Fitnessstudios Nordrhein-Westfalen Corona: NRW-Fitnessstudios bleiben geschlossen
Schlechte Nachrichten für Sportbegeisterte: Die Fitnessstudios in NRW, Baden-Württemberg, Bayern & Co. müssen auch im Dezember geschlossen bleiben, nachdem Bund und Länder ihren Teil-Lockdown mindestens bis 20.12. verlängert haben.
Einen juristischen Rückschlag gab es jetzt vor dem Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen. Die Richter lehnten den Eilantrag eines Fitnessstudio-Betreibers aus Essen ab und bestätigten die Schließung des Betriebs als Teil der Corona-Maßnahmen. Die Gefahr durch das Virus sei weiterhin sehr ernst zu nehmen, teilte das Gericht mit. Das Verbot von Freizeit- und Amateursport in Fitnessstudios trage zur Kontaktreduzierung im Freizeitbereich bei. Wirtschaftliche Verluste fielen weniger schwer ins Gewicht als der Schutz von Leben und Gesundheit.
In Bayern hatten die Fitnessstudios vor Kurzem zwar vor dem Obersten Verwaltungsgericht gesiegt, jedoch verbot der Freistaat postwendend jeglichen Indoor-Sport, um das Urteil wieder auszuhebeln.
Fitnessstudios in NRW: Verfassungsgericht bestätigt Lockdown
Da die Quelle der Neuinfektionen in den meisten Fällen nicht bekannt sei, müsse mit Belastungen für das Gesundheitssystem gerechnet werden, so die Richter in NRW. Dem Fitnessstudio-Betreiber seien deshalb Einschränkungen bei der Berufsausübung zuzumuten. Außerdem sei das Verbot bis 30. November befristet und wirtschaftliche Nachteile würden durch Corona-Hilfen ausgeglichen, hieß es nun von den Richtern.
Nach der Eilentscheidung bleibt im Hauptsacheverfahren jedoch noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Die Richter müssen darüber zu einem späteren Zeitpunkt noch grundsätzlich entscheiden. An der Schließung dürfte das aber nichts mehr ändern, da der Lockdown bis dahin voraussichtlich längst vorbei sein wird.
In Hamburg hatte es kürzlich ein positiveres Urteil für Fitnessstudiobetreiber gegeben, doch in den meisten anderen Ländern sind nur noch ganz wenige Dinge erlaubt. Insbesondere in Baden-Württemberg gibt es ein paar Schlupflöcher für Fitnessstudios.
Beispiele für Ausnahmen vom Fitnessstudio-Verbot
- Personal Training in Baden-Württemberg
- Yoga-Einzelstunden in BW
- Reha-Sport bundesweit
- In BW alle Aktivitäten „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“, zum Beispiel Hallentennis (mit Kapazitätsbegrenzung und ohne Doppel)


