Aktuelle Regeln zur Öffnung von Fitnessstudios und Gyms

Generell gelten - auch für Fitnessstudios - die aktuellen Regeln aus dem Beschluss des Bund-Länder-Treffens mit Angela Merkel am 22.03.2021. Demnach sind weitere Öffnungsschritte zwar nach dem bisher geltenden Stufenplan möglich, aber aufgrund der aktuellen Infektionslage eher unwahrscheinlich - zudem über Ostern pausiert!
So sieht der Stufenplan für Öffnungsschritte in Deutschland aus.
So sieht der Stufenplan für Öffnungsschritte in Deutschland aus.
© Foto: Bundesregierung

Corona Öffnungsplan: Wann öffnen Fitnessstudios?

Sportbegeisterte durften sich bereits seit dem 08.03.2021 über Lockerungen freuen. Denn kontaktfreier Individualsport im Freien ist laut Beschlüssen des letzten Corona-Gipfels möglich. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich z.B. zum Joggen oder Yoga treffen.
Doch der Öffnungsplan sieht auch eine Perspektive für Fitnessstudios vor: Ab dem 22. März soll auch kontaktfreier Sport innen wieder erlaubt sein. Dann können auch die Fitnessstudios wieder öffnen. Allerdings nur bei stabiler Inzidenz. Und hier liegt das Problem, denn die Corona-Zahlen in Deutschland steigen.

Welche Fitnessstudios haben geöffnet?

Anders als andere Länder, hatte Hessen auch die Fitnessstudios geöffnet - mit bestimmten Regeln:
  • Es muss vorher ein Termin vereinbart werden.
  • Trainiert werden darf nur allein, mit Personen aus einem anderen Haushalt - jedoch maximal mit fünf Personen.
  • Die Daten der Kunden müssen für eine Kontaktnachverfolgung erfasst werden.
  • Es ist höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 40 Quadratmeter zugelassen.
  • Unterschiedliche Personengruppen dürfen sich keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen.
Auch Schleswig-Holstein erlaubt das Training innen - allerdings nur für individuelles Training.

Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio wegen Corona?

Die Gyms sind nun schon mehrere Monate geschlossen. Rechtfertigt das eine Sonderkündigung? Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es kein Sonderkündigungsrecht wegen Corona. Allerdings müssen die Beiträge nicht bezahlt werden, wenn keine Leistung erbracht wird. In manchen Fällen sind Betreiber von Fitnessstudios allerdings berechtigt Gutscheine auszustellen.
Möchte man den Vertrag dennoch kündigen, sollte man des fristgerecht, schriftlich und mit einem Nachweis der Zustellen (z.B. einem Einschreiben) tun.