Die neuen Corona-Regeln und ein Öffnungsplan für Deutschland stehen jetzt fest: Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben bei der MPK gestern, am 16. Februar, einen Drei-Stufenplan beschlossen. Die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens sind in der Pressekonferenz der Bundesregierung mitgeteilt worden. Hier der Überblick:
  • Welche Corona-Regeln sind bei der MPK heute beschlossen worden?
  • Ab wann gelten die Lockerungen in Deutschland?
  • Wie lautet der aktuelle Stufenplan der Bundesregierung?

MPK-Beschlüsse aktuell: Welche neuen Corona-Regeln sind beschlossen?

In der Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel waren bereits einige Änderungen der aktuellen Maßnahmen angekündigt. Die Ergebnisse wurden in einer Pressekonferenz des Bundeskanzlers am Nachmittag bekannt gegeben. Bis zum 20. März werden laut dem Stufenplan folgende Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft treten:
  • Stufe 1: Private Feiern und Treffen sollen für Geimpfte und Genesene wieder mit mindestens 20 Personen möglich sein.
  • Stufe 2 (ab 4. März): Restaurants und Bars sollen unter 3G-Regeln normal öffnen dürfen. Clubs könnten wieder aufmachen (2G+). Im Einzelhandel sollen die Zugangsbeschränkungen fallen. Großveranstaltungen sollen unter den Corona-Regeln 2G oder optional 2G-plus möglich sein.
  • Stufe 3: Es könnte am 20. März einen sogenannten „Freedom Day“ geben:

Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln laut Beschlüssen der MPK?

Die erste Stufe des Öffnungsplans für Deutschland in der Corona-Pandemie gilt dann, wenn die einzelnen Bundesländer die beschlossenen Maßnahmen in ihre Corona-Verordnung aufnehmen und ein entsprechendes Datum festlegen. Auch für die zweite Stufe gilt der 4. März nur dann als konkretes Datum der frühesten Umsetzung, wenn die Hospitalisierungsrate nicht unerwartet wieder ansteigt. Läuft die Corona-Lage wieder aus dem Ruder, steht auch das Ende aller tiefgreifenden Maßnahmen ab dem 20. März noch infrage.

Beschlüsse Corona-Gipfel: Stufe 1 mit Lockerungen der Kontaktbeschränkungen

In einem ersten Schritt werden laut Beschlussvorlage private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Personenbegrenzung möglich. Für Ungeimpfte bleiben die bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt in der ersten Stufe vermutlich auch im Einzelhandel die bisher häufig geltende Zugangsbeschränkung. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – aber weiterhin Maskenpflicht mit FFP2-Maske.

Beschlüsse Corona-Gipfel: Stufe 2 mit Lockerungen für Gastronomie, Clubs und Veranstaltungen

In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Hospitalisierungsrate ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Das gilt dann auch für Hotels.
Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G oder 2G+) als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden darf nicht überschritten werden. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Es sollten medizinische Masken getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

Beschlüsse Corona-Gipfel: Stufe 3 mit Aufhebung der Maßnahmen

In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation des Gesundheitssystems dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).

Corona-Gipfel aktuell: Wann enden die Maßnahmen der Pandemie in Deutschland?

Der 20. März wird zwar als „Freedom Day“ bezeichnet, der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich aber einig, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.

Kanzler Olaf Scholz hält nichts von dem Begriff „Freedom Day“

In Anschluss an die MPK am 16.02. äußerte sich der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu dem Begriff „Freedom Day“. Er hält mit Blick auf die geplanten Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie nichts von Begriffen wie „Freedom Day“. Sie wären dem Ernst der Lage nicht angemessen, sagte Scholz am Mittwoch nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. Dies sei keine Formulierung, mit der die Parteien der Regierung „rumlaufen“.