Die Corona-Krise spitzt sich weiter zu: Wegen der Gefahr durch die aktuelle Entwicklung der Corona-Zahlen, insbesondere die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland, hat das Land Bayern seine Coronaregeln verschärft. Das betrifft auch die Maskenpflicht. Doch wo und wann genau muss man den Mund-und-Nasen-Schutz im Freistaat tragen?

Maskenpflicht in Bayern: Hier muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden

Spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 müssen die Gesundheitsämter in den betroffenen Gebieten in Bayern die verschärften Corona-Regeln durch die Allgemeinverfügung anordnen. Dabei gilt die Maskenpflicht...
  • dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
  • auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen, wie Fußgängerzone und Marktplatz
  • in allen öffentlichen Gebäuden
  • auf Begegnungsflächen und Verkehrsflächen, wie Fahrstuhl, Kantine, Eingangsbereich von Hochhäusern
  • in Schulen (außer Grundschulen)
  • und Bildungsstätten - auch im Unterricht
  • für Zuschauer bei Sport-Veranstaltungen
  • durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten - auch am Platz.

Maskenpflicht & Co. - Was jetzt in BW, Bayern und NRW gilt

Wegen der aktuellen Rekordzahl an Corona-Neuinfektionen in Deutschland gibt es neue Corona-Maßnahmen. Nicht nur in Bayern, auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurden die Coronaregeln verschärft. Aber was genau gilt dort jetzt?

Neue Coronaregeln aus Bayern gelten ab sofort auch im Landkreis Neu-Ulm

Die neuen Corona-Maßnahmen in Bayern gelten für alle Landkreise - somit auch im Landkreis Neu-Ulm, wo laut RKI (Stand Samstag, 17.10.2020) die 7-Tage-Inzidenz bei 35,4 liegt. Mit der Verordnung vom Land Bayern dürfen einzelne Landkreise im Freistaat keine eigene gültige Allgemeinverfügung mehr erlassen. Es gelten damit im Landkreis Neu-Ulm aktuell strengere Coronaregeln, als noch vergangene Woche.
Das Landratsamt Neu-Ulm war offenbar zunächst überrascht, dass die neuen Corona-Regeln der Bayerischen Staatsregierung sofort umgesetzt werden müssen. „Uns ist bewusst, dass wir mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Betroffenen viel verlangen“, heißt es in einer Mitteilung dazu.