Corona Lockdown Treffen: Aktuelle Kontaktbeschränkungen - Die Regeln des Corona-Gipfels vom 19.1.

In Deutschland gilt weiterhin die 1-Freund-Regel.
Paul Zinken/dpa- RKI-Epidemiologe Dirk Brockmann mahnt im ZDF-Morgenmagazin zu einer weiteren Kontaktreduzierung im Kampf gegen Corona.
- Aktuelle Kontaktbeschränkung reicht zur Eindämmung des Virus nicht aus.
- In vielen Regionen stehen die Intensivkapazitäten der Krankenhäuser am maximalen Limit.
- Der Lockdown wird bis zum 14.2. verlängert
- Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat – unabhängig vom Gipfel – das Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt.
Bisherige Regel zu Kontaktbeschränkungen bleibt: 1-Freund-Regel
Am Dienstag, 19.1.2021, haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs getroffen, um über verschärfte Corona-Maßnahmen zu diskutieren. Eine Regeländerung wurde im Bereich der Einschränkungen der privaten Kontakten erwartet. Bisher galt die 1-Freund-Regel: Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts ohne weitere Vorgaben.
Daran hat sich nicht geändert. Stattdessen wurde in den Bund-Länder-Gesprächen beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen müssen, um vor allem in beruflichen Bereich die Kontakte zu reduzieren.
Regeln für Kontakte: Wie viele Personen darf man treffen?
Bereits Anfang Januar sind die Kontaktbeschränkungen verschärft worden. Man darf sich nur mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts oder einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. In manchen Bundesländern gelten Ausnahmen für Kinder unter 14, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Was gilt nun im Nah- und Fernverkehrs?
Vor dem Gipfel war auch eine weitgehende Einstellung des ÖPNV im Gespräch. Zwar sollen laut den Beschlüssen Busse und Bahnen reduziert werden - so dass Arbeitgeber gezwungen sind, ihre Angestellten ins Homeoffice zu schicken - doch der Nahverkehr wird nicht eingestellt. Es gilt jedoch eine verschärfte Maskenpflicht.

