- In der beliebten österreichischen Urlaubsregion Tirol wurden am Mittwoch teilweise wieder strengere Regeln und Corona-Maßnahmen eingeführt
- Wegen hoher Fallzahlen gilt eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Veranstaltungen in Osttirol
- Im Rest Österreichs gilt die 3G-Regel: Wer vollständig geimpft, getestet oder genesen ist, kann praktisch alle Angebote ungehindert nutzen
- Während im übrigen Österreich in vielen Bereichen die Maskenpflicht gefallen ist, gilt sie in Wien weiter
Geimpft, getestet oder genesen – wer nach Österreich einreist, für den gilt in vielen Bereichen die „3-G-Regel“. Nachweise müssen mit dem „grünen Pass“ vorgelegt werden. Die „3-G-Regel“ gilt in Österreich unter anderem in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbegungsbetrieben wie Hotels, Freizeiteinrichtungen so wie in Reisebussen und Ausflugsschiffen. Für Urlauber reicht der Nachweis der Erstimpfung, die 22 Tage zurückliegt, nicht mehr aus.
Auch in Baden-Württemberg soll nach der Ministerpräsidentenkonferenz zügig die 3-G-Regel umgesetzt werden. Welche Corona-Regeln gelten für Restaurants, Bars, Veranstaltungen und Treffen in BW?
Seit 15. August gelten strengere Corona-Regeln in Österreich
Wie der Münchner Merkur schreibt, galten in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern noch etwas lockerere Regeln hinsichtlich einer Impfung. Ausreichend war ein Nachweis einer einzelnen Dosis, die mindestens 22 oder maximal 90 Tage zurücklag. Ab Sonntag (15.8) wird eine vollständige Impfung vorausgesetzt. Der Nachweis soll ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für diejenigen, die mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson immunisiert wurden.
Regeln für Genesene und Getestete ändern sich nicht
Genesene brauchen ein ärztliches Attest oder die Bestätigung eines PCR-Tests, der bescheinigt, dass man in den letzten 180 Tagen eine Corona-Erkrankung überstanden hat. Getestete müssen einen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist, vorlegen.
Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete laut neuer RKI-Liste
- Türkei (ab Dienstag, 17.08.2021 um 0 Uhr)
- USA
- Israel
- Montenegro
- Vietnam
- Kenia
- Französisch-Guayana
- Französisch-Polynesien