Viele Menschen in Deutschland blicken angesichts der stark gestiegenen Energiepreise mit Sorgen auf den Winter. Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, dass Bürgern und Firmen finanzielle Entlastungen bringen sollen. Eine diese Vorhaben ist eine Einmalzahlung für Gasverbraucher. Diese soll im Dezember ausgezahlt werden. Am 14. November 2022 wurde die Einmalzahlung endgültig beschlossen. Damit ist alles in trockenen Tüchern.
Für wen soll es die Einmalzahlung geben?
Die Einmalzahlung für Fernwärme- und Gaskunden soll private Kunden und kleinere Firmen entlasten. Sie geht damit an alle Gas- und Wärmekunden.
Für Haushalte die besonders bedürftig sind fordert die von der Regierung eingesetzte Gaskommission noch darüber hinaus Entlastungen. Konkret schlug das Gremium vor, "unabhängig von der Art des Energieträgers" einen Soforthilfefonds einzurichten, der sich bis Ende April 2024 an bedürftige Haushalte richtet. Die Mittel sollten demnach ab Januar auf Grundlage des Einkommens und der Höhe der Energiekosten ausgezahlt werden. Vermieter, die in Vorleistung gehen, sollen ebenfalls eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen brauche es zur Absicherung einen weiteren Hilfsfonds, forderte die Kommission.
Wie hoch ist die geplante Einmalzahlung?
Die Soforthilfe wird die Höhe des monatlichen Abschlags betragen. Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.
Die Einmalzahlung soll auf Basis des Verbrauchs berechnet werden, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.
Bekommt man das Geld oder wird der Abschlag bezahlt?
Geplant ist, dass die Kunden im Monat Dezember ihre Abschlagszahlung nicht leisten müssen. Der Energieversorger bekommt seine Rechnung in diesem Monat dann direkt vom Staat bezahlt. Die Kunden sollten dann nicht selbst handeln müssen, es geschieht alles automatisch.
Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.
Wie bekommen Mieter diese Einmalzahlung?
Für Mieter soll es in diesem Belang eine Sonderregelung geben. Da diese ja keinen direkten Vertrag mit dem Gasversorger haben, sondern das über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter bezahlen, sieht der Vorschlag folgendes vor: Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.
Ist die Gaspreisbremse schon beschlossen?
Ja, die Soforthilfe ist beschlossen. Bei den restlichen Beschlüssen zur Gaspreisbremse zieht es sich allerdings noch. Hier geht‘s zum Artikel über die Gaspreisbremse.
MPK: Weitere Beschlüsse zu den Entlastungen
Neben der Gaspreispremse werden bei dem Treffen am 2. November zwischen Bund und Ländern weitere Entlastungen besprochen. Besonders wichtig sind dabei das 49-Euro-Ticket und die Strompreisbremse, die noch Anfang kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Hier geht‘s zum Artikel über alle Beratungen bei der MPK .
Energiesparen leicht gemacht - Wichtige Tipps oder Fragen zum Thema
Weitere Infos und wichtige Tipps zum Thema Energiesparen finden Sie unter swp.de/energiesparen. Haben Sie Fragen rund um das Thema, dann schreiben Sie uns gerne an [email protected].