Inzidenz BW
: Corona-Inzidenzwert unter 100: Nur fünf Regionen liegen unter Grenzwert für Notbremse

Ab wann gilt die Notbremse in Baden-Württemberg? In Baden-Württemberg liegen nur noch wenige Städte und Kreise unter dem Grenzwert.
Von
Esther Lehnardt
Stuttgart
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Am Freitag, den 16.04.2021, liegen nur fünf Städte und Landkreise in Baden-Württemberg unter dem Grenzwert für die Notbremse.

RKI Dashboard
  • Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen deutlich
  • Daher soll es noch vor Inkrafttreten der Bundes-Notbremse neue Regeln in BW geben
  • Auch die Inzidenz in Baden-Württemberg ist hoch.
  • Diesen Städten und Landkreisen in BW droht weiterhin die Notbremse

Der Inzidenzwert in Baden-Württemberg steigt weiter. Auch deutschlandweit steigt die wichtige Kennzahl am Freitag leicht. Nach Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt sie bei 160. Am Freitag 16.04.2021 liegen laut RKI nur fünf Landkreise in Baden-Württemberg unter dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Das ist einer mehr als noch am Donnerstag.

Corona Inzidenz BW Karte: Heidelberg, Freiburg, Emmendingen - Hier liegt die Inzidenz unter 100

Diese Städte und Kreise in Baden-Württemberg haben aktuell (Stand: 16.04.2021) eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100:

97,9 Kreis Bodenseekreis

80,4 Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

78,1 Kreis Emmendingen

75,5 Stadt Heidelberg

73,5 Stadt Freiburg i.Breisgau

Corona Inzidenz: Pforzheim, Tübingen, Konstanz- Diese Kreise haben eine Inzidenz über 100

Diese Städte und Kreise in Baden-Württemberg haben aktuell (Stand 16.04.2021) laut RKI eine Inzidenz über 100:

323,7 Kreis Schwäbisch Hall

319,1 Stadt Heilbronn

242,5 Kreis Heidenheim

239,8 Kreis Göppingen

237,9 Kreis Hohenlohekreis

231,1 Kreis Heilbronn

207 Kreis Rastatt

200,3 Kreis Ostalbkreis

197,7 Stadt Stuttgart

193,7 Kreis Rottweil

191,4 Kreis Enzkreis

190,9 Stadt Ulm

185,9 Kreis Neckar-Odenwald-Kreis

184,3 Kreis Esslingen

181,3 Kreis Biberach

180,8 Kreis Ludwigsburg

179,1 Kreis Rems-Murr-Kreis

172,5 Stadt Mannheim

167,7 Kreis Main-Tauber-Kreis

164,5 Kreis Ortenaukreis

157,7 Kreis Karlsruhe

157,6 Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis

156,5 Kreis Freudenstadt

154,8 Stadt Pforzheim

153,6 Kreis Sigmaringen

151,2 Kreis Alb-Donau-Kreis

148,8 Kreis Konstanz

147,4 Kreis Tübingen

145,5 Stadt Karlsruhe

143,6 Kreis Zollernalbkreis

140,3 Kreis Böblingen

133,1 Kreis Reutlingen

130,8 Kreis Rhein-Neckar-Kreis

129,6 Kreis Ravensburg

127,9 Kreis Tuttlingen

126,3 Kreis Calw

117,6 Kreis Lörrach

112,3 Stadt Baden-Baden

111,1 Kreis Waldshut

Corona Regeln BW ab 19.04.2021: Bundeseinheitliche Notbremse kommt in Verordnung

Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg wird nochmals geändert. Die bisherige Verordnung gilt bis 18. April. Nun will Ministerpräsident Winfried Kretschmann die bundeseinheitliche Notbremse in die Verordnung aufnehmen. Damit würden ab Montag strengere Regeln für Hotpsots in Baden-Württemberg gelten - vor allem für Treffen und bei der Ausgangssperre.

Winfried Kretschmann (links) und Manne Lucha wollen die neuen Corona-Regeln für Baden-Württemberg schon vor Inkrafttreten der Bundes-Notbremse an den Start bringen.

Marijan Murat/DPA

Neue Corona-Regeln BW: Das gilt plant das Sozialministerium ab einer Inzidenz von 100

In einer Mitteilung am Freitag (16.04.2021) hat das Sozialministerium von Manne Lucha den Plan für neue Corona-Regeln in BW in zwölf Punkten zusammengefasst:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
  • Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
  • Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.
  • Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
  • Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  • Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Es sind nur noch Lieferdienste zulässig.
  • Soweit Ladengeschäfte der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
  • Baumärkte sind geschlossen.
  • Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  • Kindertagesstätten und Schulen sind ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den Präsenzbetrieb geschlossen. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen.

Corona Verordnung BW: Diese Regeln gelten bis 18.04.2021

Seit dem 29.03.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung und damit neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Besonders die Notbremse soll konsequenter angewendet werden. Übersteigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 100 treten folgende Regeln in Kraft:

Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.

Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Ab dem 29. März dürfen maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten individualsportlich aktiv sein. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen weiterhin nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.

Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.

Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen).

Friseure dürfen weiter offen bleiben.

Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur Online-Angebote anbieten.

Ausgangssperre: Wenn bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht, ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

Corona Schule BW: So geht es am Montag, 19.04., weiter

Von Weihnachten bis nach Ostern haben viele Schüler kein Klassenzimmer von innen gesehen. Das soll sich jetzt auf Drängen des Landes ändern - mit Hilfe von Tests.

Corona Ausgangssperre BW: Zahlreiche Kreise verhängen Ausgangsbeschränkung

Die Corona-Lage in Baden-Württemberg ist angespannt. Deshalb verhängen viele Gesundheitsämter in BW jetzt die nächtliche Ausgangssperre. In Baden-Württemberg können nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr von Städten und Landkreisen verhängt werden, wenn „bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht“.

Corona Notbremse: Infektionsschutzgesetz mit Bundes-Notbremse auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat am Dienstag (13.04) das Infektionsschutzgesetz mit der bundeseinheitlichen Notbremse auf den Weg gebracht. Ist das Gesetz beschlossen sollen in ganz Deutschland in Hotspots über einer Inzidenz von 100 gleiche Regeln gelten. Unter anderem sind Ausgangssperren geplant. Das Gesetz wird nun in den Bundestag und in den Bundesrat eingebracht.

Impfgipfel BW: So soll es in Baden-Württemberg weitergehen

Es soll alles vorbereitet sein für den Tag, an dem endlich so viel Impfstoff in den Regalen liegt, wie Land und Ärzte seit Monaten hoffen. Mit hohen Erwartungen schalten sich deshalb Verbände, Politiker und Experten am Freitag (11.00 Uhr) zum sogenannten Impfgipfel des Landes zusammen. In der Videoschalte mit Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) soll es vor allem um die praktische Umsetzung des Impfens gehen.