Energiekrise, ÖPNV, Wohngeld und Ukraine-Flüchtlinge standen unter anderem auf der Tagesordnung bei den Beratungen von Bund und Ländern am 2. November 2022. Vor allem die Beratungen zu Gas- und Strompreisbremsen wurden mit Spannung beobachtet. Nun gab es im Kanzleramt nicht nur zu diesem Thema wichtige Entscheidungen. Konnten sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten auch auf eine Nachfolge für das 9-Euro-Ticket endlich einigen? Alle Infos und Ergebnisse zu den Gesprächen am 2. November 2022, gibt es hier.

Entlastungen: Worüber wurde diskutiert?

Streitpunkt bei den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung war nach wie vor die Finanzierung. Insbesondere wollten die Länder für den Nahverkehr und für Aufnahme von Flüchtlingen mehr finanzielle Unterstützung sehen. Schon vor der Beratungen zeichnete sich eine Einigung ab. Die Entscheidungen in der Übersicht.

Das 49 Euro-Ticket wurde beschlossen

Die Bürger dürfte vor allem interessieren, ob sich Bund und Länder endgültig auf ein bundesweites Nahverkehrsticket einigen können. Eigentlich besteht schon Einigkeit, dass es ein 49-Euro-Ticket geben soll. Doch die Länder machten dauerhaft höhere Zuschüsse vom Bund zur Bedingung. Nun steht fest: Das "Deutschlandticket" kommt: Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung des bundesweit gültigen 49-Euro-Tickets geeinigt. Ziel sei es, das Ticket "so schnell wie möglich" einzuführen, möglichst zum Jahreswechsel, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwochabend nach den Bund-Länder-Beratungen. Beide Seiten stellen zur Finanzierung jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich zahlt der Bund bereits ab 2022 eine Milliarde Euro jährlich für Erhalt und Ausbau des regionalen Nahverkehrs.

Die Gaspreisbremse

Die Preisbremsen für Energie stehen fest. Kurz vor dem Treffen im Kanzleramt legte die Bundesregierung Pläne für eine Gaspreisbremse vor. Zum einen übernimmt der Staat mit einer Einmalzahlung den Dezember-Abschlag. Außerdem soll der Gaspreis für Privatkunden ab März, möglichst auch rückwirkend zum Februar, gedeckelt werden. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll das Gas 12 Cent pro Kilowattstunde kosten. Wer mehr verbraucht, muss mehr zahlen. Haushalte mit höheren Einkommen sollen die Staatshilfe als geldwerten Vorteil versteuern. Den Ländern ist der März-Termin zu spät - ob es ihnen ausreicht, dass der günstige Preis rückwirkend ab Februar gelten könnte, ist offen.

Die Strompreisbremse

Neben dem Deckel für Erdgas will die Bundesregierung eine analoge Preisbremse für die hohen Stromkosten auf den Weg bringen. Dabei geht es konkret darum, die Strompreise zum Teil von den Gaspreisen zu entkoppeln. Zusätzlich will die Regierung auch hier die Kosten für 80 Prozent des Verbrauchs mit einem Preisdeckel belegen: 40 Cent pro Kilowattstunde soll ein Grundverbrauch nur noch kosten. Anders als bei der Gaspreisbremse soll die Strompreisbremse schon im Januar in Kraft treten. 

Kosten für Flüchtlingsunterbringung

Auch auf die Länder-Forderung nach mehr Unterstützung bei der Aufnahme der vielen Flüchtlinge aus der Ukraine und über die Balkan-Route wird die Bundesregierung reagieren. der Bund werde in diesem und im kommenden Jahr jeweils zusätzlich 1,5 Milliarden Euro mobilisieren, um Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen.

Neues Wohngeld mit Heizkostenzuschuss

Eine Wohngeldreform wird ab Anfang 2023 in die Wege geleitet. Bisher profitieren 600.000 Menschen von der Sozialleistung. Diese Zahl soll sich auf künftig zwei Millionen Menschen erhöhen Der staatliche Mietzuschuss soll um 190 Euro pro Monat angehoben werden. Zudem wird es einen Heizkostenzuschuss geben.