• Die Corona-Verordnung in Bayern wurde grundlegend vereinfacht
  • Ab heute, 02.09.21, gelten in Bayern neue Corona-Regeln
  • Wichtiger Bestandteil sind der Wegfall der FFP2-Maskenpflicht und die Einführung der 3G-Regel
  • Auch für private Treffen gelten in Bayern jetzt andere Auflagen und Regeln
In Bayern gelten seit Donnerstag, 02.09.2021, völlig neue Corona-Regeln. Statt der Sieben-Tage-Inzidenz ist in Bayern nun allein die Klinik-Auslastung für schärfere Corona-Maßnahmen entscheidend. zudem fällt die FFP2-Maskenpflicht weg. Doch was gilt aktuell für Kontaktbeschränkungen und damit private Treffen in Bayern?

Neue Corona Verordnung Bayern: Regeln für private Treffen

Die Kontaktbeschränkungen in Bayern sind mit der neuen Corona-Verordnung entfallen. Private Treffen sind also nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Personen oder Haushalten beschränkt. Wer jedoch eine Hochzeit oder einen Geburtstag in einem Restaurant feiert, muss sich an die dort gültigen Regeln halten.
Die neue Corona-Verordnung gilt vorerst bis 01.10.21. An der Kontaktbeschränkung könnte sich jedoch vorher schon etwas ändern, wenn die Krankenhaus-Ampel von Grün auf Geld springt, also wenn in ganz Bayern binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Dann will die Staatsregierung auch andere weitergehende Maßnahmen - etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht - beschließen.

Wo in Bayern die 3G-Regel gilt: Private Räume ausgenommen

In Bayern wurde mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung breitflächig das 3G-Konzept eingeführt. Zugang erhalten also nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen. Die 3G-Regel gilt nicht in Privaträumen, im Handel, im ÖPNV, bei Gottesdiensten, Versammlungen im Sinne von Art.8 und bei Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel mit bis zu 1000 Personen
Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt in Innenräumen folgender Orte der 3G-Grundsatz:
  • Veranstaltungen
  • Sportstätten
  • Fitnessstudios
  • Kulturevents
  • Theater
  • Kinos
  • Museen
  • Gedenkstätten
  • Gastronomie
  • Beherbergungsbetriebe
  • Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Bibliotheken
  • Musikschulen
  • Erwachsenenbildung
  • Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr
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