Gleich nach der Familienfeier, einen Tag nach Weihnachten, sind die Maßnahmen in Baden-Württemberg verschärft worden. Auch im neuen Jahr 2022 gelten wegen der sich ausbreitenden Omikron-Variante strenge Regeln. Karl Lauterbach geht davon aus, dass die Coronazahlen überall in Deutschland eigentlich viel höher sind, als vom RKI gemeldet.Was gilt im neuen Jahr 2022? Hier im Überblick:
- Welche Corona-Regeln gelten bei der aktuellen Inzidenz in BW?
- Was gilt für 2022 in Baden-Württemberg?
- 2G+ oder 2G: Was gilt für Gastronomie, Veranstaltungen und Co.?
Aktuelle Corona-Regeln in BW in der Übersicht
Aktuell gibt es laut der neuesten Version der Corona-Verordnung des Landes Änderungen bei der Maskenpflicht, den Kontaktbeschränkungen, neue Ausnahmeregelungen von 2G-Plus bei Veranstaltungen sowie im Freizeitbereich. In diesem Artikel findet ihr alle aktuellen Regeln laut Verordnung in der Übersicht, gegliedert nach Themenbereichen.
Aktuelle Corona-Regeln in BW: 2G+ für Restaurants, Gastronomie und Bars
In Gastronomie und Freizeiteinrichtungen gilt 2G-Plus: auch Geimpfte und Genesene brauchen einen negativen Corona-Test. Dieser kann auch vor Ort per Selbsttest unter Aufsicht gemacht werden und gilt dann auch nur dort.
Ausnahmen der 2G-Plus-Regel: alle „Geboosterten“ müssen keinen zusätzlichen negativen Corona-Test vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte, deren vollständige Impfung maximal 3 Monate alt ist, sowie für Genesene, deren Infektion maximal 3 Monate zurückliegt.
Kontaktbeschränkungen und Sperrstunde in BW – auch für Geimpfte
Seit dem 27.12.21 gilt eine Sperrstunde ab 22:30 Uhr. In der Silvesternacht wurde diese ausgeweitet. Die Sperrstunde galt zwischen 1 Uhr und 5 Uhr.
Allgemein gilt in der Alarmstufe II bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt: nur ein Haushalt darf sich mit zwei weiteren Personen treffen. Nicht zur Personenzahl hinzu zählen noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre). Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: Es dürfen sich maximal 10 Personen in Innenräumen undmaximal 50 Personen im Freien treffen.
Private Feiern und Veranstaltungen in Baden-Württemberg
Großveranstaltungen, Messen und Ausstellungen sind verboten. Private Veranstaltungen sind mit maximal zehn Personen in Innenräumen und 50 Personen draußen erlaubt. Wenn Ungeimpfte teilnehmen, wird die Größe der Veranstaltung weiter beschränkt. Dann gelten die Regeln für Ungeimpfte. Bei allen anderen Veranstaltungen sind maximal 50 Prozent Auslastung erlaubt. Zudem gibt es eine harte Obergrenze von 500 Personen. Überregionale Großveranstaltungen müssen ohne Publikum stattfinden.
2G-Regel im Einzelhandel in BW – diese Ausnahmen gelten
Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Im Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, haben Ungeimpfte aber auch ohne Corona-Test noch Zutritt. Dazu zählen:
Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker, Orthopädieschuhtechniker, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
FFP2-Maskenpflicht gilt in Innenräumen in BW
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren in BW jetzt auch eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Das steht neuerdings in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Unterschiedliche Corona-Regeln in Bayern und BW
Nach wie vor gilt in Bayern die 2G-Regel in Restaurants und Cafés, sowohl drinnen also auch draußen: Zutritt haben also ausschließlich Geimpfte und Genesene. Die Obergrenze für 10 Personen, die sich treffen dürfen gilt im Gegensatz zu Baden-Württemberg in der Gastronomie nicht. Hier im Überblick die aktuellen Corona-Regeln in Bayern.