Mit der Gaspreisbremse will die Bundesregierung den Menschen und Unternehmen bei der Bewältigung der Energiekrise helfen. Nach wochenlanger Kritik kam die Gaspreisbremse als Alternative zur Gasumlage, die die Haushalte noch weiter belastet hätte.
Jetzt hat die Expertenkommission der Bundesregierung vorgestellt, wie die Gaspreisbremse aussehen soll, wie hoch sie ist und, wann sie kommt.

Wie soll die Gaspreisbremse aussehen?

Die Experten schlagen vor, dass es staatliche Zuschüsse für private Haushalte und kleine Firmen gibt - die kompletten Preissteigerungen beim Erdgas und bei der Fernwärme sollten aber nicht abgefedert werden, wie die Kommission klarmachte. Industriepräsident Siegfried Russwurm als Co-Vorsitzender sprach von einem „new normal“, dieses werde deutlich über dem Preisniveau vor.
Konkret soll es bei der Gaspreisbremse ein Grundkontingent von 12 Cent pro Kilowattstunde geben - und zwar für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde gelegt wurde. Oberhalb dieser Verbrauchsmenge soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten, es könnte also für diesen Rest je nach Vertrag sehr teuer werden.

Ab wann soll die Gaspreisbremse gelten?

Die Gas- und Wärmepreisbremse sollte laut Kommission zum 1. März 2023 kommen, spätestens zum April, und sie sollte frühestens Ende April 2024 enden.

Für wen soll diese Gaspreisbremse gelten?

Diese Form der jetzt vorgeschlagenen Gaspreisbremse soll für Privatverbraucher und kleinere Firmen gelten. Für die Industrie hat die Expertenkommission eine Extra-Gaspreisbremse vorgeschlagen. Die Details dazu gibt es in diesem Artikel:

Ist die Gaspreisbremse schon beschlossen?

Nein, die Koalition hat aber am 14.10.2022 im Bundestag den rechtlichen Rahmen für die Gaspreisbremse und weitere Maßnahmen des von ihr geplanten Abwehrschirms auf den Weg gebracht. „Es geht darum, eine Brücke über die nächsten beiden Winter zu bauen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar (FDP), am Freitag in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag zur Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem der Abwehrschirm finanziert werden soll.
Dafür will die Regierung noch im laufenden Jahr 200 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen. Diese Neuverschuldung erfolge "streng zweckgebunden", betonte Toncar. Neben der Gaspreisbremse soll damit auch die geplante Preisbremse für Strom mitfinanziert werden, zudem Entlastungen für Unternehmen und die Stabilisierung von durch die Krise in Schieflage geratenen Energiekonzernen.

Einmalzahlung als weitere Entlastung für Gaskunden

Als weitere Maßnahme zur Entlastung hat die Expertenkommission eine Einmalzahlung vorgeschlagen. Hier gibt es alle Infos über die geplante Einmalzahlung für Gaskunden.

Strompreisbremse: Erste Details bekannt

Neben der Gaspreisbremse soll es außerdem eine Strompreisbremse geben. Diese soll vermutlich zusammen mit der Gaspreisbremse beschlossen werden und ganz ähnlich funktionieren. Hier geht‘s zum Artikel über die Strompreisbremse.

Energiesparen leicht gemacht - Wichtige Tipps oder Fragen zum Thema

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