Wie beim Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zwischen Bund und Ländern vereinbart, reagiert Baden-Württemberg mit einer Verschärfung der Corona-Regeln und der entsprechenden Anpassung der Landesverordnung auf steigende Infektionszahlen. Um Unklarheiten zu vermeiden hat das Land eine Liste mit Branchen und Aktivitäten veröffentlicht, die vom Lockdown betroffen oder ausgenommen sind. Dabei gibt es auch einige überraschende Sonderregelungen mit Relevanz für den Alltag. Möglicherweise wird die Justiz schon in den nächsten Tagen über einige der Punkte zu entscheiden haben. Im Bereich Fitness-Studios darf man sich unterdessen über erste Corona-Lockerungen freuen.
Corona-Verordnung Lockdown BW: Verbote/Schließungen in Baden-Württemberg
- Ateliers (für den Publikumsverkehr geschlossen)
- Autobahnraststätten: geschlossene Gastronomie bis auf Straßenverkauf/Take-away
- Ausflugsschiffe (untersagt, da touristisch und Unterhaltung)
- Bäckereien (Verkauf ja, aber kein Verzehr vor Ort)
- Bandprobe (sofern nicht bereits als Breitenkultur untersagt, außer mit dem eigenen Hausstand und einem weiterem Hausstand bis max. 10 Personen)
- Bars
- Blasmusik (sofern nicht bereits als Breitenkultur untersagt, außer mit dem eigenen Hausstand und einem weiterem Hausstand bis max. 10 Personen)
- Bordelle und Prostitutionsgewerbe
Brautmodengeschäfte
- Boxsport und Kampfsport (Ausnahmen: Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
- Cafés (Ausnahme: Straßenverkauf/Take-away)
- Campingplätze (nur zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder in besonderen Härtefällen; das gilt auch für Dauercamping)
- Chorprobe und Chorgesang
- Eisdielen (bis auf Straßenverkauf/Take-away)
- Fitness-Studios (Ausnahme: Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts)
- Fußpflege/kosmetische Fußpflege (nur medizinisch notwendige Behandlungen bzw. medizinische Fußpflege erlaubt)
- Gaststätten
- Hochzeitsfeier (nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, einschließlich bestimmter Familienangehöriger, mit insgesamt maximal zehn Personen)
- Hotels (geschlossen, außer zu geschäftlichen/dienstlichen Zwecken oder in besonderen Härtefällen)
- Imbiss (geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt)
- Jugendherbergen (geschlossen, außer zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen)
- Kinos (geschlossen mit Ausnahme von Autokinos)
- Kioske (geschlossen für den Publikumsverkehr, Straßenverkauf ist erlaubt)
- Kletterparks (sowohl indoor als auch outdoor)
- Kosmetikstudio
- Krabbelkreise sowie Eltern-undKind-Kurse für Kleinkinder
- Massagesalons (medizinische Massagen erlaubt)
- Museen
- Opernhäuser
- Personal Training (nur im im Freien, als Einzelunterricht gestattet)
- Private Feiern (Auch im privaten Bereich dürfen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten.)
- Reitkurse (nur zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt)
- Restaurants
- Sauna
- Schwimm- und Spaßbäder (Schwimm- und Spaßbäder mit Ausnahme einer Nutzung für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport)
- Shisha-Bars
- Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen
- Tanzschulen
- Tattoo-Studios
- Tennis (Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport)
- Theater
- Weiterbildungseinrichtungen wie VHS (offen für Bildungsangebote unter Einhaltung der AHA+L-Regeln, geschlossen für Tanz-, Yoga- und Sportkurse Wettkampfsport und -training; Freizeit- und Amateurindividualsport, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport gestattet)
- Yoga (nur gestattet als Einzelstunde im Freien)
- Zirkus
- Tierparks, Zoologische und botanische Gärten