Zu jedem Monatsanfang kommen eine Reihe von neuen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger auf dem Schirm haben sollten. Und auch zum Jahresende ist das natürlich so: Ab 1. Dezember 2022 kommen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher einige Neuheiten zu. Wir liefern hier einen Überblick mit den wichtigsten Änderungen:
Soforthilfe Gas: Staat bezahlt den Abschlag einmalig
Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, sollen ihren Dezemberabschlag erlassen bekommen. Davon ausgeschlossen ist das Heizen mit Flüssiggas. Die Kosten übernimmt der Bund. Die Soforthilfe soll die Zeit überbrücken, bis im kommenden Jahr die Gaspreisbremse greift. Wie genau die Soforthilfe für Eigentümer, Vermieter und Mieter ausgezahlt wird, er fahren Sie hier.
300 Euro Energiepauschale für Rentner
Lange vernachlässigt, nun geht es aber los: Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Die Pauschale bekommen alle Rentner mit Wohnsitz in Deutschland. Alle wichtigen Infos zur Energiepauschale für Rentner haben wir hier zusammengetragen.
Neuer Fahrplan bei der Deutschen Bahn
Bei der Deutschen Bahn und vielen anderen Verkehrsunternehmen gilt ab dem 11. Dezember der Winterfahrplan. Wichtigste Änderung im Fernverkehr ist die Eröffnung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm, womit Fahrgäste zwischen Stuttgart und München schneller unterwegs sind. Zugleich steigen deutschlandweit die Preise für Fernverkehrsfahrkarten und Bahncards. Allerdings befindet sich auch das versprochene 49-Euro-Ticket der Bundesregierung noch in Arbeit. Damit sollen Fahrgäste für nur 49 Euro im Monat durch ganz Deutschland reisen können.
Bundesweiter Warntag am 8.12.
Wie gut im Ernstfall amtliche Warnungen über Radio, Fernsehen, Apps oder Sirenen funktionieren würden, testen Bund, Länder und Kommunen am 8. Dezember beim bundesweiten Warntag. Dabei soll auch zum ersten Mal das neue Warnsystem Cell Broadcast zum Einsatz kommen. Bei dem System werden Nachrichten wie Rundfunksignale an alle kompatiblen Geräte geschickt, die in einer Zelle eingebucht sind. Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen wie Nina oder Katwarn muss man keine App haben, um alarmiert zu werden.
Silvesterfeuerwerk kehrt zurück
Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird Silvester in diesem Jahr voraussichtlich wieder lauter und bunter. Ein Verkaufsverbot und ein An- und Versammlungsverbot am Jahreswechsel sind nicht absehbar. Allerdings wollen einzelne Städte und Kommunen doch Verbotszonen einrichten. Welche Regeln an Silvester 2022/23 gelten werden erfahren Sie hier.
Zudem gibt es immer mehr Läden, die sich klar gegen den Verkauf von Feuerwerk positionieren. Welche Läden und Supermarktketten kein Feuerwerk verkaufen werden, lesen Sie hier nach.
Kosmetikbetriebe brauchen Zertifikate
Kosmetikbetriebe, die Laserbehandlungen anbieten, müssen zum 31. Dezember ihre Qualifikation nachweisen. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur geschultes Personal die Behandlung durchführt.
Fristen für Weihnachtspost
Wer Familie oder Freunden Weihnachtspost rechtzeitig zu den Feiertagen schicken möchte, sollte sich an Fristen halten: Laut der Deutschen Post sollten Briefe spätestens bis zum 22. Dezember eingeliefert werden, Pakete bis zum 20. Dezember. Für Sendungen ins Ausland gelten andere Termine.
Finale der Weltmeisterschaft in Katar
Das höchst umstrittene Fußball-Fest in Katar geht im Dezember natürlich weiter und endet am 18. Dezember 2022 mit dem großen Finale. Nach einem mittelmäßigen Start ist es offen, ob Deutschland es wirklich soweit schaffen kann.
mit dpa