• Aktuell steigt der Inzidenzwert in BW, doch die Sieben-Tage-Inzidenz soll an Bedeutung verlieren
  • In Baden-Württemberg gilt seit Montag, 16.08.2021, eine neue Corona-Verordnung
  • Die genaue VO mit neuen Regeln wurde am Wochenende verkündet
  • In BaWü gelten dann etwa eine Testpflicht für Ungeimpfte, 3G-Regeln und Co. – doch welche Bestimmungen und Änderungen genau?
In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung auf wichtige Punkte in der neuen Corona-Verordnung verständigt. Die aktuell gültige Corona-Verordnung hat die Landesregierung online bereitgestellt. Diese neue „VO“ gilt seit Montag, 16.08.2021. Erst rund 24 Stunden vor dem Inkrafttreten veröffentlichte die Landesregierung ihre angekündigte neue Corona-Verordnung. Welche Corona-Regeln gelten laut neuer Verordnung aktuell in Baden-Württemberg?

Geimpft, genesen, getestet: 3G-Regel gilt in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Grundsätzlich gilt diese 3G-Regelung außerhalb des privaten Bereichs in Innenräumen.
Die neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.
Hingegen müssen Ungeimpfte und Nicht-Genesene wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in:
  • Museen
  • Hotels
  • Fitnessstudios
  • bei Ausstellungen
  • beim Friseur
  • in Restaurants in Innenräumen

Haareschneiden beim Friseur: Ungeimpfte müssen in Baden-Württemberg laut Regeln einen negativen Corona-Test vorweisen.
Haareschneiden beim Friseur: Ungeimpfte müssen in Baden-Württemberg laut Regeln einen negativen Corona-Test vorweisen.
© Foto: Sebastian Kahnert/DPA

Corona-Testpflicht durch neue 3G-Regel in BW: Was gilt für Ungeimpfte?

Durch die Einführung der 3G-Regel ergibt sich für Menschen, die keine Impfung haben, die Pflicht, einen negativen Corona-Test nachzuweisen. Ein Antigen Schnelltest reicht in den meisten Bereichen – etwa in der Gastronomie – aus. Doch wo und wann genau brauchen Ungeimpfte jetzt einen Schnelltest?

Neue Corona-VO: Wo in Baden-Württemberg gilt die PCR-Testpflicht?

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.
Die Regierung von Baden-Württemberg hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. Diese Regelung wurde am Freitag, den 13.08., bekannt gemacht. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. Zunächst hieß es, dass überall dort, wo in Innenräumen Abstand unmöglich ist - etwa auch bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten - Ungeimpfte künftig einen PCR-Test vorweisen müssen.

Corona-Verordnung BW: Neue Regeln für Krankenhäuser

Das Sozialministerium hat am Dienstagnachmittag neue Vorgaben für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben. Sie gelten ab Mittwoch, 25. August.

Krankenhäuser

  • Keine Beschränkung der Besucherzahl (zuvor eine Besucherin / ein Besucher pro Tag abhängig von der der Inzidenzstufe)
  • Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden (zuvor 48 Stunden beim Schnelltest)
  • Testpflicht für Schülerinnen und Schülern zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr auch während des regulären Schulbetriebs

Regelmäßige Tests für ungeimpftes Personal

Nichtgeimpfte Besucherinnen und Besucher müssten auch künftig einen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch ein PCR-Test ist als Nachweis möglich, dieser ist 48 Stunden gültig. Nach der alten Verordnung waren Schnelltests noch 48 Stunden lang gültig. Insbesondere nicht-geimpftes Personal müsse sich regelmäßig testen lassen. Hier werden die Regelungen verschärft.

Pflegeeinrichtungen

  • Keine Beschränkung der Besucherzahl (zuvor zwei Besucherinnen / Besucher pro Tag abhängig von der Durchimpfung der Bewohnerinnen / Bewohner
und der Inzidenzstufe)
  • Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden (zuvor 48 beim Schnelltest)
  • Testpflicht entfällt bei Schülerinnen und Schülern zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr während des regulären Schulbetriebs
  • Gemeinschaftsaktivitäten sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
  • Keine Abmelde- und Anmeldepflicht für Bewohnerinnen / Bewohner
  • Testpflicht für nicht-immunisiertes Personal stationär viermal wöchentlich(zuvor dreimal wöchentlich) und ambulant dreimal wöchentlich (zuvor zweimal wöchentlich); Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend berücksichtigt.

Kostenpflichtige Corona-Tests: Wer bezahlt die Tests?

Der Antigen-Schnelltest sind noch bis zum 11. Oktober kostenlos, danach müssen alle die nicht geimpft oder genesen sind selbst dafür aufkommen. PCR-Tests ohne einen konkreten Verdacht auf das Corona-Virus müssen schon von Montag (16.08) an selbst bezahlt werden.
Ausnahme: Kostenlos bleiben die Tests für alle Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, oder keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Das betrifft vor allem Schwangere und Minderjährige. Das kostenlose Testangebot an allgemeinbildenden Schulen bleibt erhalten.

Neue Corona-VO in BW: Ist die Inzidenz noch wichtig?

Das Landesgesundheitsamt wird Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems abgeben. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:
  • Sieben-Tage-Inzidenz
  • Impfquote
  • Anzahl schwerer Corona-Krankheitsverläufe
Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen geprüft werden.
„Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) im Vorfeld. Selbstverständlich werde die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für das politische Handeln spielen. „Allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“

Maskenpflicht BW: Gilt in Baden-Württemberg noch Maskenpflicht?

Auch für Geimpfte und Genesene bleibt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

Veranstaltungen und Versammlungen in BW: Grenze für Besucherzahl

In Baden-Württemberg gelten mit der neuen Verordnung auch andere Bestimmungen bei Veranstaltungen. Fußballstadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie etwa Festivals dürfen bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent ausgelastet werden - beziehungsweise mit maximal bis zu 25.000 Menschen.

Corona Verordnung BW: Regeln für Hochzeiten - Private Feiern ohne Einschränkung

Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und private Partys unterliegen nach der neuen Verordnung keinen Einschränkungen mehr. Das bedeutet es gibt keine Begrenzung in der Gästezahl wie noch in der alten Verordnung.

Aktuelle Corona Regeln Stuttgart: Was gilt in der Landeshauptstadt?

Da die neuen Corona-Regeln sich nicht an der Inzidenz orientieren, gelten in Stuttgart die gleichen Regeln, wie im Rest von Baden-Württemberg. Auf ihrer Webseite hat die Stadt diese online noch einmal übersichtlich zusammengefasst.

Aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg als PDF zum Download

Die neueste Version der „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“: Unter folgendem Link gibt es die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kostenlos als PDF zum Download.

Corona-Regeln in Bayern: Das gilt aktuell

Anders als Baden-Württemberg hält Bayern noch an der Inzidenz als maßgebendes Bewertungskriterium der Corona-Lage fest. Die Corona-Regeln im Freistaat variieren also je nach Inzidenz in den einzelnen Landkreisen. Die aktuellen Regeln in Bayern findet ihr im Artikel unter diesem Link.