Corona Regeln Bayern Übersicht
: 3G-Regeln, Gastronomie und Maskenpflicht - Welche Regeln gelten bei Inzidenz unter 50?

Seit Montag, den 23. August, gilt die 3G-Regel in Bayern in Landkreisen mit Inzidenz über 35. Was gilt bei Inzidenz unter 100 und bei Inzidenz unter 50?
Von
Uwe Keuerleber
Ulm
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In Bayern gelten abhängig von der Inzidenz schärfere Regeln für Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage. Auch Treffen können eingeschränkt werden.

Adrian Raba/DPA

Die 3G-Regel gilt seit Montag in Bayern

  • Die Corona-Regeln in Bayern ändern sich
  • Vieles orientiert sich künftig an einer 7-Tage-Inzidenz über 35, aber auch an Inzidenz unter 100
  • Maskenpflicht, Gastronomie, Veranstaltungen - was laut Corona-Verordnung Bayern gilt.

Seit mehr als einem Jahr bestimmt der Inzidenzwert wesentlich das Leben der Menschen in Deutschland. Nun steigen die Corona-Zahlen in Bayern wieder. Was gilt bei Inzidenz unter 50 und Inzidenz unter 100?

Corona Regeln Bayern Überblick: Kontaktbeschränkungen und Feiern bei Inzidenz unter 50

Die Inzidenzen in Bayern steigen an und noch gilt die Kennzahl als Maßstab für bestimmte Maßnahmen. Das gilt für Städte und Landkreise mit Inzidenz unter 50:

Kontaktbeschränkungen: Treffen in Gruppen mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Hausständen ist erlaubt. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 zählen nicht mit.

Private Feiern: Zulässig sind bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel.

Öffentliche Veranstaltungen: Es gilt die gleiche Anzahl an Personen - allerdings werden Geimpfte und Genesene mitgezählt.

Corona Regeln Bayern bei Inzidenz unter 100: Das gilt für Treffen, Hochzeiten und andere Feiern

Steigt die Inzidenz drei Tage in Folge über 50, gelten verschärfte Regeln. Das gilt bei Inzidenz über 50, aber unter 100:

Kontaktbeschränkungen: Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, wobei maximal 10 Personen zusammenkommen dürfen,

Private Feiern: Zulässig sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und Genesene werden nicht gezählt.

Öffentliche Veranstaltungen: Es gilt die gleiche Anzahl an Personen - allerdings werden Geimpfte und Genesene mitgezählt.

3G-Regeln in Bayern: Die Regeln für Gastronomie, Veranstaltungen und Sport

Diese Regeln gelten ab einer Inzidenz von 35 und mehr:

  • Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zur Innengastronomie
  • körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räume (Friseur, Nagelstudio und Co.)
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weitere 72 Stunden
  • Besucher von Krankenhäusern
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Für Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einer inzidenzunabhängigen Testpflicht

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte und Genesene.

Ab welchem Alter gilt die 3G-Regel?

Testen lassen müssen sich Kinder erst ab einem Alter von sechs Jahren. Davor sind sie von der Testpflicht ausgenommen.

3G-Regel Bayern: Schüler zählen zu Ausnahmen

Neben Kinder unter sechs Jahren müssen auch Schülerinnen und Schüler keinen tagesaktuellen Test vorzeigen. So müssen sich Schüler auch in den Ferien nicht testen lassen, wenn sie in Innenräume von zum Beispiel Schwimmbädern, Restaurants oder Turnhallen wollen. Das stellte das Gesundheitsministerium klar.

FFP2-Maskenpflicht Bayern: Wann fällt die Maskenpflicht?

Auch mit der Neuauflage der Corona-Regeln gilt weiterhin Maskenpflicht. Jedoch hat Ministerpräsident Markus Söder am Donnertag, 26.08., angekündigt, dass es ein Ende der FFP2-Maskenpflicht in Bayern geben soll. In Bayern muss in folgenden Bereichen bisher aber noch eine FFP2-Maske getragen werden:

Im ÖPNV, also Bus und Bahn.

Beim Friseur

In Supermärkten und anderen Geschäften

In Restaurants, Bars und Kneipen, wenn man nicht am Platz sitzt.

In Pflegeheimen und Krankenhäusern

Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen

In Bibliotheken, Archiven, Museen

In Sportstätten, wenn kein Sport getrieben wird.

In Bayern gilt in geschlossenen Räumen FFP2-Maskenpflicht.

Marijan Murat/DPA

Corona-Verordnung Bayern: Bayrische Verordnung online

Die bayrische Landesregierung stellt die aktuelle Corona-Verordnung online zum Download zur Verfügung.