Deutschland erlebt gerade den Beginn einer Energiekrise, die sich zu verschärfen droht. Gaspreise schnellen in die Höhe und auch die Ölpreise lassen nicht nach. Die Bundesregierung hat reagiert und mehrere Entlastungspakete geschnürt. Zudem hat sie die sogenannte EEG-Umlage vorzeitig abgeschafft. Seit Freitag, den 1. Juli an müssen Stromkunden die Förderung des Ökostroms nicht mehr über die Stromrechnung zahlen.
Hier erklären wir:
- EEG-Umlage: Was ist das? Was bringt die Abschaffung?
- Stromzähler ablesen: Verbraucherschützer raten dazu
- Sinkt der Strompreis durch die Abschaffung der EEG-Umlage?
EEG Umlage: Was ist das?
Die Bundesregierung spricht von einer erheblichen Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage. Die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Bisher beträgt sie 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Das soll Verbraucher entlasten sowie Firmen, die bisher die volle Umlage zahlen - stromkostenintensive Firmen müssen nur eine reduzierte Umlage zahlen. Damit die Absenkung der Umlage von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben. „Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben,“ schreibt dazu die Verbraucherzentrale.
Sinkt der Strompreis durch die Abschaffung der EEG-Umlage?
Doch was bringt die Abschaffung nun unterm Strich? „Leider ist die mit dem Ende der EEG-Umlage verbundene Senkung der Strompreise um 3,7 Cent zum 1. Juli angesichts der derzeitigen Entwicklungen an den Energiemärkten kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Preise im Stromgroßhandel seien in den vergangenen eineinhalb Jahren extrem gestiegen, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verschärfe die Situation weiter.
„Je länger das Preisniveau so hoch bleibt, desto weniger können Energieversorger die Kostenanstiege durch vorausschauende Beschaffung ausgleichen und desto stärker schlagen sie sich in den Verbraucherpreisen nieder. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann das nicht abfedern“, so Andreae.
Abschaffung der EEG-Umlage als Entlastung
Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet die privaten Haushalte in diesen schwierigen Zeiten zumindest ein Stück weit, zumal die Mehrwertsteuer anteilig sinke, sagte Thomas Engelke, Energieexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunde pro Jahr verringere sich die Stromrechnung um 154 Euro pro Jahr oder um 77 Euro für das zweite Halbjahr 2022. „Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Stromanbieter nach der EEG-Abschaffung trotzdem den Strompreis erhöhen. Seriös wäre es aber nicht, wenn Anbieter dies kurz nach der Abschaffung der EEG-Umlage tun würden.“
Mittel- bis langfristig wirke das Aus der EEG-Umlage allenfalls preisdämpfend, denn die Strompreise befänden sich seit Herbst letzten Jahres im kontinuierlichen Aufwärtstrend, so Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox. „Spätestens zum Jahreswechsel rechnen wir erneut mit flächendeckenden Strompreiserhöhungen für Millionen Haushalte.“
Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen - nämlich eine Senkung der Stromsteuer und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas, so Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24.
EEG-Umlage: Stromzähler jetzt ablesen?
Verbraucherexperten raten, den Stromzähler am Donnerstag (30.6.) oder Freitag (1. Juli) abzulesen. Zum 1. Juli 2022 wird die Umlage abgeschafft, das heißt, dass Stromanbieter den Preis um dessen Höhe senken müssen. Die Verbraucherzentrale rät daher, den Stromzähler abzulesen und den Stand an den Stromanbieter zu schicken. Allerdings rät sie das hauptsächlich denjenigen, die mit Strom auch heizen. Denn: Im Laufe des Jahres ändert sich der Verbrauch zum Teil erheblich bei denjenigen, die im Winter auch noch mit Strom heizen. Für alle anderen reicht es in der Regel aus, die Schätzung des Stromanbieters zu nehmen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann natürlich trotzdem den Stand ablesen.