Auch der Juli hält wieder einige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bereit. Einige Entlastungen sollen greifen. Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt mehr Geld, auch Rentner bekommen ein ordentliches Plus. Für Corona-Bürgertests muss ab Juli im Normalfall bezahlt werden. Was sich ab 01.07.2022 ändert, erfahrt ihr hier in unserem Überblick:
Rentenerhöhung im Juli 2022
Zum 1. Juli gibt es eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen werden profitieren. Bis 2024 werden die Renten zwischen Ost und West angepasst, ab 1. Juli 2024 wird es zwischen den Bundesländern also keine Unterschiede mehr geben. Mehr Infos zur Rentenerhöhung gibt es hier.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab Juli 2022?
Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt ab Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde. Details zur Mindestlohnerhöhung gibt es hier im Überblick.
Hartz-4-Bonus ab 1.7.2022
Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro. Alle Details zum Bonus gibt es hier nachzulesen.
Kinderbonus im Juli 2022: Einmalige Aufstockung beim Kindergeld
Wegen der gestiegenen Energiepreise wird das Kindergeld einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. Mehr zum Kinderbonus 2022 gibt es hier zu lesen.
Heizkostenzuschuss: Wer bekommt ihn?
Der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener wird nach Angaben des Bundesbauministeriums in einigen Bundesländern im Juli ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen. Mehr Infos zum Heizkostenzuschuss erhaltet ihr hier.
Die EEG-Umlage entfällt zum 1.7. – Was bedeutet das?
Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs. Ausführliche Infos zum Wegfall der EEG-Umlage erhaltet ihr hier.
Corona-Tests sind nicht mehr für alle kostenlos
Das Angebot kostenloser Schnelltests für alle endet mit dem Juni. Gratis bleiben „Bürgertests“ nur noch für bestimmte Risikogruppen: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. In der Regel werden nun drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig: zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App. Wer hat noch Anspruch auf den Gratis-Coronatest?
Erklärung zur Grundsteuer
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über die Plattform Elster - mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer - und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.
Kosten für den Trisomie-Bluttest
Die Kosten von vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie werden ab Juli von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach der Bluttest auf die Trisomien 13,18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung der Schwangeren vorgenommen und bei den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden kann. Mit der Untersuchung von fetaler DNA aus mütterlichem Blut sollen invasive und risikobehaftete Methoden wie Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden.
Der Kündigungsbutton im Internet kommt
Ab Juli wird es leichter, im Internet Verträge zu kündigen - der sogenannte Kündigungsbutton kommt. Das schreibt das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor. Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen. Der Button gilt etwa für Abos für Zeitschriften oder Streamingdienste sowie für Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge. Fehlt ein Button, obwohl ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Rücknahme alter Elektrogeräte im Supermarkt und in der Drogerie
Ab Juli müssen Supermärkte und Drogerien ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Kleinere Geräte wie Wasserkocher, Handys und Taschenlampen können unabhängig vom Neukauf eines Produkts zurückgegeben werden. Bei größeren Geräten wie Staubsaugern und Kühlschränken können die Altgeräte gegen einen Neukauf abgegeben werden. Voraussetzung dafür, dass die Läden den Elektroschrott annehmen, sind eine bestimmte Verkaufsfläche und dass sie selbst regelmäßig Elektrogeräte anbieten.
mit dpa und AFP