- Seit 16.08. haben vollständig geimpfte sowie genesene Personen in Baden-Württemberg wieder freien Zugang zu Veranstaltungen, Geschäften und Gastronomie
- Für Ungeimpfte gilt die Testpflicht nach der 3G-Regel
- In BW gilt aktuell die neue Corona-Verordnung vom 14. August 2021
- Welche Bestimmungen gelten in BW für Gastronomie, Veranstaltungen, Treffen und Co. aktuell? Ein Überblick, was je nach Inzidenz gilt - und warum die Inzidenz bald keine Rolle mehr spielt
Neue Corona-Verordnung BW löste alte VO am 16.08. ab - Aktuelle Regeln
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Corona-Regeln trotz steigender Infektionszahlen gelockert. Die vergangene Corona-Verordnung sollte am 23. August auslaufen, wie das Ministerium mitteilte. Doch die neueste Version der Corona-Verordnung BW ist bereits seit Montag, den 16.08.2021 gültig. Wurde der Inzidenzwert 35 an fünf Tagen in Folge überschritten, mussten bisher in der Region härtere Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie ergriffen werden. Etwa bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen sowie für die Besucherzahl und die Nachweise in Freizeitparks, Galerien, Restaurants, dem Einzelhandel und Hotels. Das soll sich nach den Plänen des Gesundheitsministeriums ändern: Ab dem 23. August sollen diese Einschränkungen dann erst ab dem Inzidenz von 50 in Kraft treten. Das Kabinett muss dieser Änderung allerdings noch zustimmen.
Aktuelle Corona Regeln BW: PCR-Test-Pflicht für Club, Disko und Konzert
In Baden-Württemberg soll künftig nur in Clubs, Diskotheken und bei Konzerten ein PCR-Test verpflichtend sein. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. In allen anderen Bereichen wie etwa der Kultur, der Gastronomie und beim Friseur soll ein günstigerer Antigen-Schnelltest ausreichen.
3G-Regel ab Mitte August - Inzidenz in BW und Sachsen bald nebensächlich
Seit Montag (16.8) dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist in der neuen Corona-Verordnung, die bereits am 16. August in Kraft getreten ist, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument aufgeführt. Die Regierung sieht etwa vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen - sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten. Bei der Innen-Gastronomie, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) lobte die vereinbarte Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. „Solange die coronabedingten Einschränkungen im Wirtschaftsleben andauern, haben auch die Ziele dieser Maßnahmen weiterhin ihre Gültigkeit: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der betroffenen Unternehmen.“
Corona-Regeln BW: Gelten die alten Regeln der Verordnung noch?
Sowohl am 26. als auch am 28. Juli hat es Änderungen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gegeben. Diese gelten auch weiterhin, sofern sie noch Bestandteil der aktuellen Version der Coron-VO BW sind.
Corona-Regeln in Baden-Württemberg je nach Inzidenz der Landkreise
Baden-Württemberg wird im Umgang mit der Corona-Pandemie die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften in den Vordergrund stellen und die Inzidenz vernachlässigen. Mehr dazu im folgenden Artikel:
Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Auch in Baden-Württembergs Nachbar-Bundesland Bayern gibt es immer wieder Anpassungen der Corona-Regeln. Das sind die Bestimmungen vor dem Bund-Länder-Treffen.
Tests sollen von Herbst an selbst bezahlt werden
In Sachen Schnelltests gibt es vom 11. Oktober an eine Änderung. Für Ungeimpfte könnte es demnach teuer werden, denn die Bürgertests sind von Herbst an nicht mehr kostenfrei.
Wie viel kostet ein PCR-Test?
Ein PCR-Test kostet laut Kassenärztlicher Vereinigung satte 61 Euro im Labor. Für Restaurants und Friseurbesuche sollen Antigentests reichen - sie werden nach einem Bund-Länder-Beschluss erst ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Verstöße gegen Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg
Wie der SWR berichtet gehen bei den Gerichten in Baden-Württemberg immer mehr Fälle im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen ein. Nach SWR-Informationen gab es allein an den Amtsgerichten in diesem Jahr schon 5000 Verfahren. Die Tendenz ist weiter steigend.