Nachdem die Fallzahlen in der Corona-Krise in Deutschland in den vergangen Wochen drastisch gestiegen sind, haben Bund und Länder bei der Corona-konferenz am 28.10. einen Lockdown mit zahlreichen Maßnahmen für unterschiedliche Bereiche beschlossen. Die Maßnahmen und Beschränkungen gelten seit Montag, 2.11.2020 an.
Doch sind die neuen Corona-Regeln überall gleich? Was gilt jetzt in Bayern und was in Baden-Württemberg? Die aktuellen Regeln aus der neusten Coronaverordnung für BW und BY im Vergleich. Außerdem gibt es in Baden-Württemberg eigens eine liste Liste mit ausdrücklichen Verboten sowie Lockdown-Ausnahmen.
Wie viele Menschen darf ich zu mir nach Hause einladen?
Bayern: Es dürfen höchstens zehn Personen zusammen sein, die außerdem nur aus höchstens zwei Haushalten kommen dürfen. Auch Kinder zählen dabei als Personen. Das Treffen mit zwei Freundinnen ist also ebenso tabu wie eine Feier zweier Großfamilien.
Baden-Württemberg: Es dürfen höchstens zehn Personen zusammen sein. Diese dürfen aus höchstens zwei Haushalten kommen, aber auch deren jeweilige Partner und direkte Verwandte. Das Treffen mit zwei Freundinnen ist also tabu, aber man kann aber mit seinen Eltern und Großeltern spazieren gehen, auch wenn alle drei in verschiedenen Haushalten wohnen.
Darf in der Nacht Alkohol verkauft werden?
Bayern: Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 22 und 6 Uhr: Auch für Lieferdiensten – also keine Flasche Wein zur Pizza. Zudem darf er auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen auch nicht getrunken werden. Feiern sind zudem auf allen öffentlichen Plätzen verboten, unabhängig von der Zahl der Personen.
Baden-Württemberg: Es gibt keine Regelung zu Alkohol in der Corona-Verordnung.
Wie viele Menschen darf ich draußen im Freien treffen?
Bayern: Es gelten dieselben Regeln wie im Privaten. Außerdem darf auf öffentlichen Plätzen und Anlagen nicht gefeiert werden – auch nicht mit dem eigenen Hausstand oder zu zweit. Was genau als Feier gilt, ist nicht näher festgelegt.
Baden-Württemberg: Es gelten dieselben Regeln wie im Privaten.
Was ist eigentlich ein Hausstand oder ein Haushalt?
Bayern: Sauber definiert ist das nicht. Als Faustregel für den Hausstand kann gelten: Wer sein Bett in einer Wohnung hat und sich einen Kühlschrank teilt. Eine Wohngemeinschaft (WG) zum Beispiel, aber auch unverheiratete Paare, die eine Fernbeziehung führen und nur alle zwei Wochen in diesem Sinne zusammenleben.
Baden-Württemberg: Ein Haushalt ist eine Wohneinheit, etwa eine Wohngemeinschaft, Wohngruppe oder ein Einfamilienhaus, nicht aber ein Studentenwohnheim.
Kann ich noch zum Einkaufen gehen?
Bayern/Baden-Württemberg: Ja. Einzelhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Es gibt aber wieder Beschränkungen, was die Zahl der zeitgleich im Laden zugelassenen Menschen angeht – ein Kunde pro zehn Quadratmeter Ladenfläche. Natürlich gilt weiter die Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden).
Welcher Sport ist erlaubt?
Bayern: Mannschaftssport ist verboten. Sport ist nur allein, mit Mitgliedern des eigenen Haushalts oder zu zweit erlaubt. Zwei Paare dürften demnach gemeinsam spazieren gehen, aber nicht zusammen joggen. Grundsätzlich gibt es Ausnahmen für Sportler, die einem Bundes- oder Landeskader angehören. Ob für das individuelle Training ein Sportplatz oder eine Halle genutzt werden kann, hängt vom Betreiber ab.
Baden-Württemberg: Mannschaftssport ist verboten. Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts kann auch auf Sportanlagen ausgeübt werden, dazu zählen etwa Tennis oder Golf. Mehrere Personen können auch zur gleichen Zeit auf einer weitläufigen Anlage unterwegs sein, wenn sie sich nicht begegnen. Außerdem dürfen zwei Paare auf öffentlichen Wegen zusammen Joggen. Trainieren dürfen weiterhin Spitzen- und Profisportler.
Was ist mit Spielplatz und Bolzplatz?
Bayern: Bolzplätze gelten als Spielplätze. Diese bleiben grundsätzlich geöffnet, wobei der Mindestabstand einzuhalten ist. Kinder müssen von ihren Eltern begleitet werden, die dafür verantwortlich sind. Der Landkreis oder die Kommune können Plätze aber schließen.
Baden-Württemberg: Auf Bolzplätzen und ähnlichen Sportanlagen ist Sport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Kinderspielplätze bleiben geöffnet, die Kinder müssen von ihren Eltern begleitet werden. Landkreis oder Kommune können Plätze schließen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstoß gegen die Regeln?
Um die Corona-Regeln durchzusetzen, hat das Land Baden-Württemberg Bußgelder beschlossen. Diese können bei Nichteinhaltung der Regeln verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach den unterschiedlichen Verstößen. Bußgelder zwischen 25 Euro und 10.000 Euro sind möglich.
Ebenfalls am 2.11.2020 müssen alle Touristen ihre Hotels in Bayern verlassen und abreisen. Wegen Corona sind Touristische Übernachtungen sind von Montag an verboten. Doch die bayerische Regierung hat eine Kulanz-Regel für die Urlauber im Land. Was jetzt wegen des aktuellen Beherbergungsverbots für Touristen im Freistaat zu bechten ist.
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