Das neue Infektionsschutzgesetz ist noch nicht einmal einen Monat alt, da soll es in der kommenden Woche schon wieder geändert werden. Erst am 23. November 2021 hatte der Bundesrat die Reform zum Infektionsschutzgesetz gebilligt. Zuvor war es vom Bundestag mit der Mehrheit der zukünftigen Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und FDP beschlossen worden. Mit der Reform sollten zukünftige Corona-Regeln legitimiert werden - denn da die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslief, hätte es für neue Pandemie-Maßnahmen keine rechtliche Grundlage mehr gegeben.
Satt die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern, setzten SPD, Grüne und FDP auf ein neues Infektionsschutzgesetz. Die Konsequenz: Den Ländern standen einige der alten Instrumente zur Pandemiebekämpfung nicht mehr zu Verfügung.
Mit den drastisch steigenden Corona-Fallzahlen und einer Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesdurchschnitt von über 440, soll es nun Nachbesserungen des Infektionsschutzgesetzes geben.

Neues Infektionsschutzgesetz: Nachbesserungen nach Bund-Länder-Runde angekündigt

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, 02.12.2021, entschieden sich der Bund und die Länder für neuerliche Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr baldiger Nachfolger Olaf Scholz (SPD) hatten sich in der Ministerpräsidentenrunde darauf geeinigt. Was soll in der kommenden Woche geändert werden? Im Beschluss der Bund-Länder-Runde heißt es, dass das aktuelle Infektionsschutzgesetz um weitere Regeln ergänzt werden soll, „damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (...) zur Verfügung haben“. Laut Beschluss könnten diese zusätzlichen Maßnahmen folgendes sein:
  • zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten
  • Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums
  • Beschränkung von Ansammlungen
  • Einschränkungen bei Hotelübernachtungen
Außerdem haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, dass Schutzmaßnahmen, die mit dem Infektionsschutzgesetz zum 25. November in Kraft traten, über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert werden sollen.

Baden-Württemberg: Positive Reaktionen auf angekündigte Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz

Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, begrüßte, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund, nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht“, sagte Kretschmann.

Sachsen Michael Kretschmer (CDU): Brauchen„alle Instrumente im Kampf gegen die Corona-Pandemie“

In Sachsen, wo das Infektionsgeschehen im Bundesländervergleich am dramatischsten ist, könnte es zu noch härteren Einschränkungen zum Eindämmen der Pandemie kommen. „Wenn wir in der kommenden Woche nicht eine deutliche Beruhigung sehen, müssen wir nacharbeiten“, so Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in der ZDF-Sendung Maybrit Illner. „Wir brauchen die rechtlichen Instrumente, um die Welle zu brechen, den Lockdown zu verfügen, wo es sein muss, regional“, sagte er zudem mit Blick auf das neue Infektionsschutzgesetz. Er rechne damit, dass ein neues Infektionsschutzgesetz bis Ende kommender Woche vorliegt.