Corona Zahlen Bayern
: Neue Fallzahlen von RKI und LGL: Aktuelles zu Inzidenz und Neuinfektionen am Freitag, 26.03.2021

Wie ist die aktuelle Corona-Lage in Bayern – Fallzahlen von RKI und LGL. Neuinfektionen, Inzidenz und Impfquoten am Freitag, 26.03.2021 in der Übersicht.
Von
Daniel Wydra mit Agenturen
München
Jetzt in der App anhören

Ab Sonntag, 29.03. müssen Flugreisende nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen. Ob das Oktoberfest 2021 stattfinden kann, ist unklar? Die aktuellen Corona-Fallzahlen zu Inzidenz, Neuinfektionen und Co. in Bayern am Freitag, 26.03.2021.

Collage: Sven Hoppe/dpa

Aktuelle Corona-Zahlen für Bayern am Freitag, 26.03.2021

Wie ist die Lage der Corona-Fallzahlen heute in Bayern? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Nürnberg und das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) haben am Freitag, 26.03.2021, aktuelle Zahlen zu Neuinfektionen, Toten, Genesenen, Inzidenz und Impfungen sowie der Impfquote veröffentlicht. Die Corona-Zahlen Bayern im Überblick:

Gesamtzahl der mit Corona Infizierten: 484.848

Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag: 3417

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 122,1

Seit Beginn der Pandemie mit oder durch Corona gestorben: 13.121

Neue Todesfälle im Vergleich zum Vortag: 32

Bisher genesen laut RKI: Etwa 438.990

Fälle der letzten 7 Tage: 16.021

Fälle pro 100.000 Einwohner: 3691,5

Einwohnerzahl in Bayern: 13.124.737

Wie viele Corona-Patienten sind in Bayern auf der Intensivstation?

Die Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten in Bayern mit Intensivbetten zur Akutbehandlung, Stand: 26.03.2021, 14 Uhr:

560 Covid-19-Patienten in Bayern sind in intensivmedizinischer Behandlung.

Davon werden 332 invasiv beatmet.

Das sind 59,29 Prozent der Corona-Patienten auf der Intensivstation

Insgesamt sind derzeit 2990 Intensivbetten von betreibbaren 3384 Betten belegt.

Davon sind momentan 234 Covid-19-spezifische Intensivbetten verfügbar.

Impf-Gipfel in Bayern am 30.03.

In der kommenden Woche, am Dienstag, 30.03., soll es in Bayern einen Corona-Impfgipfel geben. Das hat Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder am Freitag nach Angaben von Sitzungsteilnehmern in einer Schalte des CSU-Vorstands angekündigt. Demnach will die Staatsregierung mit Vertretern von Landkreistag, Städtetag, der Vereinigung bayerischer Wirtschaft und Hausärzten beraten, wie die Impfungen gegen das Coronavirus schneller möglich werden.

Ab 1. April sollen in Bayern schrittweise die Arztpraxen in das Impfmanagement integriert werden. Im April erwartet die Staatsregierung rund 2,3 Millionen Impfdosen für Bayern. Die Impfzentren sollen davon etwa 1,4 Millionen Impfdosen bekommen, die Arztpraxen 942 641.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen aus dem Landkreis Neu-Ulm

Der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm liegt am 26.03. nach aktuellen Fallzahlen des RKI bei 71,9 und damit den zweiten Tag in Folge über dem Grenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Zuvor lag die Inzidenz seit dem 7. März 2021 konstant niedriger. Maßnahmen müssen nach aktuellen Corona-Regeln noch keine getroffen werden. Erst wenn der Wert von 50 drei Tage in Folge überschritten wird und das Landratsamt dies amtlich bekannt gemacht hat, ergeben sich für den Landkreis Neu-Ulm Konsequenzen. Sollte die 7-Tage-Inzidenz von 50 in den nächsten beiden Tagen erneut überschritten sein, erfolgt eine Amtliche Bekanntmachung durch das Landratsamt Neu-Ulm. In dieser Bekanntmachung ist geregelt, welche neuen Maßnahmen ab wann gelten.

Inzidenz über 50 - Wann kommen neue Corona-Regeln im Landkreis Neu-Ulm?

Die Amtliche Bekanntmachung würde am Montag, 29.03.2021 erfolgen. Die entsprechenden Maßnahmen würden dann am Dienstag, 30.03.2021, in Kraft treten – vorbehaltlich, dass sich keine Änderungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben, die ab Montag in Kraft tritt.

Dies lässt sich im Moment noch nicht abschließend sagen, da die Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch nicht veröffentlicht wurden und damit alle Details dem Landratsamt noch nicht vorliegen.