Der Gesetzentwurf zum Paragraf 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (§ 56 1a ifsg) der Bundesregierung sieht laut WAZ auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung vor, wenn in der Schule nur die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Bisher gilt das nur bei Kita- und Schulschließungen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Doch seither sind viele Fragen offen geblieben:
  • Wer kommt in den Genuss des bezahlten Sonderurlaubs?
  • Um wie viele Tage geht es?
  • Wie hoch fällt der Lohnersatz aus?

Geschlossene Schulen wegen Corna: Erneut Forderung nach Sonderurlaub für Eltern

Beim Thema bezahlter Sonderurlaub für betreuende Eltern herrscht Unsicherheit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, forderte angesichts der mutmalich anstehenden Verlängerung der Schulschließungen einen Corona-Sonderurlaub für die Betreuung der Kinder Zuhause: Es sei Eltern nicht zuzumuten, „jetzt schon ihren Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Ferien fehlt“, sagte Schneider dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ähnlich äußerte sich die IG Bau, die einen bezahlten Sonderurlaub für Eltern im Lockdown forderte. „Bauarbeiter und Reinigungskräfte können weder Homeoffice machen noch sich zuhause um die Kinder kümmern“, erklärte Gewerkschaftschef Robert Feiger am Mittwoch und verlangte eine stärkere Entlastung der betroffenen Beschäftigten. Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken, Susanne Ferschl, schlug eine Anhebung des Kurzarbeitergelds für Niedriglohnbeziehende auf 100 Prozent vor.Doch es fehle an der Umsetzung.
Peter Weiß, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte dazu. „Wir haben im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass bei einer Schließung von Schulen und Kitas Eltern zu Hause bleiben können, wenn es keine Notbetreuung für ihre Kinder gibt. Der Arbeitgeber kann den Lohn dann über den Staat refinanziert erhalten“, sagte er der „Welt“. Diese Regelung sei ausreichend.
Vielen ist nicht klar, wie Entschädigungen für die Kinderbetreuung und die Höhe der Entschädigung beantragt werden können.

Kinderbetreuung im Corona-Lockdown: Das sind die Regeln zum bezahlten Urlaub für Eltern

Was gilt nun? Laut Tagesschau und WAZ gelten folgende Regeln zu Geld, Dauer, Urlaubsanspruch:
  • Die Regelung gilt für Kinder im Alter bis 12 Jahren und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.
  • Höhe der Entschädigung: Die Entschädigungsleistung beträgt nur 67 Prozent des Nettogehalts, also ein Drittel weniger. Diese Sonderleistung ist auf höchstens 2016 Euro im Monat beschränkt.
  • Länge des Anspruchs: Jeder Elternteil hat zehn Wochen lang Anspruch auf diese Leistung. Ein Elternpaar kommt damit auf 20 Wochen. Für Alleinerziehende gelten ebenfalls 20 Wochen.
  • Die Anträge für die Entschädigung stellt laut WAZ der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.
  • Zahlung der Entschädigung: Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern für längstens sechs Wochen der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen. Es besteht für Arbeitgeber auch die Möglichkeit, einen Vorschuss bei der Behörde zu beantragen.
  • Kein Anspruch besteht für gesetzlichen Feiertage, Schul- oder Kitaferien in den Betreuungszeiträumen, während derer die Einrichtungen ohnehin geschlossen gewesen wären.
  • Tipp: Regulärer Urlaub 2021 als Alternative: Wichtig zu bedenken dabei ist, dass das neue Jahr begonnen hat. Damit gilt wieder der komplette Urlaubsanspruch. Manche haben möglicherweise auch noch Resturlaub oder Überstunden übrig, der abgebaut werden sollte. Finanziell ist die Verwendung normalen, voll bezahlten Urlaubs leichter zu verkraften, so die Tagesschau. Denn für Geringverdiener bedeutet eine Entschädigung von 67 Prozent einen harten Einschnitt, und auch besser Verdienende müssen trotz meist höherer laufender Kosten mit höchstens 2016 Euro klar kommen.

Was ist zumutbar? Das sind die Haken beim Corona-Sonderurlaub für Eltern

Problematisch ist laut „Tagesschau“ auch allgemein der Nachweis des Anspruchs auf Sonderurlaub: Eltern, die den Corona-Sonderurlaub in Anspruch nehmen wollen, müssten dem Sender zufolge nachweisen, dass sie keine andere "zumutbare" Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben.
Sei etwa der andere Elternteil zu Hause, gebe es keinen Anspruch. Und arbeite der andere Elternteil
  • in Teilzeit oder
  • im Homeoffice,
dann werde es schwieriger. Das Gesundheitsministerium sei grundsätzlich der Ansicht, dass ein Arbeitnehmer zuhause arbeiten und auf seine Kinder aufpassen könne. Es sei Auslegungs- und Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber, ob das auch bei mehreren oder sehr kleinen Kindern gelte.

Antrag Kinderbetreuung Corona: So stellen Arbeitgeber Anträge auf Entschädigung

Der Bund hat eine Webseite zur Antragsstellung veröffentlicht, über die Arbeitgeber und Selbstständige Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen können.

Gewerkschaft will mehr Corona-Unterstützung für Eltern

Die IG-Metall forderte bereits im Dezember angesichts einer sich abzeichnenden Verlängerung des Lockdowns über den 10.1.2021 hinaus mehr Unterstützung für Eltern. „Wenn Kitas und Schulen im Januar länger geschlossen bleiben, brauchen wir echten Sonderurlaub für Eltern“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der Gewerkschaft, der „Welt“. Dabei dürfe es keinen Unterschied machen, ob jemand im Homeoffice sei oder in den Betrieb gehe. „Wer arbeitet, arbeitet, wer betreut, betreut.“ Er erwarte von der Regierung, dass sie tragfähige Lösungen finde, sagte er der Zeitung. „Was jetzt vorliegt, ist völlig unzureichend.“

Beschränkter Bewegungsradius in Corona-Hotspots - Jenseits Radius von 15 Kilometer Bewegungsverbot

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in Hotspots auch der Bewegungsradius eingeschränkt werden soll im Sinne einer „Stay-at-Home-“-Anordnung. Diese Bewegungseinschränkung soll für einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum gelten. Als so genannte Hotspots gelten aktuell Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 Infektionen pro 1000.000 Einwohner binnen 7 Tagen.