Seit Samstag gelten in ganz Bayern einheitliche Corona-Regeln, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen (7-Tage-Inzidenz) die Werte von 35 beziehungsweise 50 überschreitet. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine Verordnung zum Infektionsschutz veröffentlicht, die einer Mitteilung des Landratsamtes zufolge auch den Landkreis Neu-Ulm direkt betrifft.

Landkreis Neu-Ulm muss Corona-Regeln Bayerns sofort umsetzen

Darin heißt es, dass die Verordnung die Behörden „verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen“. Damit sei das bisherige Prinzip, dass der Landkreis zuerst eine eigene gültige Allgemeinverfügung erlassen und in Kraft setzen müsse, in der alle erforderlichen Maßnahmen aufgelistet werden, hinfällig.
Kurz gesagt: Die neuen Corona-Maßnahmen in Bayern gelten ab sofort auch für den Landkreis Neu-Ulm, wo laut RKI - Stand Samstag, 17. 10.2020 - aktuell die 7-Tage-Inzidenz bei 35,4 liegt.

Coronaregeln Bayern - Diese Corona-Maßnahmen gelten jetzt in Neu-Ulm

Doch was bedeutet die neue bayerische Corona-Verordnung nun für die Menschen in Neu-Ulm? Die Regeln im Wortlaut:
  • Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
  • Private Feiern und Kontakte werden auf 10 Personen beschränkt
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Die Abgabe von Alkohol-Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Neue Coronaregeln Bayern müssen in Neu-Ulm sofort umgesetzt werden

Das Landratsamt Neu-Ulm ist offenbar überrascht, dass die neuen Corona-Regeln der Bayerischen Staatsregierung sofort umgesetzt werden müssen. In der Mitteilung heißt es dazu: „Uns ist bewusst, dass wir mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Betroffenen viel verlangen.“
Dies vor allem, schreibt das Landratsamt, da man zunächst noch davon ausgegangen sei, dass die aktuelle Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 19. Oktober, gelte. Diese war Anfang der Woche herausgegeben worden, nachdem der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hatte.
Weiter heißt es: „Mit dem Inkrafttreten der Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-menverordnung sind wir nun ab sofort an die neuen Regelungen gebunden. Auf die neuen und geänderten Bedingungen konnten wir erst reagieren, als uns heute alle Einzelheiten der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt gemacht worden waren und uns damit vorlagen.
Abschließend schreibt die Behörde: „Wir betonen, dass wir sehr stolz auf unsere Bürgerinnen und Bürger sind und wie sie mit der bisherigen Situation umgegangen sind. Deshalb bitten wir um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, auch diese kurzfristigen Änderungen mit uns zu tragen. Hierfür vielen Dank!“