Wie beim Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zwischen Bund und Ländern vereinbart, reagiert Baden-Württemberg mit einer Verschärfung der Corona-Regeln und der entsprechenden Anpassung der Landesverordnung auf steigende Infektionszahlen. Um Unklarheiten zu vermeiden hat das Land eine Liste mit Branchen und Aktivitäten veröffentlicht, die vom Lockdown nicht betroffen sind.
Es gibt ein paar neue Ausnahmen, die durchaus für den Alltag relevant sein können. So sind zum Beispiel Fahrgemeinschaften unter Beachtung der Hygieneregeln uneingeschränkt erlaubt. Außerdem hat die Landesregierung außerschulische Schwimmkurse für Kinder untersagt, während sie im Schulsport im Prinzip weiter laufen können. Hörgeräteakustiker sind in der Liste des Landes aufgeführt, Optiker hingegen gar nicht erwähnt.

Corona-Verordnung und Lockdown BW: Teilweise Interpretationsbedarf

Museen sind für das Land tabu, Gedenkstätten jedoch unbedenklich. Und bei Massagen ist maßgeblich, ob sie „medizinisch notwendig“ sind oder nicht. Es gibt also teilweise ein Stück Spielraum für Interpretationen und möglicherweise auch weiteren Entscheidungsbedarf für Politik und Justiz. In Bezug auf Kinderspielplätze liegt die Verantwortung bei Landkreisen, Städten und Gemeinden. Schließungspläne sind hier bisher noch nicht bekannt geworden.

Das ist in Baden-Württemberg trotz Lockdown geöffnet/erlaubt

  • Antiquitätenhandel
  • Angeln
  • Archive
  • Autobahnraststätten (mit Ausnahme der Gastronomie, Straßenverkauf/Take-away erlaubt)
  • Autohäuser (Verkauf und Reparatur)
  • Autovermietung/Carsharing
  • Autowaschanlage
  • Babyausstattung
smärkte, Kinderläden
  • Bäckereien (kein Verzehr vor Ort)
  • Bestattungen
  • Betonverarbeitende Betriebe
  • Betriebskantine
  • Bibliotheken
  • Blumenläden
  • Blutspendetermine
  • Boxsport und Kampfsport (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
  • Brautmodengeschäfte
  • Brennstoffhandel
  • Büchereien
  • Bürofachmarkt
  • Cafés (nur Straßenverkauf)
  • Campingplätze (nur zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder in besonderen Härtefällen)
  • Copyshops
  • Demonstrationen (unter Auflagen wie Maskenpflicht)
  • Einkaufscenter
  • Eisdielen (nur Straßenverkauf)
  • Elektrohandel
  • Ergotherapie und Lerntherapie
Zigaretten
  • Fahrgemeinschaften (AHA+L-Regeln beachten)
  • Fahrschulen
  • Fährverkehr
  • Ferienhäuser (nur zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder, in besonderen Härtefällen)
  • Friseur
  • Fußpflege (nur medizinisch notwendige Behandlungen bzw. medizinische Fußpflege)
  • Gärtnerei
  • Geburtsvorbereitung und -nachbereitung
  • Gedenkstätten
  • Golfen (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
  • Gottesdienste
  • Hochzeit
  • Hochzeitsfeier (nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, einschließlich bestimmter Familienangehöriger, mit insgesamt maximal zehn Personen)
  • Hörakustiker
  • Hotels (geschlossen, außer zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder in besonderen Härtefällen)
  • Dauercampen gestattet
  • Hundeausführer
  • Hundesalon
  • Hundeschule
  • Hundesport
  • Imbiss (nur Straßenverkauf/Take-away)
  • Kanuverleih
Kinos geschlossen mit Ausnahme
  • Kioske (nur Straßenverkauf/Take-away)
  • LKW-Waschanlage
  • Logopädie
  • Lottoannahmestelle
  • Massagesalons (nur medizinische Massagen)
  • Möbelabholdienst
  • Musikschulen (unter Beachtung des
Hygienekonzepts)
  • Musiktherapie
  • ÖPNV (ohne besondere neue Abstandsregeln)
  • Orthopädieschuhmacher,
  • Orthopädietechniker
  • Osteopathie
  • Paketannahme und -ausgabe
  • Pendlerverkehre
gestattet
  • Personal Training (gestattet im Freien, Einzelunterricht)
  • Pfandhäuser
  • Physiotherapie
  • Psychotherapie (Gruppentherapie nur unter Einhaltung der AHA-Regeln)
  • Private Feiern im privaten Raum (Auch im privaten Bereich dürfen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten.)
  • Reisebüro
  • Reitkurse (zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts)
  • Rehasport
  • Reparaturbetrieb für Fahrräder
  • Restpostenmärkte
  • Sanitätshaus
  • Schießsport und Schießsportanlagen (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
  • Schmuckladen mit Beratung zum Goldwert
  • Schreibwarenhandlung
  • Schülertransport (ohne besondere neue Abstandsregeln)
  • Schwimm- und Spaßbäder (mit Ausnahme einer Nutzung für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport)
  • Sitzungen kommunaler Gremien (unter Auflagen)
  • Sonnenstudio / Solarium
  • Souvenirläden
  • Spirituosenhandel
  • Tabakgeschäft
  • Tafelläden (mit Ausnahme des Konsums von Lebensmitteln vor Ort)
  • Tennis (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
  • Taxigewerbe
  • Umzug in eine andere Wohnung
  • Weiterbildungseinrichtungen wie VHS (offen für Bildungsangebote unter Einhaltung der AHA+L-Regeln, geschlossen für Tanz-, Yoga- und Sportkurse Wettkampfsport und -training; Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport gestattet)
  • Wochenmärkte
  • Yogastunden (nur als Einzelstunde im Freien)