Der Weg für neue Regeln bei Einreisen nach Deutschland ab dem 1. August ist frei. Das Bundeskabinett beschloss am Freitag eine entsprechende Verordnung beschlossen. Die Neuregelung solle dazu dienen, die Eintragung zusätzlicher Corona-Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten.
- Welche Regeln gelten ab dem 1. Augst für die Rückkehr nach Deutschland?
- Müssen sich vollständig Geimpfte auch testen lassen?
- Gelten die Regeln auch, wenn man mit dem Auto aus dem Urlaub zurückkommt?
Diese neuen Regeln gelten bei der Einreise ab dem 1. August
Ab diesem Sonntag gilt für alle Menschen ab zwölf Jahren bei der Einreise eine Nachweispflicht. Das bedeutet, sie müssen nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Wer vollständig geimpft ist, braucht also keinen Test. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn. Extra-Aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft.
Rückkehr aus Virusvariantengebiet: Testpflicht für alle – auch für Geimpfte
Allerdings soll künftig eine Testpflicht ohne Ausnahmen für alle gelten, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten kommen. Dann ist immer ein Testnachweis notwendig. „Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend“, heißt es in der Endfassung der Verordnung, die in der Regierung abgestimmt wurde. Außerdem soll es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“. Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle. Die Stufe des „einfachen“ Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der „Hochinzidenzgebiete“ mit Sieben-Tage-Inzidenz über 200.
Wie wird der Nachweis bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert?
Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen - man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Stichproben und Kontrollen mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollten außerdem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen, sagte er dem Magazin „Der Spiegel“.
Welche Tests sind gültig und wie hoch sind die Kosten?
Um im Ausland einen Testnachweis zu bekommen, sind Schnelltests durch Fachpersonal oder PCR-Labortests möglich - zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistellige Beträge pro Kopf sein. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen, genauere PCR-Tests höchstens 72 Stunden. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein - digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise sollen bei Kontrollen wegen der Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert werden.
Muss man bei der Rückreise aus dem Urlaub in Quarantäne?
Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Eine zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests fiel wieder weg. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.
Muss man sich bei der Einreise nach Deutschland anmelden?
Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.
Grenzpendler und Kurzreisen: Diese Sonderfälle gibt es
Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss deswegen bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne.
Infektionsgeschehen Deutschland: Corona-Ansteckungen aus dem Urlaub spielen große Rolle
Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut Robert Koch-Institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Als wahrscheinliche Infektionsländer in den betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden Spanien, die Türkei und die Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland. Der Großteil der Corona-Übertragungen finde aber weiter im Inland statt - die Rede ist von mindestens 81 Prozent.
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