Heizungsgesetz
: Steigen jetzt die Betriebskosten für die Mieter?

Das neue Heizungsgesetz ist vom Bundestag verabschiedet worden. Viele Mieter fragen sich, ob Modernisierungsmaßnahmen für Heizungen jetzt vom Vermieter auf sie abgewälzt werden können.
Von
Philipp Staedele
Berlin
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Das neue Heizungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Viele Mieter fragen sich jetzt, wer die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen tragen wird.

Thomas Banneyer/dpa

Am Freitag, den 08.09.023 wurde das seit einigen Monaten debattierte Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Bundestag verabschiedet. Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass zukünftig immer mehr Wohnungen und Gebäude umweltfreundlich beheizt werden. Das Gesetz trägt den offiziellen Namen „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) und legt schrittweise den Ersatz von Öl– und Gasheizungen fest, die bisher mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas betrieben wurden.

Was ist mit den Betriebskosten bei neuen Wohnungen?

Viele Mieter fragen sich berechtigterweise, ob die Modernisierungsmaßnahmen sich auf ihre Betriebskosten auswirken werden. Das Gesetz soll den Schutz von Mieterinnen und Mietern gewährleisten, wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen festgelegt ist. Bisher war es Vermietern erlaubt, höchstens 8 Prozent der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise Wohnungssanierungen, auf die Jahresmiete umzulegen. Im Rahmen des GEG ist nun eine neue Regelung für die Modernisierungsumlage festgelegt: Vermieter dürfen die Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter übertragen, unter der Bedingung, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen wird und die Fördermittel von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Dies soll Vermieter dazu ermutigen, Heizungsmodernisierungen durchzuführen. Gleichzeitig gibt es jedoch eine Begrenzung: Die monatliche Miete darf sich durch den Einbau einer neuen Heizung nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Wenn weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzukommen, können es wie bisher zwei bis drei Euro sein.

(mit Material von dpa)