Das Ordnungsamt arbeitet sowieso schon am Limit, jetzt müssen die Kontrollen trotzdem genauer werden. In Baden-Württemberg gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G+ Regel. Auch Genesene und doppelt Gemipfte brauchen einen negativen Test – Geboosterte aber nicht. Die am späten Freitagabend veröffentlichte neue Verordnung schränkt nicht nur das Leben ungeimpfter Menschen weiter ein, sondern auch der Alltag etlicher Geimpfter und Genesener im Südwesten ist so stark betroffen wie bislang in kaum einem anderen Bundesland.
Nach den neuen Corona-Regeln muss für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden - selbst wenn man vor längerer Zeit geimpft wurde oder von Covid-19 genesen ist (2G plus). Allerdings gelten Ausnahmen von den neuen Regeln für Menschen mit einer Booster-Impfung.

Neue Corona-Regeln BW: Das gilt seit Samstag, 04.12.21

Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündete harte Maßnahmen für Baden-Württemberg:
  • In Restaurants gilt auch eine Testpflicht für Geimpfte (2G-plus)
  • Großveranstaltungen werden verboten, in Fußballstadien werden nur noch wenige Fans zugelassen
  • Die Weihnachtsmärkte werden verboten
  • und Clubs müssen schließen
  • An Silvester gibt es Versammlungsverbote
  • Die Kontakte werden weitestgehend beschränkt
  • Ungeimpfte werden weitestgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen

Corona Zahlen BW: Ein Landkreis hat eine Inzidenz von mehr als 1000

Erstmals hat ein baden-württembergischer Landkreis in der vierten Corona-Welle die Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersprungen. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis gab das RKI am Montagmorgen den Wert vom Sonntag, 05.12. mit 1.030,2 an, dicht gefolgt vom Landkreis Tuttlingen (959,9) und - mit größerem Abstand - dem Kreis Rottweil (799,8). Landesweit betrug die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche 533,2 und stieg damit im Vergleich zum Vortag.

Corona Verordnung BW: Alle aktuellen Regeln in der Übersicht

Baden-Württemberg geht den Sonderweg und führt weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln ein. So sollen unter anderem Weihnachtsmärkte geschlossen sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aufgrund der hohen Infektionslage im Land deutlich stärker eingeschränkt werden. Die im Land bereits gültigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte - ein Haushalt plus eine weitere Person - bleiben bestehen. Die neue Verordnung wurde am Freitag im Umlaufverfahren beschlossen und ist nun in Kraft.
In Baden-Württemberg gibt es eine Ausweitung von 2G - geimpft und genesen - im Einzelhandel auf das ganze Land und die Schließung von Clubs und Diskotheken. Weihnachtsmärkte mussten schließen. Auch der beliebte Ulmer Weihnachtsmarkt. Geschichten rund um Ulm lest ihr bei uns auf swp.de und auf unseren Social Media-Kanälen:
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2G+ in der Gastronomie: Testpflicht für Restaurants gilt auch für Geimpfte

Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Gastronomie gilt künftig die Regel 2G plus. Es gibt aber einige Ausnahmen.

Booster-Impfung: Keine Testpflicht vor dem Essen gehen nach der 3. Corona-Impfung

In Baden-Württemberg müssen sich Menschen mit einer Impfauffrischung nicht mehr testen lassen, wenn 2G+ gilt. Wer schon eine „Booster-Impfung“ gegen Corona habe, für den entfalle die Testpflicht, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“

Noch mehr Ausnahmen bei 2G-Plus festgelegt – das wurde beschlossen

Weitere Ausnahmen von dieser sogenannten 2G-plus-Regel sind Geimpfte mit höchstens vor sechs Monaten abgeschlossener Grundimmunisierung. Grundlage dieser Abweichungen seien wissenschaftliche Expertisen, so das Ministerium. Die CDU-Fraktion betonte, sie habe sich dafür stark gemacht, dass auch Menschen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ebenfalls von der Testpflicht befreit werden. Es dürfe keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben.
Die SPD sprach von verspäteten, unklaren und widersprüchlichen Informationen, die die Menschen verunsicherten. „So nimmt das Vertrauen und die Akzeptanz in die Politik weiter ab. Und es ist schädlich für die weitere Pandemie-Bekämpfung im Land“, sagte Landtagsfraktionschef Andreas Stoch. So waren etwa am Freitag erst Vorteile für Booster-Geimpfte ausgeschlossen worden, diese wenige Stunden später aber doch gewährt worden.

Alle Großveranstaltungen in Baden-Württemberg verboten

Großveranstaltungen werden angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen. Demnach werde für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Die Regeln sollen am Samstag in Kraft treten.

2G+ Regel gilt auch in Zoos und Skiliften in Baden-Württemberg – wo gilt 2Gplus noch?

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht zudem vor, dass Genesene und Geimpfte in Baden-Württemberg künftig auch in Zoos und an Skiliften einen negativen Test vorweisen müssen. Wo gilt ab Samstag, 04.12. noch 2G+ in Baden-Württemberg?
  • Theatern und Opern
  • bei Stadtführungen
  • in Museen
  • in Freizeitparks
  • in Bädern, Thermen, Solarien und Saunen
  • in Fitnessstudios
  • in der Gastronomie
  • in Zoos
  • bei Skiliften

Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln in BW?

Kretschmanns Kabinett wollte eigentlich am Dienstag, 30.11., deutlich schärfere Regeln beschließen. Im Anschluss an die Kabinettssitzung wollte er um 12 Uhr mit Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) die Beschlüsse erklären. Nun wollte BWs Ministerpräsident aber doch das Bund-Länder-Treffen abwarten. Die neue Verordnung wurden am Freitag im Umlaufverfahren beschlossen und sind am Samstag, 04.12.21 in Kraft getreten.

Schule in BW – das sind die aktuellen Corona-Regeln für Schüler in Baden-Württemberg

Die Maskenpflicht an allen Schulen in Deutschland kommt zurück. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag, 02.12. nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) verkündet. Diese Verschärfung ist für Baden-Württemberg nicht neu. Die Maskenpflicht gilt schon länger wieder. Trotz der verschärften Corona-Lage will das Land die Schulen so lange wie möglich geöffnet lassen. Schulen würden erst geschlossen, „wenn gar nichts anderes mehr geht, bei Inzidenzen, wie wir sie in Sachsen haben, bei etwa 2000“, hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Wochenende am Rande des Grünen-Landesparteitags in Heidenheim gesagt. Das sind die aktuellen Corona-Regeln laut Verordnung des Landes:
 
  • Die Maskenpflicht in Unterrichts- und Betreuungsräumen gilt auch in der Alarmstufe II.
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind seit dem 01.12.2021 auch im Inland untersagt (bis zum 31.01.2022).
  • In den Alarmstufen darf der fachpraktische Sportunterricht nur noch kontaktfrei erfolgen (Prüfungsvorbereitung und Jahrgangsstufen ausgenommen).
  • In den Alarmstufen darf in geschlossenen Räumen nur noch mit Maske gesungen werden; das Spielen von Blasinstrumenten ist nur in sehr großen Räumen oder im Freien gestattet.
  • Für Schulveranstaltungen, die öffentlich sind oder außerhalb der Schule stattfinden, gelten die Veranstaltungsregeln.

Neue Corona-Regeln BW: Wer kontrolliert die Maßnahmen?

Das Land ruft die Polizei auf, Verstöße zunächst nicht zu ahnden. „Wir wissen, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt“, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen.“ Das sollten die Polizisten der Städte und Gemeinden berücksichtigen, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind. Lahl kündigte Sanktionen „von Ende nächster Woche an“ an.
Die Ordnungsämter kommen bei den Corona-Kontrollen in vielen Kommunen im Südwesten bereits jetzt an ihre Grenzen. Es fehle an Kapazitäten für die zusätzlichen Aufgaben, sagte Christopher Heck vom Gemeindetag. „Man kommt an die Grenzen der Durchführbarkeit.“ Außerdem würden die kommunalen Beamten als Kontrolleure nicht so stark akzeptiert wie die Polizei. Auch Sebastian Ritter vom Städtetag Baden-Württemberg sagt: „Menschen in Uniform haben eine ganz andere Wirkung auf Bürgerinnen und Bürger.“

Silvester 2021 in BW – Versammlungsverbot zum Jahreswechsel und an Neujahr

Am Silvestertag und am Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Die Details der Regelungen sollen am Freitag bekannt gegeben werden.
„Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Maßnahmen notwendig“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Die erste Grundregel laute für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen.