Nach monatelangen Einschränkungen wagt Baden-Württemberg in dieser Woche einen kräftigen Schritt zurück in die Normalität. Die Corona-Schutzmaßnahmen sollen in ganz Deutschland durch den Stufenplan bald der Vergangenheit angehören. Baden-Württemberg macht noch schneller als der Bund und lange vor Ostern wieder auf. Die Corona-Regeln für den Besuch im Restaurant, in der Bar oder im Café wurden kürzlich schon vereinfacht. Sperrstunde und 2G-Plus-Regel fielen weg.
  • Doch was gilt in der Gastronomie in Baden-Württemberg jetzt für die 3G-Regel?
  • Wer braucht einen Corona-Test für den Zutritt zur Gastronomie im Innenbereich und Außenbereich?
  • Was gilt für die Öffnungszeiten durch die neuen Corona-Regeln?
Alle Infos zu den Corona-Maßnahmen für die Gastronomie in Baden-Württemberg gibt es hier in der Übersicht.

Corona-Warnstufe in BW: 3G-Regel gilt ab 23.02. in der Gastronomie

Die Lockerungen gehen weiter. Baden-Württemberg schafft  zahlreiche tiefgreifende Corona-Auflagen ab und öffnet damit schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Die neue Corona-Verordnung tritt am Mittwoch, 23.02.22, in Kraft.
In Baden-Württemberg gelten damit die Maßnahmen der Warnstufe und nicht mehr die der Alarmstufe. passten Warnstufe gelten. In der Gastronomie und Hotellerie greift wieder die 3G-Regel. In der Warnstufe war ursprünglich noch 2G für Innenräume und 3G für Tische im Freien vorgesehen. Hier hat sich die Regierung aber auf eine einheitliche 3G-Regel verständigt. Wer weder geimpft noch genesen ist, erhält durch einen negativen Corona-Test Zugang zu Restaurant, Bar, Café und Co.

2G hat 2G-plus ersetzt: Geimpfte brauchen keinen Test in der Gastronomie in BW

Auch in der Gastronomie in Baden-Württemberg waren die Corona-Regeln in den vergangenen Monaten streng. Geimpfte und Genesene waren von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Geboosterte etwa mussten keinen negativen Corona-Test vorzeigen.
Doch seit Ende Januar griff wieder Alarmstufe 1 statt 2. Damit mussten Geimpfte und Genesene keinen aktuellen Test mehr ins Restaurant mitbringen. Aus 2G-plus wurde also wieder 2G – sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich.

Kontaktdaten-Erfassung und Sperrstunde in BW sind entfallen

In der Alarmstufe II galt in Baden-Württemberg noch eine Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Diese entfiel durch die Lockerungen in der Alarmstufe 1. Wirte können wieder längere Öffnungszeiten für ihre Gäste bieten. In der Gastronomie müssen aktuell keine Kontaktdaten mehr von Gästen erfasst werden. Auch die Öffnungszeiten bleiben durch die Corona-Verordnung unberührt und sind wieder den Wirten selbst überlassen.

Gilt die Testpflicht in der Gastronomie für Kinder und Schüler in BW?

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Antworten auf die Frage, ob kleine Kinder oder Schülerinnen und Schüler einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, wenn sie ins Restaurant gehen. So heißt es:
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.