund
  • nächster Corona-Gipfel am 12.04.2021
Die Beschlussvorlage vom 22.03.2021, sie ist auf 14.55 Uhr terminiert.
Die Beschlussvorlage vom 22.03.2021, sie ist auf 14.55 Uhr terminiert.
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Geplante Beschlüsse der Vorlage des Bund-Länder-Treffens im Detail

Was genau ist laut der aktuellen Beschlussvorlage (Stand 22.03., 14:55 Uhr) zu Schnelltests, Öffnungen, Ausgangssperre und Co. geplant? Hier der Entwurf im Wortlaut, Text in eckigen Klammern deutet darauf hin, dass die Passage variabel ist:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren:
  • „1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
  • 2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse [(„Steigt die 7-Tage-lnzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)] konsequent umgesetzt werden.
    Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-lnzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
  • 3. [Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 folgende weitergehende Schritte durch Landesverordnung verbindlich umgesetzt:
    3a. Ausgangsbeschränkung von XX Uhr bis 5 Uhr, sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen [oder verschärfte Kontaktbeschränkungen].
    b. Schließung bzw. keine Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, soweit ein zweimaliger Corona-Test pro Woche für Erziehungs- und Lehrkräfte sowie alle Schüler und betreuten Kinder in Präsenz nicht sichergestellt ist.
    c. Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 [mit einigen Tagen Vorlauf, damit . Familien sich darauf einstellen können].
    d. …]
  • 4. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakteam Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem wird durch die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Rechnung getragen. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollenden Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten werden. Nach einer ersten Umfrage des DIHK beabsichtigen70% der Unternehmen in Deutschland sich an #WirtschaftTestet zu beteiligen, tun dies bereits oder sind ohnehin vollständig im Homeoffice. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung bewerten, inwieweit ergänzender Handlungsbedarf besteht.
  • 5. [Anders als im Lockdown über Ostern im letzten Jahr sollen Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein. Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können. Daher werden die Länder vom 2. April bis zum 5. April 2021 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Selbsttests und die Wahrnehmung der kostenlosen Testangebote unmittelbar vor Familientreffen tragen erheblich zum Infektionsschutz bei solchen Treffen bei.]
  • Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten - auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten ab dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
    Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. [Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland müssen daher unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern Zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, muss daher unverzüglich und unabhängig von den lokalen Inzidenzwerten eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung in diesem Sinne erfolgen und in den jeweiligen Länderverordnungen bis Ende März umgesetzt werden.] [Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern Zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Ländern von allen Fluglinien konsequente Test von Crews und Passagieren vor Abflug. Darüber hinaus wird die Bundesregierung zügig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entscheiden, in welchen Fällen eine Testpflicht und in welchen Fällen eine Quarantäne bei Einreise unabhängig von Inzidenzen im Reiseland erforderlich ist. Die Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen des Bundes und der jeweiligen Länderverordnungen muss bis Ende März umgesetzt werden.]
  • 6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in wenigen ausgewählten Regionen [mit niedriger Inzidenz], strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
  • 7. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
    [Der Bund wird hinsichtlich der wöchentlichen kostenlosen Testungen kurzfristig die Erstattungsregelung der Testverordnung um die Erstattung der Kosten für die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht und die verlässliche Dokumentation des Testergebnisses ergänzen.]
    [Bei der Nutzung von negativen Testergebnissen als Zugangskriterium sollen geimpfte Personen wie negativ getestete Personen behandelt werden.]
    In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern [sowie Kindergartenkindem] werden weiter ausgebaut, [angestrebtes] Ziel sind [mindestens] zwei Testungen pro Woche. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.
  • 9. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-lnzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. [Zur Konkretisierung dieser Planungen werden das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Finanzen und die GMK kurzfristig Vorschläge erarbeiten und im Vorfeld der nächsten Besprechung vorlegen.]
  • 10. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.
  • 11. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021erneut beraten.“

Erste Corona Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel am 22.03.21 bekannt

Wie auch bei vorangegangenen Treffen von Bund und Ländern war schon am Wochenende eine erste Beschlussvorlage bekannt geworden. Das Papier wurde, so berichtete Bild am Sonntag, von den SPD-geführten Ländern entwickelt. Aber Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) stellte am Sonntag auf Twitter klar: Die Beschlussvorlage stammt nicht aus dem Kanzleramt. Diese setzten bei den letzten Corona-Gipfeln jeweils Tage vorher schon den Ton für die späteren Beschlüsse und Regeln - etwa in Fragen der Kontaktbeschränkungen oder einer möglichen Verlängerung des Lockdowns.
Bei den Corona-Beratungen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten am Montag soll nach dem Willen der SPD-regierten Länder über eine generelle Verlängerung der geltenden Lockdown-Regelungen bis in den April gesprochen werden, also Datum wurde der 18. April genannt. Die entsprechenden Landesverordnungen würden entsprechend verlängert, wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonntagabend berichtet. Vorerst gelten die Regelungen bis 28. März.

Corona-Beschlussvorlage vor Treffen von Merkel und Co.: Lockdown-Verlängerung, Schnelltests, Maskenpflicht und Ostern

In der Version (Stand 20.03. um 20:40 Uhr) der aktuellen Beschlussvorlage zum bevorstehenden Bund-Länder-Treffen mit Angela Merkel und den Ministerpräsidenten geht es um folgende Regeln und Maßnahmen:
  • Lockdown-Verlängerung bis 18. April 2021
  • mindestens zwei kostenlose Schnelltests für Arbeitnehmer
  • Erstattung der Kosten für Corona-Schnelltests (Selbsttests) unter Aufsicht
  • Maskenpflicht für Arbeitnehmer ohne Homeoffice, nach Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung
  • Öffnungen bei Modellprojekten, wie in Tübingen, mit negativem Corona-Test-Ergebnis und digitaler Kontaktverfolgung möglich
  • Kontaktarmer Urlaub - Camping und Reisen für Selbstversorger
  • Urlaub und Reisen mit Quarantäne und Testpflicht
  • Öffnungen zu Ostern und weitere Corona-Hilfen
  • nächster Corona-Gipfel im April 2021
Die aktuelle Beschlussvorlage zum nächsten Corona-Gipfel am 22.03.2021 beinhaltet die geplanten Corona-Regeln - kostenlose Schnelltests, Maskenpflicht, Öffnungen zu Ostern und mehr.
Die aktuelle Beschlussvorlage zum nächsten Corona-Gipfel am 22.03.2021 beinhaltet die geplanten Corona-Regeln - kostenlose Schnelltests, Maskenpflicht, Öffnungen zu Ostern und mehr.
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Corona Beschlussvorlage 22.03.21: Das diskutierten Politiker vor dem Bund-Länder-Treffen

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte die Rücknahme aller Lockerungsschritte der vergangenen zwei Wochen und eine Verschärfung des Lockdowns. Dieser härtere Lockdown müsse bis Mitte April gelten, sagte Lauterbach am Sonntag der „Welt“.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund mahnte eine systematische Verstärkung der Schnellteststrategie und einen Bürokratieabbau an. „Wir laufen Gefahr, die unverzichtbare Akzeptanz der Bevölkerung zu verlieren“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Welt am Sonntag“. Er plädierte für „mehr Mut für neue Wege, mehr Vertrauen in die Menschen und eine echte Reduzierung der Bürokratie“.
Der Gründer des Mainzer Corona-Impfstoffherstellers Biontech rechnet spätestens im Herbst mit einem Ende der Lockdown-Maßnahmen in Deutschland. „In vielen Ländern in Europa und in den USA, werden wir wahrscheinlich Ende des Sommers in der Situation sein, nicht mehr in einen Lockdown zu müssen“, sagte Ugur Sahin der „Welt am Sonntag“.
Einen eigenen Weg will die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) einschlagen: Sie will trotz deutschlandweit steigender Infektionszahlen bestimmte Lockerungen in ihrem Land ermöglichen. Ab Montag werde die Außengastronomie mit einem „Sicherheitsmechanismus“ geöffnet, erklärte Dreyer. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werde die „Notbremse“ gezogen.

Umfrage vor Corona-Gipfel: Mehrheit in Deutschland für Öffnung von Hotels und Restaurants an Ostern

Einer Umfrage kurz vor dem nächsten Corona-Gipfel zufolge wünscht sich eine Mehrheit der Deutschen eine Öffnung von Restaurants und Hotels an Ostern. In der am Wochenende vor dem Bund-Länder-Treffen bekannt gewordenen Beschlussvorlage stand diese Art des Urlaubs beziehungsweise des Ausgehens allerdings nicht drin. Vielmehr geht es, wenn überhaupt und wie oben aufgeführt, um mögliche „kontaktarme“ Formen des Urlaubs.
In dem Papier mit Stand von Samstag, 20.40 Uhr, Urlaub ermöglicht werden für „Bürger des jeweils eigenen Landes unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strengen Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes ermöglicht werden“. Möglich sein könnte dies in Beherbungen, bei denen man eigene sanitäre Anlagen nutzen und Essen über Selbstversorgung organisieren kann. Dies treffe für Apartments und Ferienwohnungen, Wohnwagen und Wohnmobile zu.
Wichtig: Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt - dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.

Beschlussvorlage vor Bund-Länder-Treffen: Diese Regeln werden noch diskutiert

Generelle neue Öffnungsschritte sieht der Entwurf nicht vor, berichtet die Nachrichtenagentur AFP am Sonntag - er verweise vielmehr auf das „wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, „zeitlich befristete Modellprojekte“ zu starten, um „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen“.
Dabei sollten sie die „Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes“ untersuchen. „Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, heißt es in der Vorlage.

Corona-Hilfe laut Beschlussvorlage: Entwurf schlägt „Sonderprogramm“ für Tourismus vor

In der Vorlage wird zudem ein „Sonderprogramm des Bundes“ für den Tourismus und verwandte Bereiche vorgeschlagen, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn „die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen“ sollte, wie es in der Vorlage heißt.

Urlaub, Treffen und Öffnungen zu Ostern - Was gilt wegen Corona?

Was ist zu Ostern erlaubt und was steht in Aussicht? Oster-Urlaub, private Treffen, Öffnungen der Gastronomie? Bund und Länder legen beim nächsten Corona-Gipfel die Regeln für den Lockdown über Ostern fest. Das ist bisher zu den Regeln und Plänen rund um Ostern bekannt.

Vor Corona-Gipfel: Politik soll Lockdown verschärfen - Söder für einheitliche Notbremse

Die Ärzteschaft ist wegen der steil steigenden Corona-Infektionszahlen alarmiert und fordert schärfere Beschränkungen. Vor den Bund-Länder-Beratungen macht auch die Wirtschaft Druck - aber von der anderen Seite. Und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ist für eine einheitliche Notbremse für Corona Hotspots.

Kostenloser Download: PDF der aktuellen Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel am 22.03.2021