Corona Verordnung BW: Regeln bei Kontakt mit Familie: Was ist die „gerade Linie“?

Herbstspaziergang mit dem eigenen Haushalt ist auch mit den neuen Corona-Regeln möglich. Aber wie sieht es mit der Familie aus?
Monkey Business Images/Shutterstock.comKein Besuch mehr im Restaurant, geschlossene Fitnessstudios und Kontaktbeschränkungen. Seit Montag gelten wegen der stark steigenden Zahl an Infektionen mit dem Coronavirus neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Doch es gibt Ausnahmen unter anderem für Familien. Doch bleibt der Sonntagsspaziergang mit Großeltern, Enkeln oder Cousins weiter erlaubt?
Corona Verordnung BW aktuell: Diese Kontaktbeschränkungen gelten
Seit Montag, 2. November, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Sie gilt zunächst bis zum 30. November und sieht neben der Schließung der Gastronomie und der Absage aller kulturellen Veranstaltungen strenge Kontaktbeschränkungen vor. Erlaubt sind:
Treffen oder Feiern im privaten oder öffentlichen Raum mit maximal zwei Haushalten.
Treffen zwischen mehr Haushalten sind möglich, wenn die Personen in gerader Linie verwandt sind.
Dabei gilt in jedem Fall eine Obergrenze von zehn Personen.
Corona Regeln Treffen: Was heißt „in gerader Linie“ verwandt?
Personen, die nicht verwandt sind, dürfen sich grundsätzlich nur mit Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausnahmen gelten für Menschen, die in gerader Linie verwandt sind. Doch was bedeutet das? Diese Personen sind in gerader Linie verwandt:
Großeltern
Eltern
Kinder
Deren jeweilige Ehepartner oder Partner
Das bedeutet also, dass nicht die ganze Familie zusammenkommen darf. Nicht in gerader Linie verwandt ist man beispielsweise zu:
Tanten und Onkeln
Cousins und Cousinen
Großtanten und Großonkeln
ebenso wie zu Geschwistern
Corona Lockdown Regeln: Darf man seine Familie besuchen?
Für Mitglieder derselben Familie gelten also Ausnahmen bei den aktuellen Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Kanzlerin Angela Merkel hat dennoch dazu aufgerufen, Besuche bei Verwandten möglichst zu unterlassen.
Auch in der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg heißt es, man solle Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Das gilt auch für Kontakte in der Familie. Das sonntagliche gemeinsame Essen oder der Spaziergang im großen Familienkreis sollte deshalb im November eher ausfallen.


