- Im Baden-Württemberg steigen die Corona-Zahlen und spätestens nach den Sommerferien könnte die Inzidenz stark in die Höhe schießen. Die Landesregierung will vorbereitet sein, wenn die Belastung der Kliniken zu hoch wird.
- Fast alle Covid-Patienten, die derzeit auf Intensivstationen in Baden-Württemberg liegen, sind nicht geimpft.
- Aus diesen Gründen will Ministerpräsident Winfried Kretschmann rechtzeitig gegensteuern.
- Die neuen Maßnahmen betreffen hauptsächlich Ungeimpfte. Eine neue Corona-Verordnung für BW soll Ende dieser Woche verkündet und am Montag, 13. September in Kraft treten.
- Über die Art der Maßnahmen entscheidet dann nicht mehr die Inzidenz, sondern die Zahl der belegten Intensivbetten.
- Wenn 390 Coivd-Patienten in Baden-Württemberg auf Intensivstationen behandelt werden oder die Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt, soll im Südwesten die 2G-Regel gelten.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg momentan knapp unter 100. Im Bundesländervergleich belegt das Land damit momentan den fünften Platz. Doch die Hospitalisierungsinzidenz stieg in den letzten Tagen an. Momentan liegt sie bei 2,31. Fast alle Covid-Patienten, die derzeit auf Intensivstationen in Baden-Württemberg liegen, sind nicht geimpft. Daher wird es für Ungeimpfte in Baden-Württemberg bald strengere Einschränkungen und schärfere Corona-Regeln geben. Das Land hat sich in seinem Entwurf für eine Corona-Verordnung auf neue Grenzwerte festgelegt, ab denen neue Beschränkungen gelten sollen.
Neue Corona-Verordnung BW mit 2G-Regel und Co. gilt ab 13.09.
In Baden-Württemberg soll noch am Wochenende die neue Corona-Verordnung vorgestellt werden. Diese ist dann von Montag, den 13. September an gültig. Wichtiger Bestandteil soll nach bisherigen Informationen die neue 2G-Regel sein. Damit gehen weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte einher. Alle Menschen, die eine Corona-Impfung abgelehnt haben werden somit weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Auch die Richtwerte für neue Maßnahmen und Corona-Regeln haben sich geändert. So sollen in BW künftig neben dem Inzidenzwert auch die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenbelegung Maßstab dafür sein. Doch was genau beinhaltet die neue Corona-VO Baden-Württembergs?
PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte in BW bei erster Warnstufe
Baden-Württemberg hat neue Grenzwerte festgelegt, ab denen bestimmte Warnstufen in Kraft treten sollen. Sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind, gilt die erste Warnstufe. Ungeimpfte werden in diesem Fall nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben.
Bedeutung 2G-Regel in BW: Gastronomie nur noch für Gemipfte oder Genesene?
Wenn 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt, soll die Alarmstufe ausgelöst werden. Konkret bedeutet dies, dass dann die 2G-Regel in Kraft tritt. Bereiche des öffentlichen Lebens, wie beispielweise Restaurants, dürfen dann nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Aktuell gilt noch die 3G-Regel, welche es neben Geimpften und Genesenen auch negativ Getesteten erlaubt, Bereiche des öffentlichen Lebens zu nutzen. Wo in Deutschland wurde bereits eine 2G-Option eingeführt? – Die aktuelle Lage in den Bundesländern.
Neue VO: Wann kommt in Baden-Württemberg die nächste Corona-Verordnung?
Die geplante neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg soll Ende dieser Woche verkündet werden und am 13. September in Kraft treten.
Zunächst war überlegt worden, schon in dieser Woche neue Regeln zu erlassen. Allerdings werde die Verordnung in den nächsten Tagen abgestimmt, um sie in der Schublade zu haben, wenn wegen stark steigender Zahlen ein früheres Handeln nötig wäre, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums.
Hospitalisierungsrate: Maßstab und Wert für neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg
Wesentlicher Maßstab für neue Corona-Maßnahmen soll nach dem Bundesgesetz insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Es sollen aber auch andere Indikatoren berücksichtigt werden, etwa die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann selbst Schwellenwerte festsetzen. Hier gibt es alle Infos zur Hospitalisierungsrate.
Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“.
Corona-Maßnahmen in BW bei zu vielen belegten Intensivbetten
Zuletzt hatte es aus dem Landesgesundheitsministerium geheißen, bei 200 bis 250 belegten Intensivbetten wolle das Land erste Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Experten im Landesgesundheitsamt gehen aber davon aus, dass Mitte kommender Woche die 200 schon überschritten ist. „Wenn sich die Entwicklung der letzten Wochen fortsetzt, werden wir Ende des Monats die 250 erreichen und die 390 dann im Oktober“, erklärte Uwe Lahl, Amtschef des Gesundheitsministeriums. „Wenn 200 bis 250 Intensivbetten belegt sind, erwägen wir erste Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene zu erlassen“, hatte er schon vor einigen Tagen gesagt.
Aktuelle Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen in BW
Derzeit liegen 174 Covid-Patienten auf den Intensivstationen des Landes. Der Hospitalisierungsindex liegt bei etwas über 2. Vor allem wegen der Reiserückkehrer aus dem Ausland rechnet das Land mit steigenden Inzidenzen und deutlich mehr Intensivpatienten, wenn die Schulferien an diesem Wochenende enden. Nach einer Prognose des Landesgesundheitsamts könnte in gut einer Woche der Grenzwert von 250 belegten Intensivbetten überschritten werden. Die Marke 300 könnte bereits am 20. September erreicht sein.
Unterschied zwischen 3G-Regel und 2G-Regel
Im Moment gilt in Baden-Württemberg die 3G-Regel. Von der 3G-Regel ist in Deutschland bereits seit längerer Zeit die Rede. Die drei „G“ stehen dabei für geimpft, genesen, getestet. Das bezieht sich darauf, dass diesen Gruppen etwa der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen gewährt wird. Unter „2G“ versteht man währenddessen nur „geimpft oder genesen“: Das bedeutet, dass Ungeimpfte bei der 2G-Regel ausgeschlossen sind. Selbst mit einem negativen Corona-Test (“getestet“) würden sie im Rahmen der 2G-Regelung an bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nicht teilhaben können.
Manne Lucha: 2G-Regel sei „richtiger Schritt“ bei zu hohen Corona-Zahlen
Bereits in den vergangenen Tagen wurde ersichtlich, dass das Land Ungeimpfte weiter unter Druck setzen wird und schärfere Eingriffe ins Privatleben von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, nicht ausschließt. Inzwischen gebe es eine „Pandemie der Ungeimpften“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag bei SWR Aktuell. Sollten sich die Zahlen nicht verbessern, sei auch eine sogenannte 2G-Regel der „richtige Schritt“, sagte er.
Ungeimpfte Lehrer und Kita-Beschäftigte: Täglich ein Corona-Test
Ungeimpfte Lehrerinnen und Lehrer und Kita-Beschäftigte müssen ab dem Schulstart am Montag täglich vor Arbeitsbeginneinen Corona-Test machen. Damit verschärft Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) die Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen nochmal deutlich. Wie die „Heilbronner Stimmte“ und das „Badische Tagblatt“ (beide Donnerstag) berichten, gilt damit vom kommenden Montag an für alle Beschäftigten in Kitas und Schulen die 3G-Regel, wonach nur Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Lehrer und Kita-Erzieherinnen müssen ihre Tests zudem dokumentieren. Wie die „Schwäbische Zeitung“ berichtet, müssen sich zudem alle Schülerinnen und Schüler künftig dreimal die Woche statt zweimal die Woche mit einem Antigentest testen. Wo PCR-Tests eingesetzt werden, reichen zwei pro Woche.
Schopper begründet ihr Vorgehen laut „Badischem Tagblatt“ in einem Schreiben an alle Schulen und Kitas mit der gegenwärtigen Situation, die sich wegen der noch zu geringen Impfquote zu verschärfen drohe. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der „Heilbronner Stimme“: „Wir werden für alle Erwachsenen in den Schulen und Kitas, also Lehrerinnen und Lehrer, Betreuungskräfte, Verwaltungsmitarbeiter oder auch Beschäftigte in den Kitas ab dem 13. September die 3-G-Regel einführen und daran sehr hart festhalten.“ Die Regelung gelte zunächst bis zu den Herbstferien.
Zu den Tests für Schülerinnen und Schüler sagte Schwarz: „Die Schulen bekommen im neuen Schuljahr zwei PCR-Tests oder drei Antigenschnelltests pro Woche und pro Schüler zur Verfügung gestellt.“ Auch das gelte zunächst bis zu den Herbstferien Ende Oktober. Schopper schreibt in ihrem Brief, Kinder und Jugendliche hätten in der Corona-Krise schon viel erleiden müssen. „Deshalb werden wir alles dafür tun, die Schulen und Kitas im Land offen zu halten und Unterricht und Betreuung in Präsenz zu ermöglichen.“
Opposition bemängelt enormen Druck auf Ungeimpfte
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hält die geplanten Eingriffe nicht für verhältnismäßig. „Hier wird völlig verkannt, dass es auch Personen gibt, die sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht impfen lassen können.“ Auch der Impffortschritt werde nicht berücksichtigt. Es sei auch unzumutbar, wenn der Zugang in ein Restaurant nur noch mit einem sehr teuren PCR-Test möglich sei. Rülke sagte: „Es wächst der Eindruck, dass es eher darum geht, durch enormen Druck die Menschen zum Impfen zu zwingen.“
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel kritisierte die 2G-Pläne scharf. Sie seien als „indirekter Impfzwang“ zu verstehen und sollten als Grundlage für den kommenden Lockdown für Ungeimpfte dienen. „Das ist totalitär, verfassungswidrig und wird von uns nicht hingenommen“, schimpfte Gögel. Er sei überzeugt, dass diese Regelung vor Verfassungsgerichten keinen Bestand haben werde.
Der Amtschef des Gesundheitsministeriums Uwe Lahl rechnet bereits mit einer Klagewelle, falls die 2G-Regel umgesetzt werde. „Die neue Verordnung ist meines Erachtens aber rechtssicher“, erklärte er.
Aktuelle Coronaverordnung von Baden-Württemberg als PDF zum Download
Hier gibt es die derzeit gültige Version der „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg steht kostenlos als PDF zum Download bereit.
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