Die neue Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten soll ab dem 8. November gelten. Die Details regelt eine Musterquarantäneverordnung, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete und die eine „gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder“ darstellen soll, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch sagte. Die konkrete Umsetzung liegt bei den Bundesländern, Reisende müssen deren jeweilige Regeln beachten. Ursprünglich sollten die Neuerungen schon zum 15. Oktober kommen.

Das Ziel: Neue Infektionsherde verhindern

„Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern“, sagte Seibert. „Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt.“
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Berlin

Diese Regeln gelten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss laut Seibert demnächst bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne gehen. Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Coronavirus-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne. In jedem Fall ist das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu informieren. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Symptome einer Covid-19-Erkrankung auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.
Derzeit können Reisende aus Risikogebieten die Quarantäne vermeiden, wenn sie einen negativen Corona-Test mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer den nicht vorweisen kann, muss zwei Wochen in Quarantäne - oder den Test im Inland nachholen und bis zu einem negativen Ergebnis isoliert bleiben.

Digitale Einreiseanmeldung statt Aussteigekarte

Zudem sollen sich Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland ab November noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Gedruckte Aussteigekarten, wie sie zum Beispiel von Fluggesellschaften an Passagiere verteilt wurden, entfallen dann.
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Digitale Einreiseanmeldung auch bei Fahrt mit dem Auto

Für Individualreisende, die zum Beispiel im eigenen Auto unterwegs sind, ist die Registrierungspflicht neu. Sie mussten sich nach ihrer Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet aber bislang schon beim Gesundheitsamt melden, wenn sie keine Aussteigekarte ausgefüllt hatten. Dieser Schritt ist künftig nicht mehr nötig, weil die Gesundheits- und Ordnungsämter direkten Zugriff auf die Daten aus der Online-Registrierung bekommen. Wie solche Einreisebeschränkungen mit dem Schengen-Kodex in der EU vereinbar sind, wollte das Bundesinnenministerium auf Anfrage unserer Redaktion nicht beantworten. In der Praxis läuft das Vorhaben aber wohl auf eine „Grenzschließung light“ hinaus. Unklar war auch, ob es bei der digitalen Einreiseanmeldung Ausnahmen für Pendler und den kleinen Grenzverkehr geben wird.

Start verschiebt sich vom 15. Oktober auf den 8. November

Das neue System soll zur Verfügung stehen, sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen. Das ist nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert für den 8. November geplant. Eigentlich war der 15. Oktober als Startzeitpunkt vorgesehen. Das Bundesinnenministerium betonte am Mittwoch, die nötige Software sei einsatzbereit und werde nun dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt.

Persönliche Daten und Einreisezeitpunkt auch für die Polizei nutzbar

Reisende sollen ihren Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie den Einreisezeitpunkt angeben, bei Flugreisen auch die Flugnummer. Die Daten werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Die Behörden können sie - ebenso wie Angaben in Gästelisten bei Restaurantbesuchen - auch für die Verfolgung von Straftaten nutzen, wenn dies rechtlich zulässig ist.