Ab Sonntag, 8. November, gilt in Baden-Württemberg eine neue Mindestquarantäne von 5 Tagen bei der Einreise aus Risikogebieten. Mit einem PCR-Abstrich am Ausgangspunkt der Reise oder gleich nach der Ankunft kann man sich nicht mehr „freitesten“ lassen. Eine solche Testung ist frühestens nach 5 Tagen möglich.
Außerdem dürfen sich Einwohner Baden-Württembergs statt 48 Stunden künftig nur noch bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet wie der Schweiz oder dem Elsass aufhalten, ohne anschließend in Zwangsquarantäne genommen zu werden. Das geht aus einer Mitteilung des Sozial- und Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg hervor. Was die bereits laufende Schleierfahndung an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich betrifft, so sieht das Bundesinnenministerium diese „unter der Schwelle der Wiedereinführung von Grenzkontrollen“, so BMI-Sprecher Björn Grünwälder.

Digitale Einreiseanmeldung seit 8. November

Die digitale Einreiseanmeldung, die im Zusammenhang mit den neuen Regeln steht, soll ebenfalls am Sonntag per „Anordnung“ in Kraft treten, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Freitagnachmittag auf Anfrage. Zuvor müsste eigentlich noch der Bundestag über Änderungen im Infektionsschutzgesetz durch das „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“ abstimmen, damit das Bundesgesundheitsministerium auf regulärem Weg eine entsprechende Verordnung erlassen kann.
Vorgesehen ist, dass man Grenzübertritte per Internet melden und einen Ausdruck als PDF mitführen muss. Das Verfahren ersetzt in Flugzeug, Bus und Bahn die bisherige „Aussteigekarte“ auf Papier, gilt aber auch für den individuellen Landweg im eigenen Auto oder auf welche Art und Weise auch immer.
Von Ausnahmen für Pendler oder im kleinen Grenzverkehr war im Bundesgesundheitsministerium am Freitagnachmittag offenbar nichts bekannt. Ein Sprecher wollte dazu auch auf wiederholte Nachfrage nichts sagen. In der „Anordnung“ sind jedoch Ausnahmen für Aufenthalte oder Abwesenheiten bis zu 24 Stunden sowie für Durchreise und Warentransport enthalten, wie aus dem Bundesgesetzblatt hervorgeht. An der Grenze zwischen Deutschland der Schweiz, Österreich, Frankreich und den anderen Nachbarländern soll auch die Polizei Stichproben machen, heißt es im Übrigen.

Einreise-Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt

Eine wesentliche Lockerung betrifft darüber hinaus die Verkürzung der Einreise-Quarantäne von 14 Tagen auf 10 Tage. Hiermit wird wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass Corona-Symptome im Durchschnitt 5 Tage, jedoch spätestens 10 Tage nach Infektion auftreten. Grenzpendler und Grenzgänger, die täglich oder wöchentlich zum Zweck der Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in oder aus einem Risikogebiet reisen, sollen laut Sozialministerium BW „weitestgehend“ von der neuen Quarantäne ausgenommen bleiben. Wie bisher sind Einreisen ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden allen Personen möglich, die in der Grenzregion ihren Wohnsitz haben. Unabhängig davon seien mögliche einschränkende Regelungen im Ausland zu beachten, wie aktuell etwa die Ausgangssperre in Frankreich, warnt das Ministerium.

Bis zu 72 Stunden Risikogebiet in Härte- und Spezialfällen

Neu ist die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Aufenthalten im Risikogebiet oder bei Einreisen nach Baden-Württemberg von jeweils bis zu 72 Stunden, wenn in dieser Zeit unter anderem Verwandte ersten Grades besucht werden, es der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist.
Weiter sind bestimmte Reisende von der Zwangsquarantäne ausgenommen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können. Hiervon profitieren etwa Ärzte und Pflegekräfte, Richter und Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte, aber auch Athleten, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen. Andere Gruppen sind nicht erwähnt, etwa Journalisten im Rahmen der Pressefreiheit. Negativtests können nun auch in französischer Sprache vorgelegt werden.

Dringende Geschäftsreisen auch künftig möglich – Server down

Geschäftsleute können sich unter Umständen bis zu 5 Tage im Risikogebiet aufhalten, wenn ihre Reise „zwingend notwendig und unaufschiebbar“ ist, so die Verordnung. Schriftliche Nachweise auf Deutsch, Englisch oder Französisch sind teilweise erforderlich, und Ausnahmen gibt es weiterhin auch für Saisonarbeiter. Das vom Robert-Koch-Institut betriebene neue Portal www.einreiseanmeldung.de war am Freitagabend trotz anderslautender Ankündigungen noch nicht betriebsbereit. Zuletzt war das Institut durch Datenpannen mit Corona-Zahlen aufgefallen und einmal auch zum Opfer eines Hackerangriffs geworden. Wiederholt hatte das RKI keine Corona-Zahlen gemeldet oder mit Verspätungen zu kämpfen. Mit der Liste der Risikogebiete hat es ebenfalls schon Probleme gegeben, und die Kommunikationspolitik des Instituts läuft teilweise ohne Pressemitteilungen.