Mit gutem Willen und einem Stück gesunden Menschenverstand wird in Baden-Württemberg versucht, das Beste aus dem aktuellen Corona-Lockdown zu machen - so auch im Ministerium für Gesundheit und Soziales, dass dieses Mal eigens eine Liste mit erlaubten Aktivitäten herausgegeben hat. Auch Verbote während des November-Lockdowns sind darin ausdrücklich genannt.
Dies führt stellenweise allerdings zu Unklarheiten. Aus einer Grafik des Ministeriums geht etwa hervor, dass Fahrgemeinschaften nur auf dem Weg zur Schule und zur Arbeit zulässig sind beziehungsweise empfohlen werden. Ob ansonsten das Kontaktverbot mit maximal 10 Personen oder zwei Haushalten gilt, ist juristisch unklar.
Laut „Bild“ gibt es Zweifel, weil ein Auto möglicherweise als privater Raum angesehen werden könnte. Unterdessen bleibt der Schülertransport uneingeschränkt möglich – unabhängig von einer möglichen Überfüllung der Busse. Den Trägern sei es auf die Schnelle leider nicht möglich, die Zahl der Fahrten stark zu erhöhen oder gar Plätze und Reihen frei zu halten, hieß es auf Anfrage bei einer lokalen Behörde im Land.
Was Campingplätze betrifft, so hatte es am Montag noch geheißen, dass das Dauercampen erlaubt sei. Dieser Hinweis ist nun ohne weitere Erklärung von der Liste des Ministeriums verschwunden (Stand: 2. November, 18 Uhr).
Corona-Lockdown BW: Lockerungen für Fitness-Studios
Verwirrung herrschte darüber hinaus im Bereich Fitnessstudios. Die Rede ist hier sinngemäß von einer „Ausnahme für Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“. Sie dürfte in der Praxis zwar keine sehr große Rolle spielen, doch trotzdem gibt es offenbar Menschen, die davon Gebrauch machen wollen. Einige Behörden waren Ende vergangener Woche offenbar noch von einer kompletten Schließung ausgegangen, hatten entsprechende Auskünfte gegeben und auf Trainingsmöglichkeiten allein im Außenbereich verwiesen. Ein entsprechender Schriftwechsel liegt der Redaktion vor.
Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen, dass Personal Training und Reha-Sport unter den genannten Bedingungen auch im Fitness-Studio möglich ist – also „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“.
Neuer Corona-Rekord am 5.11. - Fast 20.000 Neuinfektionen in Deutschland
Das RKI-Dashboard vermeldet am Donnerstag, 5.11.2020, - nach einer Panne am Vortag - einen erneuten Rekord an Neuinfektionen mit dem Coronavirus für Deutschland. Trotz der seit Montag geltenden strenger Lockdown-Coronaregeln gibt es fast 20.000 Neuinfektionen und mehr als 100 neue Tote in Verbindung mit Covid 19. Die neusten Fallzahlen im Überblick.
Viele Klagen gegen den Lockdown erwartet
Beobachter erwarten im Übrigen eine Klagewelle, bei der zumindest teilweise auch Entscheidungen gegen Bund und Länder fallen könnten. Jede Corona-Maßnahme müsse „für sich genommen notwendig sein“, wird der Vorsitzende des Bundes deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, vom Deutschlandfunk zitiert. Es reiche nicht aus, dass eine Maßnahme lediglich als „nützlich“ angesehen werde.
Vielmehr dürften die zuständigen Behörden „nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig“ seien. Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sieht Seegmüller gut auf eine mögliche große Zahl an Klagen und Verfahren vorbereitet.