Am Freitag, den 08.09.2023 hat der Bundestag das seit Monaten debattierte Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verabschiedet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, in der Zukunft immer mehr Wohnungen und Gebäude umweltfreundlich zu beheizen. Das offizielle Gesetz trägt den Namen "Gebäudeenergiegesetz" (GEG) und legt fest, dass schrittweise der Austausch von Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben wird, die bisher mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas betrieben wurden.

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Doch die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Mit anderen Worten: „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, betont die Bundesregierung.
Es gibt außerdem Übergangsfristen und Ausnahmen. Ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden.

Was soll jetzt mit bestehenden Heizungsanlagen geschehen?

Der zentrale Punkt für bereits existierende Heizsysteme wird die obligatorische und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Anforderungen des Gesetzes zur Verwendung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für Bestandsgebäude gelten. In diesem Fall haben Hausbesitzer die Möglichkeit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
Für Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 100.000 Einwohnern, die noch keine Wärmepläne haben, sieht der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes vor, dass sie bis Mitte 2026 Zeit haben, ihre Wärmepläne zu erstellen. Alle anderen Kommunen, die noch keine Pläne haben, sollen sie bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern könnten ein vereinfachtes Verfahren zur Wärmeplanung durchführen.
Ein kommunaler Wärmeplan soll beispielsweise Informationen darüber liefern, ob es eine umweltfreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder in Zukunft geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll nach Ansicht der Bundesregierung "Planungs- und Investitionssicherheit" bieten. Das Heizungsgesetz und das Wärmeplanungsgesetz sind also eng miteinander verknüpft. Beide Gesetze sollen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
(mit Material von dpa)