Am 20. März 2022, dem „Freedom Day“, sind in Deutschland die Corona-Regeln weitgehend gefallen. Und das trotz Rekordinzidenzen in allen Bundesländern. Von einem „Freedom Day“ kann deshalb keine Rede sein. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben sich auf eine Hotspot-Regelung geeinigt, die den Ländern Eingriffsmöglichkeiten geben sollen. Sie wollen die Übergangsfrist bis Anfang April nutzen.
  • Wann wird es in Deutschland einen „Freedom Day“ geben?
  • Welche Lockerungen der Corona-Regeln sind geplant oder gelten jetzt schon?
  • Was sieht der Plan nach dem 20. März 2022 aus?

Freedom Day am 20.3.2022 in Deutschland: Kommt das Ende der Corona-Pandemie?

Die Bundesregierung sah eine schrittweise Lockerung der aktuellen Maßnahmen vor: „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“, steht im Beschluss des Corona-Gipfels am 16.02.2022. In der Gesellschaft wird ein solcher Stichtag auch „Freedom Day“ genannt – obwohl das keineswegs bedeuten muss, dass tatsächlich alle Maßnahmen aufgehoben werden.
Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg. Von einem wirklichen „Freedom Day“ kann aber nicht die Rede sein.

Corona-„Freedom Day“? Lockerungen der Regeln ab 20. März 2022

Ab dem 20. März 2022 gelten weitreichende Lockerungen: So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn seit diesem Sonntag keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.
Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale „Hotspots“ können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Basisschutzmaßnahmen nach dem 20. März

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.

Was bedeutet „Freedom Day“?

Der englische Begriff „Freedom Day“, heißt übersetzt ins Deutsche „Tag der Freiheit“. Das Datum hat eine symbolische Bedeutung und markiert je nach Land den Tag, an dem die meisten Corona-Beschränkungen in der Gesellschaft wegfallen. In einigen Ländern hat der sogenannte „Freedom Effekt“ bereits eingesetzt. In Großbritannien sah man Fotos von Menschen, die ausgelassen in Nachtclubs tanzten. Virologen appellieren aber auch bei einigermaßen stabiler Corona-Lage an die Politik, nicht gleich alle Maßnahmen fallen zu lassen. Auch Deutschland will am 20. März die meisten Corona-Regeln aufheben. Aber lange nicht alle: Die Maskenpflicht und die 3G-Regel soll beispielsweise in einigen Bereichen bestehen bleiben.

Diese Lockerungen gelten bereits seit 5. März 2022

Am 5. März gab es einen zweiten Schritt bei den Lockerungen der Corona-Regeln. Der Zugang zu Gastronomie und Hotellerie ist dann nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch schon mit einem negativem Test (3G) möglich. Bei Großveranstaltungen auch im Sport werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer (2G) zugelassen als bisher - drinnen maximal 6000 Menschen, draußen höchstens bis zu 25.000 Menschen.
Die Maskenpflicht dagegen wird bleiben – möglicherweise auch bis über den 20. März hinaus. Eine Mehrheit ist laut der Umfrage dafür, dass die Maskenpflicht über den 20. März hinaus beibehalten wird. 59 Prozent wollen die Maskenpflicht demnach weiter im öffentlichen Nahverkehr, 51 Prozent im Fernverkehr und 47 Prozent im Einzelhandel. Für die repräsentative Erhebung befragte Insa 1003 Menschen.

Kritik an Corona-Lockerungen wird lauter

Bei den Ländern ist die Neuregelung auf scharfe Kritik gestoßen. Parteiübergreifend haben Ministerpräsidenten dem Bund einen verantwortungslosen Alleingang in der Corona-Politik vorgeworfen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „Bild am Sonntag“: „Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach: „Ab sofort rücken wir die Eigenverantwortung der Menschen nach vorne. Wir gehen wieder einen großen Schritt in Richtung Normalität.“
Alle Länder wollen nun eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Kein Freedom Day in BW und Bayern - Maskenpflicht und Hotspot-Regeln

Eine Art Freedom Day und steigende Infektionszahlen, das passt irgendwie nicht zusammen. Findet zumindest die Landesregierung. Deshalb lockert Baden-Württemberg nun erst zwei Wochen später - und übt heftige Kritik am Bund.
Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen so schnell nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen. Man prüfe derzeit zudem, ob man weitere Einschränkungen verlängern könne, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums.
Bayern prüft laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach unterdessen, ob das ganze Bundesland als Corona-Hotspot ausgewiesen werden könne, um die entsprechenden strengen Corona-Regeln landesweit anwenden zu können.