Corona Regeln Bayern: Gericht stoppt am Gipfel-Tag das Alkoholverbot im öffentlichen Raum - Welche Regelung jetzt gilt

Das allgemeine Alkoholverbot in Bayern an öffentlichen Plätzen wurde gekippt vom Verwaltungsgerichtshof.
Angelika Warmuth, dpaBayern hatte seit Beginn der Corona-Krise stets besonders strenge Corona-Regeln. Am 11. Dezember wurden diese noch einmal verschärft in Bezug auf Alkohol: Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wurde untersagt, zuvor hatte das nur für belebte Plätze gegolten.
Gericht setzt allgemeines Alkoholverbot in Bayern außer Vollzug
Dem widerspricht jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Richter haben das von der Bayerischen Staatsregierung in München für ganz Bayern verhängte Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt. Nach dem Infektionsschutzgesetz sei nur an bestimmten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot vorgesehen, entschied das Gericht am Dienstag in München.
Es gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg Recht. Mit dem pauschalen Alkoholverbot in ganz Bayern habe die Landesregierung die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers überschritten.
Die Folge der Entscheidung zum Alkoholverbot in Bayern
Das bedeutet: In Bayern darf ab sofort wieder Alkohol im öffentlichen Raum getrunken werden, zumindest, bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Denn aktuell geht es nur um einen Eilantrag. Die Kontaktbeschränkungen, gegen die der Antragssteller auch vorgehen wollte, sind allerdings vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und mithin verhältnismäßig.
Gastronomie war es verboten, Alkohol außer Haus auszuschenken
Durch das pauschale Alkoholverbot war es seit Dezember nicht mehr erlaubt, im öffentlichen Raum etwa Glühwein zu trinken. Gastronomische Betriebe mit solch einem Außerhausangebot mussten dieses wieder einstellen. Mit der ab sofort geltenden Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt.
Keine Entscheidung zur 15-Kiloneter-Regel
Der Kläger wollte auch die Schließung von Bibliotheken und Archiven sowie dei 15-Kilometer-Regelung kippen. Hier erklärte das Gericht es bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren für offen, ob dies verhältnismäßig ist - bis zu dieser Entscheidung bleibt die Schließung bestehen. Auch die 15-km-Regel für tagestouristische Ausflüge bleibt in Kraft. Hier lehnten die Richter dies nur ab, weil der Antragssteller in Regensburg aufgrund einer Inzidenz unter 200 von der Maßnahme aktuell nicht betroffen sei. Soll heißen: die Richter laut Verwaltungsgerichtshof „keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der 15-km-Regelung“, wie der Bayerische Rundfunk meldet..
