Die geplante Strompreisbremse kommt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, 15.12.2022, Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel, wie Öl oder Pellets. Die Neuerungen sollen am Freitag auch den Bundesrat passieren.
„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Preise für Verbraucher perspektivisch auf dem doppelten Niveau von heute liegen werden.“ Mit dieser düsteren Prognose ging Markus Barella von der Stromberaterfirma FirstEnergy im Ersten auf Sendung. In dem TV-Bericht von „plusminus“ wird als Beispiel dann berechnet, dass eine vierköpfige Familie mit einer Erhöhung der Strompreise von 100 Euro pro Monat (im Jahr 2021) auf 250 Euro pro Monat (im Jahr 2023) rechnen muss.
Um eine katastrophale Situation für Privathaushalte und Unternehmen abzuwenden, arbeitet das Wirtschaftsministerium an einer Strompreisbremse, die ähnlich wie die geplante Gaspreisbremse funktionieren soll. Das Kanzleramt bestätigte jüngst, dass die Pläne für eine solche Strompreisbremse noch im November auf den Weg gebracht werden müssten. Doch ob das noch zu schaffen ist, ist alles andere als sicher. Hier sind alle bisher bekannten Details.
Strom und Gas werden entkoppelt
Durch die Pläne werde auf den Stromrechnungen „der Strompreis vom Gaspreis teilweise entkoppelt, ohne aber das wichtige Preissignal als Einsparsignal für die Verbraucher zu beeinträchtigen", erklärte das Wirtschaftsministerium vor wenigen Wochen. Die Entlastung beim Strom für Haushalte und Unternehmen solle zudem "konsistent mit der Umsetzung der Gaspreisbremse erfolgen".
Strompreise sollen ab Januar 2023 sinken
Von den hohen Strompreisen will die Bundesregierung Verbraucher spätestens im Januar entlasten.Wie bei der Gaspreisbremse soll für Haushalte ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt werden. Der historische Verbrauch solle sich voraussichtlich an der Jahresverbrauchsprognose bemessen.
Doch damit die Strompreisbremse im Januar in Kraft treten kann, müsste sie schon beschlossen sein. Deutschlands Energieversorger haben darauf aufmerksam gemacht: Aktuell sei der 1. Januar als Starttermin nicht zu schaffen. Der Wille der Energiewirtschaft sei da, "aber wir sprechen über ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen", erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). So wie die Preisbremsen aktuell konzipiert und vorgesehen seien, könnten die kommunalen Versorger sie frühestens ab März 2023 umsetzen, erklärte auch der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). "Wir warnen ausdrücklich vor einem früheren Start beziehungsweise Rückwirkung der Preisbremsen." Dies sei "operativ so nicht umsetzbar - also nicht machbar". BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae schlug statt den Preisbremsen "einfache pragmatische Lösungen" wie eine weitere Auszahlung eines Energiegeldes im Januar vor. Das sei bereits erprobt. Der Bund könne auch analog zum Gas-Dezemberabschlag eine Strom-Abschlagszahlung übernehmen.
Strompreisbremse: So könnte sie aussehen
Aktuell pendeln sich die Preise für Strom bei rund 48,16 Cent je Kilowattstunde ein, vor einem Jahr waren es noch rund 30 Cent. Daher wird für Strom ein höherer Preis als beim Gas für den Basisverbrauch bestimmt.
Die Gaspreisbremse soll laut Vorschlag der Kommission ab 1. März 2023 in Kraft treten. Aus dem Kabinett hieß es nun, dass die Gaspreisbremse rückwirkend auch im Februar greifen wird.
Sonderregel für Wärmepumpen bei der Strompreisbremse
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bei der geplanten Strompreisbremse eine Sonderregelung für Besitzer von Wärmepumpen angekündigt. Habeck sagte nach einem „Wärmepumpengipfel“, es solle eine Sonderberücksichtigung für Wärmepumpen geschaffen werden, die 2022 eingebaut wurden.
Die Logik der Strompreisbremse sei, dass es ein staatliches subventioniertes Kontingent gebe auf Basis des Referenzjahrs 2021. „Wenn man allerdings eine Wärmepumpe eingebaut hat, also Gas gespart hat und entsprechend mehr Strom verbraucht, dann würde man nach der Logik bestraft werden für das politisch eigentlich gewollte Verhalten - nämlich weg von fossilen Energien.“ Daher werde es eine Sonderregel geben, welche dies berücksichtige.
Nach Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe haben viele Kunden, die gerade erst eine Wärmepumpe haben installieren lassen, große Sorge, dass die Strompreisbremse ihre Heizkosten nicht abdecke. Denn sie könnten keinen Vorjahresverbrauch vorweisen, da sie im Vorjahr ja noch mit Gas oder Öl geheizt hätten. Dieser höhere Stromverbrauch würde dann im Zweifel nicht vom Strompreisdeckel erfasst.
Habeck sagte weiter, der Umstieg auf Wärmepumpen sei auch ökonomisch der richtige Weg. Er werde auch immer stärker gefördert werden. Im Gebäudebereich müssten die CO2-Emissionen gesenkt werden.
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, Martin Sabel, sagte, eine neue Heizung laufe 15 bis 20 Jahre. Die langfristige Perspektive spreche definitiv für die Wärmepumpe.
Einmalzahlung für Strom- und Gaskunden?
Als weitere Maßnahme zur Entlastung hat die Expertenkommission eine Einmalzahlung vorgeschlagen. Hier gibt es alle Infos über die geplante Einmalzahlung für Gaskunden. Eine solche Zahlung ist beim Strom nicht geplant. Allerdings wird es für besonders Bedürftige einen Härtefallfonds geben. Geplant sind Regelungen für Verbraucher sowie kleine und mittlere Firmen, die von den Preisbremsen nicht genug entlastet werden - gelten soll dies laut Papier auch für Wohnungsunternehmen sowie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Kultureinrichtungen. Geplant sind etwa Zuschüsse und Kredite. Details zu den genauen Antragsbedingungen sind offen.
Kosten beim Heizöl auch hoch: Kommt auch eine Ölpreisbremse?
Nicht nur Strom und Gas sind sehr teuer geworden. Auch alle anderen Energieträger, wie Heizöl und Holz, sind von der aktuellen Krise betroffen. Daher gibt es auch Forderungen nach einer Ölpreisbremse und einer staatlichen Unterstützung für andere Energieträger. Die Debatte dazu läuft aber noch. Hier geht‘s zum Artikel über die Diskussion um eine Ölpreisbremse.
Schlagwörter
Robert Habeck