- Baden-Württemberg erlaubt Lockerungen für Übernachtungen, Gastro und Co.
- Sieben Kreise mit Inzidenz unter 100
- Freiheiten für Zoos, Kultur und Sport für Niedrigindzidenz-Regionen
Ab Freitag sollen in Baden-Württemberg teilweise Einzelhandel, die Außengastronomie, Bäder, Badeseen, Museen und Hotels öffnen. Wie der SWR berichtet würden die Lockerungen in Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Das betrifft derzeit die Landkreise Main-Tauber, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Konstanz und die Stadtkreise Heidelberg und Freiburg betreffen. Die Corona-Verordnung des Landes soll nach demnach am Donnerstagabend aktualisiert werden.
Zoos, Kultur, Sport – Das wird erlaubt
Besucher von Biergarten oder Hotels müssen dann nachweisen, dass sie geimpft von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind. Außerdem kann ein Schnelltest mitgebracht oder vor Ort gemacht werden. Öffnen dürfen auch Bibliotheken, Autokinos und die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Außerdem sind dann Kulturveranstaltungen im Freien und kontaktarmer Sport mit bis zu zehn Menschen erlaubt.
Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich ab Mittwoch erlaubt
Der kleine Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich ist ab dem 12. Mai wieder möglich. Damit könnten sich etwa Freunde und Verwandte grenzübergreifend treffen. Über Pfingsten soll es auch wieder möglich sein, die touristischen Angebote im Nachbarland nutzen. Das gab der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Besprechung mit Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bekannt.
Bodensee, Schwarzwald, Allgäu: So ist der aktuelle Stand
In vielen Urlaubsregionen des Landes sehnt man sich nach Öffnungen, um Urlauber und Tagesausflügler begrüßen zu können. In diesen Artikel haben wir euch den aktuellen Stand für verschiedene Regionen zusammengefasst:
Öffnungen und Lockerungen an Pfingsten - Hoffnung in den Städten und Kreisen wächst
In den baden-württembergischen Städten und Landkreisen wächst die Hoffnung, rechtzeitig zu den Pfingstferien die wichtige Schwelle bei der Corona-Belastung erreicht zu haben und Öffnungen in Angriff nehmen zu können. Lagen am Sonntag noch 37 der 44 Regionen über dem Wert von 100 Ansteckungen bei 100.000 Einwohnern binnen einer Woche, so unterschritten am Montag zwei weitere den wichtigen Wert. Mehrere andere Kreise wie der Ortenaukreis, in dem offenbar beispielsweise der Europapark möglicherweise vor einer zeitnahen Öffnung steht, und die Stadt Karlsruhe dürfen in den kommenden Tagen folgen, wie aus den Angaben des Landesgesundheitsamtes (LGA) von Montag (Stand 16 Uhr) hervorgeht.
Aktuelle Corona-Regeln für Baden-Württemberg laut Verordnung
Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung am 24.04.2021 angepasst. Liegt eine Stadt oder ein Landkreis drei Tage in Folge über einem Inzidenzwert von 100 gelten folgende Regeln:
- Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Personen möglich. Ausnahmen gelten für Kinder bis einschließlich 13 Jahren.
- Trauerfeiern und Beerdigungen dürfen mit Maximal 30 Personen stattfinden.
- Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr spazieren gehen oder joggen draußen allein erlaubt.
- Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Wechselunterricht gehen.
- Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Distanzunterricht gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
- Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nur noch Notbetreuung anbieten.
- Geschäfte dürfen bis zu einer Inzidenz von 150 „Click & Meet“ mit einem negativen Corona-Test anbieten.
- Im ÖPNV gilt die Pflicht eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen.
- Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen weiter öffnen, Besucher müssen allerdings einen negativen Schnelltest vorweisen.
- Der Betrieb von Fitnessstudios ist generell untersagt.
- Beim Friseur ist ein negativer Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außerdem müssen Kundinnen und Kunden FFP2-Masken tragen.
- Kindertraining: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in 5er-Gruppen. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.